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Experten-Antwort

Ist es möglich die Zulage auf zwei Risterverträge zu verteilen?

von Ina Li09.02.2013 | 18:06
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich 2 Verträge jeweils zu 50 % zu besparen, um dann insgesamt die 100% Zulage zu erhalten. Beispielrechnung: Ich muss 100 Euro im Monat einzahlen um die volle Zulage am Ende zu erhalten. Ich zahle dann 50 Euro in den einen Vertag und 50 Euro in den andern Vertag und komme so auf die 100 Euro. Ist dieses so möglich? Ich hätte dann zusätzlich noch gerne gewusst ob es dazu eine Paragrafen gibt der das bestätigt und wo ich den finde. Danke schon mal im Voraus für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, das ist gem. § 87 Abs. 1 EstG möglich, allerdings nur für unmittelbar Zulageberechtigte (Gem. § 87 Abs. 2 EstG können Ehegatten, die ihre Zulageberechtigung lediglich von ihrem unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten ableiten, ihre Zulagen nicht auf mehrere Verträge aufteilen).

Zahlt der nach § 79 Satz 1 unmittelbar Zulageberechtigte Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge ein, so wird gem. § 87 Abs. 1 EstG die Zulage für max. zwei dieser Verträge gewährt. Mit den Einzahlungen zugunsten der beiden Verträge, für die die Zulagen beantragt werden, muss in der Summe der Mindesteigenbeitrag nach § 86 EstG erreicht werden (§ 87 Abs. 1 S. 2 EstG). Dann steht dem Riestersparer die ungekürzte Zulage zu, die entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beiträge verteilt wird (§ 87 Abs. 1 S. 3 EstG). D. h. bei je 50 % Beitragsanteil für die beiden Verträge ( in der Summe = Mindesteigenbeitrag) wird die Grundzulage bzw. werden die ggf. zustehenden Kinderzulagen jeweils zu 50 % den beiden Verträgen gutgeschrieben.

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