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Experten-Antwort

Ist mein Riester-Eigenbeitrag zu hoch?

von qwertz16.09.2013 | 20:52
6819 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich brauche dringend Euren Rat, weil ich mit der Höhe meiner Beiträge ziemlich verunsichert bin. Im 2008 habe ich die Riester Rente RingRiesterAktiv Top3 bei "Deutscher Ring" abgeschlossen (Fondsgebunden). Bin weiblich, 37 J., ledig, keine Kinder. Mein Jehresbruttoeinkommen liegt aktuell bei ca. 35.200€. Ich habe anfangs 162,12€ monatlich einbezahlt, aufgrund der automatischen Anpassung sind meine Beiträge z.Z. auf 197,12€ gestiegen. Der Steuerberater hat mir geraten die Beiträge (auch rückwirkend) senken zu lassen: 120-150€ wären für mich angeblich optimal. Da ich mich nicht blamieren wollte, habe mich leider nicht getraut bei dem Steuerexperten weiter nachzuhaken... Tja, ich blicke hier leider überhaupt nicht durch- WARUM soll ich eigentlich weniger einzahlen? Ist das "zu viel eingezahlte" Geld irgendwann "weg", wird es nicht ausgezahlt, verschwindet in einem Schwarzen Loch? Ich dachte, je mehr monatlich ich einzahle, desto mehr spare ich doch für meine Rente (hat der Versicherungsmakler mir was aufgeschwätzt???). Ich habe die Förderrechner im Internet benutzt, die rechnen mir den jährlichen Eigenteil von 1.254 Euro aus. Ich finde leider keinen gemeinsamen Nenner für die rechnerischen Grundlagen des Riesterns... hier 4%...da 2100Euro- schon hier kommen 2 unterschiedliche Beitragssummen raus. Könnten Sie mir bitte (als einem absoluten Laien) erklären- worin eigentlich das Problem mit meinem "zu viel Einzahlen" steckt? Verliere ich dadurch etwas? Ist es sinnvoller tatsächlich meine Beiträge senken zu lassen (und wenn ja- welche Höhe ist OPTIMAL für meine spätere Rente?), soll ich lieber für das "ersparte Geld" mir ein schönes Wochenende leisten;-)? Vielen lieben Dank im Voraus! MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2013 | 14:34

Den sehr ausführlichen und richtigen Erläuterungen von zelda bzw. Schießl Konrad kann ich mich nur anschließen. Es waren bereits Expertenantworten. Danke an beide. Ich denke auch, dass es eine Beitragssenkung nur für die Zukunft gibt. Sie sollten sich doch mal mit Ihrem Versicherungsmakler unterhalten. Vielleicht wurde die automatische Anpassung von Ihnen selbst gewählt. Ansonsten wäre ein neuer Steuerberater auch nicht schlecht. Sie müssen aber dann auch so lange nachfragen, bis Sie das Ganze auch verstehen.

6 Antworten

zeldaam 16.09.2013 | 21:43
Hallo "qwertz", ja, der mtl. Beitrag ist eindeutig zu hoch, da war der Versicherungsvertreter besonders provisionsbedacht. 1. aus Zulagensicht Um die volle Zulage von 154 Euro jährlich zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres Vorjahresbruttos minus die Zulage zahlen: 35200 * 4 % = 1408 Euro - 154 Euro Zulage = 1254 Euro Jahresbetrag / 12 Monate = 104, 50 Euro monatlicher Beitrag, um die volle Zulage zu bekommen. 2. Sonderausgaben Wenn Sie mehr als die 1254 Euro Jahresbetrag zahlen, wirken sich diese Beiträge evt. als Sonderausgaben bei Ihrer Steuererklärung aus. Auch hier gibt es aber eine Grenze von 2100 Euro im Jahr( unabhängig von Ihrem Einkommen) abzüglich der Zulage, effektiv also 1946 Euro im Jahr. Diese 1946 Euro hatten Sie schon fast mit Ihrem anfänglichen Beitrag von 162,12 Euro monatlich erreicht. Mit Ihrem jetzigen Beitrag von 197,12 Euro zahlen Sie also pro Jahr sagenhafte 2365,44 Euro in den Riester- Vertrag ein, also über 400 Euro mehr als steuerlich berücksichtigt werden können. Nominal sind diese Zahlungen nicht verloren, da bei einem Riester-Vertrag der eingezahlte Betrag + die Zulagen bei Rentenbeginn mindestens zur Verfügung stehen müssen. Ob dies für den Gesamtbetrag oder aber nur Zahlungen bis 2100 Euro gelten, kann ich auf die Schnelle aber nicht endgültig klären- vielleicht wissen das andere Forumsmitglieder genauer. Was diese nominale Beitragsgarantie zu Rentenbeginn in 30 Jahren wert ist und wie(wenig) Rente dabei raus kommt , steht auf einem anderen Blatt, zumal diese Rente dann auch noch zu versteuern ist. Aber vielleicht erfährt gerade dieser Vertrag auch eine rasante Wertsteigerung .... (Ironiemodus aus) Ob der von Ihnen abgeschlossene Vertrag nun das Optimum ist, wage ich zu bezweifeln. Zum einen weil eine Rentenversicherung auf Fondsbasis so ziemlich die höchsten Kosten aller Rieservertragsmöglichkeiten hat. Zum anderen habe ich mal speziell nach Ihrem Produkt im Netz gesucht und dies hier gefunden: http://www.zeit.de/2011/21/DOS-Streubomben Zumindest sollten Sie Ihre Zahlungen auf maximal 162,17 Euro monatlich reduzieren. MfG zelda
Tanzbärinam 17.09.2013 | 08:39
Nichts gegen Ihren Steuerberater: Aber die rückwirkende Senkung der Beiträge ist nicht möglich, nur die künftige.
Schießl Konradam 17.09.2013 | 12:46
Zitat von qwertz anzeigen
Dies kann man wohl sagen, ohne die Riesterbeiträge komme ich bei 35200 Brutto auf eine Jahressteuer bei 29215 zu versteuerndem Einkommen auf 5214 Steuer. Schon bei 1408- 154 Zulage, demnach 1254 Eigenleistung wirkt sich dieser Betrag mit 293- 154= 139 als Sonderausgaben aus. Insgesamt aber sind 2100 Beitrag steuer- lich begünstigt, daraus ergibt sich ein Steuer Nachlass um 504 Euro- 154 Zulage immerhin 350 Steuernachlass, gar nicht so schlecht. Wenn Sie aber 197,12 x 12 2365,44 Jahresbeitrag zahlen ist der übersteigende Betrag von 2100 plus Zulage wirkungslos. Festgestellt wurde ja auch schon, es sind bei 2100 nur 1946 Eigenleistung nötig. Sorgen Sie dafür, dass der Steuerberater in die Wüste geschickt wird. MfG.
qwertzam 17.09.2013 | 21:27
Hallo, vielen, vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten! Hut ab, dass so viele von Euch sich hier die Mühe machen und solche gemeinnützige Arbeit leisten. Nochmal danke! Ich habe heute einen Brief an den Versicherer mit der Bitte um die Senkung des Beitrages und eine rückwirkende Korrektur (ab 01.2013) auf 162,17 € geschickt. Mal sehen was DRing dazu sagt. Zu dem Steuerberater- er hat mich schon vor 1 Jahr (da war ich zum ersten Mal bei ihm) darüber informiert, ich habe mich jedoch um die Senkung des Beitrages nicht gekümmert. Dieses Jahr hat er mich nochmal darauf angesprochen... Na ja, ich bin selber schuld, schließlich es ist mein Geld und wenn ich seinen Rat nicht annehmen möchte, da kann er mir auch nicht weiter helfen... Viele Grüße!
zeldaam 17.09.2013 | 19:39
Hallo @all, ich verstehe nicht, warum hier der Steuerberater in die Wüste geschickt werden soll. Gerade er hat doch erst auf die überhöhte Beitragszahlung aufmerksam gemacht. Vielmehr sollte man dem Versicherungsvertreter mal kräftig in den Mors treten. Sicher kann man die Beitragszahlung nicht einfach für zurückliegende Jahre anpassen (Da wird sich die Versicherung aber mit Händen und Füßen gegen wehren.) Aber für dieses Jahr sind die Messen noch nicht gesungen: Bisher wurden vermutlich 9 x 197,12 Euro = 1774,08 Euro eingezahlt. Bleiben bis zum steuerrechtlich relevanten Höchstbeitrag von 1946 Euro noch 171,92 Euro. Sofern man also dieses Jahr (nur noch) diesen Betrag zahlen will, würde ich die (vermutlich bestehende) Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen und somit die monatliche Zahlung sofort stoppen. Die Versicherung wird sich dann schon melden.... Der "Restbetrag" kann dann ggf. überwiesen werden oder aber als Einmalbetrag von der Versicherung eingezogen werden. Damit wären die Zahlungen für dieses Jahr erstmal erledigt. Für 2014 kann man sich dann in Ruhe überlegen, ob man die Zahlungen ruhen lässt (aber um Gottes Willen die Versicherung nicht kündigen - die Beitragsgarantie gilt nur bei Renteneintritt) oder einen passenden Beitrag zahlen möchte. Dann kann man ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Vorher lassen Sie sich aber bitte ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der Riester- Rente (es gibt nicht nur die Riester- Rente als fondsgebundene Rentenversicherung) beraten ( z.B. bei der Verbraucherzentrale) und machen sich selbst schlau (z.B. Finanztest, aktuell wieder ab Heft 10/2013 mit entsprechenden Tests) oder auch auf der Hauptseite des Forums (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Außerdem gab es (für Leute die tief in das Thema einsteigen wollen) mal das Projekt "Altersvorsorge macht Schule" welches von den Volkshochschulen und den Rentenversicherungsträgern angeboten wurde und nur wohl nur noch von den Rentenversicherungsträgern selbst fortgeführt wird. Ob in Ihrer Nähe noch eine solche (umfangreiche) Schulung angeboten wird, sollten Sie ggf. bei der DRV selbst. MfG zelda
Konrad Schießlam 20.09.2013 | 11:28
Zitat von zelda anzeigen
zelda schrieb

Hallo

@all,

ich verstehe nicht, warum hier der Steuerberater in die Wüste geschickt werden soll. Gerade er hat doch erst auf die überhöhte Beitragszahlung aufmerksam gemacht. Vielmehr sollte man dem Versicherungsvertreter mal kräftig in den Mors treten.

Sicher kann man die Beitragszahlung nicht einfach für zurückliegende Jahre anpassen (Da wird sich die Versicherung aber mit Händen und Füßen gegen wehren.) Aber für dieses Jahr sind die Messen noch nicht gesungen: Bisher wurden vermutlich 9 x 197,12 Euro = 1774,08 Euro eingezahlt. Bleiben bis zum steuerrechtlich relevanten Höchstbeitrag von 1946 Euro noch 171,92 Euro.

Sofern man also dieses Jahr (nur noch) diesen Betrag zahlen will, würde ich die (vermutlich bestehende) Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen und somit die monatliche Zahlung sofort stoppen.

Die Versicherung wird sich dann schon melden.... Der "Restbetrag" kann dann ggf. überwiesen werden oder aber als Einmalbetrag von der Versicherung eingezogen werden. Damit wären die Zahlungen für dieses Jahr erstmal erledigt.

Für 2014 kann man sich dann in Ruhe überlegen, ob man die Zahlungen ruhen lässt (aber um Gottes Willen die Versicherung nicht kündigen - die Beitragsgarantie gilt nur bei Renteneintritt) oder einen passenden Beitrag zahlen möchte. Dann kann man ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen.

Vorher lassen Sie sich aber bitte ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der Riester- Rente (es gibt nicht nur die Riester- Rente als fondsgebundene Rentenversicherung) beraten

( z.B. bei der Verbraucherzentrale) und machen sich selbst schlau (z.B. Finanztest, aktuell wieder ab Heft 10/2013 mit entsprechenden Tests) oder auch auf der Hauptseite des Forums (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Außerdem gab es (für Leute die tief in das Thema einsteigen wollen) mal das Projekt "Altersvorsorge macht Schule" welches von den Volkshochschulen und den Rentenversicherungsträgern angeboten wurde und nur wohl nur noch von den Rentenversicherungsträgern selbst fortgeführt wird. Ob in Ihrer Nähe noch eine solche (umfangreiche) Schulung angeboten wird, sollten Sie ggf. bei der DRV selbst.

MfG

zelda

Das mit der Wüste ist den Sprüchen des Wahlkampfes geschuldet, bitte nicht so ernst nehmen. Die allgemein gemachte Empfehlung-gleich von wem dies stammt- bei der Volkshochschule "Altersvorsorge macht Schule " zu besuchen , kann ich nicht empfehlen. Damit überhaupt die Teilnehmerzahl er- reicht wurde, nahm ich daran teil. Fachlich gut vorgetragen, aber zu Komplex. Ein nochmaliger Termin fiel ins Wasser, soweit mir bekannt, klappte es in Regens- burg nicht. Mir kam auch nachträglich der Gedanke, ob es überhaupt zulässig ist, über die 4%, bzw. den Höchstbetrag hinaus, Beiträge abzu- führen. Spielt dies keine Rolle, könnte man ja ab- sichtlich mehr einzahlen, um Gelder als Schonvermögen zu deklarieren, das nicht angerechnet werden kann. Dies zu klären, wäre Aufgabe des Steuerberates, wenn der Versicherungs- vertreter bei der Beratung nur an die Pro- vision gedacht hat. MfG.
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