Hallo A.G.,
der Fall ist sicher ungewöhnlich, aber nicht als exotisch zu bezeichnen. Aus Sicht Rente zunächst sicher einfacher zu beurteilen - insofern verstehe ich das Zaudern der KBS nicht, Hinterbliebenenrenten nach dem vorletzten Ehegatten gibt es Jahrzehnten. Hier kommt noch die Kombination UV-Rente hinzu, weswegen es zu einem Ruhensbetrag bei der Witwenrente KBS kommen kann. Wenn die UV diese Rente feststellt, kommt es eben zu rückwirkenden Verrechnung, da geht der KBS nichts verloren.
(Da man die internen 'Befindlichkeiten' beider Versicherungsträger nicht kennt, ist es schwer hier eine abschließende Beurteilung zu finden – NUR, die Zeitschiene Antrag/keine Entscheidung ist sehr bedenklich!)
2 Möglichkeiten:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Vorschussweise Zahlung der KBS-Witwenrente - darüber muss innerhalb einer vorgegeben Frist (1 Monat?) entschieden werden ... wenn die KBS sich dazu nicht rührt, ist die A*karte wieder bei Ihnen, geht dann nur über weitere Rechtmittel/Gericht weiter.
2. Beschwerde beim Bundesversicherungsamt:
http://www.bundesversicherungsamt.de/
Fall schildern (telefonisch oder über Kontaktformular). Bin zwar kein Freund von Beschwerden/Aufsichtsmaßnahmen (weil sie eher verzögernd wirken), aber hier geht es offensichtlich nicht weiter.
Gruß
w.