Liebes Forum,
ich befinde mich seit 01.07.2019 in Rente (besonders langjährig, über 45 Jahre).
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich eine weitere Ausbildung zum Industriekaufmann (Ost) vom 01.09.78 bis 06.07.79 nachtragen lassen soll bzw. darf.
Folgende Zeiten sind vorhanden:
SVA 01.01.78-30.10.78 DM 17220,75
FZR 01.01.78-30.10.78 DM 347,08
SVA 01.01.79-31.12.79 DM 20593,77
FZR 01.01.79-31.12.79 DM 987,17
Gesamte Ausbildungszeiten Ost/West (bereits anerkannt, ohne Industriekaufmann): 3 Mon Fachschulausbildung und 27 Monate berufliche Ausbildung.
Nun die Frage: Darf ich überhaupt noch Ausbildungszeiten nachmelden (Zeugnis habe ich), wenn „ja“ kommt es in meinem Fall überhaupt noch zu einer Höherbewertung?
Die DRV verweigert mir den erweiterten Versicherungs-Ausdruck (mit allen Berechnungsanlagen), da ich bereits in Rente bin. Auch bei Rentenbeginn habe ich nur die vordere Version erhalten, daher kann ich es selbst nicht einschätzen.
Für Eure Bemühungen und Mithilfe bedanke ich mich im Voraus.
Eure Rita111