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IST - Leistungsvermögen

von Leistung09.07.2009 | 16:04
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6 Antworten

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Bis zu welchem Grad gewichtet die DRV - bei Antrag auf EM - Rente. die med. Feststellungen / Befunde des med. Dienstes der BA. Ist der DRV bewusst, das die Findung dieser Befunde in der Regel nur nach Aktenlage stattfindet. Versteige mich sogar soweit zu behaupten, das diese Befunde - woraus sich ja das sog. positive u. negative Leistungsvermögen sodann herleitet - tauglich nur für die Ablage - P -.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Leistung,

dem Beitrag von Schade kann ich nur zustimmen. Also: Kein Grund zur Beunruhigung. Die DRV wird grundsätzlich niemals einzig auf Grundlage die medizinischen Feststellungen der Agentur für Arbeit entscheiden.

5 Antworten

Schadeam 09.07.2009 | 16:18
Dies entscheidet im jeweiligen Einzelfall der ärztliche Dienst der RV - somit ergibt sich kein Grund zur Sorge oder zur Aufregung......und da jeder Fall anders gelagert ist, könnte man die Anfrage und meine Antwort ebenfalls in Ablage P sortieren und gleich wieder vergessen.
Corlettoam 09.07.2009 | 16:33
Der med. Dienst der AfA entscheidet fast nur nach Aktenlage - also ohne eine persönliche Begutachtung. Insofern gibt es gar keine eigenständige Ermittlung bzw. Untersuchung des Probanten. Die Ärzte dort bei der AfA sind reine " Büroärzte " und " Schreibtischtäter " ohne jeden Praxisbezug. Der med. Dienst der AfA zieht nur bereits vorliegende Atteste/Befundberichte/Rehaberichte/Gutachten für seine Entscheidung bezüglich der Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA heran. Darum ist die Einschätzung des med. Dienstes der AfA in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit und ein EM-verfahren völlig uninteressant , inkompetent und tatsächlich eigentlich nur für Ablage P geeignet... Wobei die vorliegenden ärztlichen Unterlagen an sich , natürlich in einem EM-Rentenverfahren eine Rolle spielen und dann natürlich relevant sein können.
Leistungam 09.07.2009 | 22:27
Einzig vielleicht nicht ,,aber mit. Allein die Entscheidungsfindung div. Soz. Gerichte - die das sog. positiv u. negativ ausgewiesene Leistungsvermögen d. d. BA - hinsichtlich d. verschlossenen Arbeitsmarktes zur Urteilfindung ( bei einem möglichen Verfahren ) durchaus hoch bewerten. Natürlich ist mir die Antwort von Corletto am angenehmsten ; liegt in der Natur der Sache, jedoch wenn seitens der BA ausgeschlossen wird - Belastungen durch, Kälte,Nässe,Zugluft,Temperaturschwankungen;Belastung durch relevante Allergene;Belastung durch Staub,Rauch,Gase oder Dämpfe etc.etc. und sodann eine vollschichtige Tätigkeit attestiert ? Na, ja ! Ich jedenfalls kenne keinen Arbeitsplatz in diesem unserem Lande, der nicht wenigsten 1 negatives Ausschlussmerkmal aufweist.
Stefanam 13.07.2009 | 00:31
Mit den genannten Einschränkungen kann man doch z.B. in nem Callcenter arbeiten oder lieg ich hier falsch ?
Leistungam 13.07.2009 | 09:22
mmmmmmjaaaaa, könnte man(n). Abgesehen von meiner Altersklasse ( 59 ) meinem handwerklichen Beruf - und dann Kommunikation am Tel. ;-) und wenn das sog. Callcenter mit Teppichboden ausgelegt sein sollte - Essig. Verträgt sich nicht mit meiner Allergie etc. etc. Sodann müsste Selbiges ebenerdig liegen und wenn in einem OG über einen Fahrstuhl verfügen,, Zwangshaltung der Wirbelsäule,, etc. den Rest -
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