Hallo,
da ich keine abschließende Antwort auf meine Fragen finde, möchte ich diese jetzt persönlich stellen.
Kurz zu den Fakten:
-teilweise Erwerbsminderungsrente wurde im Dezember 2015 rückwirkend zum 01.02.15 bewilligt, während dieser Zeit ruhte bereits mein Arbeitsverhältnis wegen Bezug von Krankengeld seit Nov. 2014.
-nach Wiedereingliederung seit März 2016 neuer Arbeitsvertrag von Vollzeit auf Teilzeit mit 23h/wö.
- aus meinem Vollzeitvertrag habe ich noch Urlaubsansprüche aus 2014 (15 Tage) und 2015 (30 Tage), die Urlaubsvergütung bei der Abgeltung dieses Urlaubes wird dementsprechend auch in Höhe des damaligen Vollzeitgehaltes gezahlt.
Nun meine Fragen.
Ist diese Urlaubsvergütung Zuverdienst? Zum ersten sind die 15 Tage Anspruch auf Urlaub aus 2014 vor Rentenbeginn am 01.02.15 entstanden. Zum zweiten hat mein Arbeitsverhältnis bereits am 01.02.15 (Beginn der Rente) geruht. Nachdem was ich so als Laie recherchiert habe, ist dies dann kein Zuverdienst, auch nicht die Urlaubsvergütung von 2015.
Wer kann mir helfen?
Gruß aus Berlin