Ist teilweiser Verzicht auf Betriebsrente möglich?

von
Gerda

Ab 1.06.2007 erhalte ich von der Zusatzversorgungskasse der bayer. Gemeinden eine mtl. Betriebsrente von 125 € wegen Vollendung des 60. Lebensjahres. Davon werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass netto ca. 103 € verbleiben. Würde die Rente mtl. höchstens 122,50 € betragen, müssten keine Beiträge bezahlt werden. Meine Frage ist, ob ich z.B. widerruflich mtl. auf 3 € Rente verzichten kann, so dass ich unter der Beitragsgrenze bleibe und dann keine Beiträge zur KV und PV abgezogen werden. Bitte ggf. Vorschrift angeben, nach der der Verzicht möglich ist.

von
Schiko.

Glaube kaum, dass dies so möglich ist. Kam vor ein
paar jahren auch schon auf die idee einer min-
derung der bruttorente.

Der grund hierfür war die krankenversicherung als
freiwillig versicheter. Zu dieser zeit gab es mindest-
beträge aus denen der beitrag in gestaffelter form be-
rechnet wurde.
Aus dem stehgreif ein beispiel. Bruttorente meinetwegen
2.810 DM. beitragszahlung aber aus 3.000 DM. Hätte ich
nur 2.800 bruttorente bekommen- also 10 DM. weniger,
wäre der kassenbeitrag zur krankenversicherung um 40 DM.
günstiger gewesen.

Einmal, vor 30 jahren gelang mir ein kindergeld vorteil durch
verzicht einer geringeren, gewünschten ausbildungsver-
gütung meines 1961 geborenen sohnes Dies gibt es längst nicht
mehr, bin sicher auch bei der betriebsrente.

Inzwischen wird ja auch bei freiwillig gesetzlich versicherten
der krankenversicherungsbeitrag aus der tatsächlichen
summe berechnet.

Mit freundlichen Grüßen.

von
holger

Ich bin zu 100 % erwerbsgemindert.
Wenn ich meinen Arbeitsvertag beim meinem Arbeitgeber auflöse, erhalte ich einige Monatsgehälter Abfindung.
wird dadurch in dem Jahr meine Rente vermindert?

von
Schiko.

Ich meine überhaupt nicht.
In der regel wird ja bei
beschäftigungsende vom
arbeitgeber ausbezahlt.
Will aber nicht ver-
schweigen, das finanzamt
ist hier mit dabei.

Kommt hinzu, auf das jahr
2007 bezogen mit 54%
wird die rente zur ver-
steuerung mit heran-
gezogen.

MfG.

Experten-Antwort

Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Zusatzversorgungskasse.

von
Unbekannt

Hallo,

wie schon die Expertin gesagt hat, wenden Sie sich an die Zusatzversorgung. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist sowas zum Beispiel nicht möglich. Ich denke, dass es dort auch nicht gehen wird. Wäre ja auch zu schön, dann bräuchten wir ja keine Freibeträge und andere Grenzen machen, wenn eh jeder darunter ist...

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