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Experten-Antwort

Ist mein Rentenantrag wirklich so exotisch?

von A.G.08.07.2014 | 18:40
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Ich habe im September 2013 bei der BG und der Knappschaft einen Antrag auf Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten gestellt. 11 Monate warte ich jetzt auf einen endgültigen Rentenbescheid. Die Sachbearbeiter der BG und Knappschaft sagten mir wörtlich ... das ist ein so exotischer Fall, wir müssen uns selbst schlau machen und das dauert eben. Für mich ist das sehr unangenehm, ich selbst habe eine Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit, die zum Leben nicht wirklich ausreicht und da wird die lange Warterei so langsam unerträglich. So, jetzt die wichtigsten Daten. 1990 ist mein erster Ehemann mit 28 Jahren tödlich verunglückt. Ich erhielt daraufhin Witwenrente von der Knappschaft und Witwenrente von der BG. 2007 habe ich wieder geheiratet, meine Rente wurde für 24 Monate abgefunden. Im August 2013 wurde diese Ehe geschieden. Seit etwa 5 Jahren bin ich selbst (ich bin 51 Jahre alt) Rentner wegen vollständiger Erwerbsunfahigkeit und erhalte Rente in Höhe vo 770 Euro. Mein geschiedener Mann zahlt 220 Euro Unterhalt an mich, dieser Betrag ist der BG und der Knappschaft bekannt und wird angerechnet. Das sind eigentlich schon die wichtigsten Fakten. Ist denn die Berrechnung wirklich so schwierig, dass ich jetzt schon fast 11 Monate warten muss? Mein letzte Ehe wurde am 21.8.2013 geschieden. Mein Antrag auf Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten ging am 3. September ein. Die Bundesknappschaft hat mir zugesagt, die Rente dann rückwirkend ab 1. September 2013 zu zahlen. Die BG sagt mir, sie werden die Rente rückwirkend ab 1. Oktober 2013 zahlen. Schon allein dieser Unterschied macht mich etwas stutzig.. Was ist richtig und was falsch? Und wie lange kann die Berrechnung noch dauern? Gibt es da keine Fristen? Ausserdem wüsste ich gern, wo bzw. bei wem man einen Rentenbescheid prüfen lassen kann. LG Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.G.,

eine Bearbeitungsdauer von 11 Monaten für eine Hinterbliebenenrente ist durchaus nicht üblich. Ich könnte mir vorstellen, dass der Sachbearbeiter der KBS das Verfahren bei der BG abwarten möchte, weil die Rente aus der Unfallversicherung auf die Rente der DRV anzurechnen ist.

Haben Sie schon versucht, bei der KBS den tatsächlichen Grund der Verzögerung zu erfragen?

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6 Antworten

W*lfgangam 08.07.2014 | 19:26
Hallo A.G., der Fall ist sicher ungewöhnlich, aber nicht als exotisch zu bezeichnen. Aus Sicht Rente zunächst sicher einfacher zu beurteilen - insofern verstehe ich das Zaudern der KBS nicht, Hinterbliebenenrenten nach dem vorletzten Ehegatten gibt es Jahrzehnten. Hier kommt noch die Kombination UV-Rente hinzu, weswegen es zu einem Ruhensbetrag bei der Witwenrente KBS kommen kann. Wenn die UV diese Rente feststellt, kommt es eben zu rückwirkenden Verrechnung, da geht der KBS nichts verloren. (Da man die internen 'Befindlichkeiten' beider Versicherungsträger nicht kennt, ist es schwer hier eine abschließende Beurteilung zu finden – NUR, die Zeitschiene Antrag/keine Entscheidung ist sehr bedenklich!) 2 Möglichkeiten: 1. Stellen Sie einen Antrag auf Vorschussweise Zahlung der KBS-Witwenrente - darüber muss innerhalb einer vorgegeben Frist (1 Monat?) entschieden werden ... wenn die KBS sich dazu nicht rührt, ist die A*karte wieder bei Ihnen, geht dann nur über weitere Rechtmittel/Gericht weiter. 2. Beschwerde beim Bundesversicherungsamt: http://www.bundesversicherungsamt.de/ Fall schildern (telefonisch oder über Kontaktformular). Bin zwar kein Freund von Beschwerden/Aufsichtsmaßnahmen (weil sie eher verzögernd wirken), aber hier geht es offensichtlich nicht weiter. Gruß w.
KBSam 09.07.2014 | 07:20
KBS ist die Abkürzung für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
A.G.am 09.07.2014 | 00:18
Was bedeutet den die Abkürzung "KBS" ? LG Andrea
A.G.am 09.07.2014 | 08:24
Vielen Dank für die Erklärung. Hätte ich ja auch wirklich von selbst drauf kommen können :-) LG Andrea
MBam 09.07.2014 | 08:45
Hallo Andrea, habe auch einmal während der Kontenklärungsphase zwei Jahre auf die Bearbeitung gewartet, bis ich anläßlich eines Vortrages den damaligen Präsidenten der DRV, Dr. Rische, ansprechen konnte und ihn fragte, welche Fristen es eigentlich für die Bearbeitung von Anträgen/Widersprüchen es für die RV gibt. Antwort: "Keine" ! Man muss also selbst richtig aktiv werden und notfalls recht weit oben in der Hierarchie ansetzen - nach 6 Wochen war mein Anliegen jedenfalls geklärt. Für Sie hier eine ganz heisse Adresse: beschwerden-rv@kbs.de Wie heißt es so schön: " Da werden Sie geholfen" - wirklich :-)
oder soam 09.07.2014 | 13:57
Was bedeutet den die Abkürzung "KBS" ? LG Andrea
KBS ist die Abkürzung für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
...wer schon mit der Knappschaft-Bahn-See zu tun hatte, der weiß, dass das "K-annste warten B-is du S-chwarz bist..." heißt ;-)
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