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Experten-Antwort

ist Urlaubsentgelt aus Vollzeit

von Berlin03.06.2016 | 13:08
1491 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, da ich keine abschließende Antwort auf meine Fragen finde, möchte ich diese jetzt persönlich stellen. Kurz zu den Fakten: -teilweise Erwerbsminderungsrente wurde im Dezember 2015 rückwirkend zum 01.02.15 bewilligt, während dieser Zeit ruhte bereits mein Arbeitsverhältnis wegen Bezug von Krankengeld seit Nov. 2014. -nach Wiedereingliederung seit März 2016 neuer Arbeitsvertrag von Vollzeit auf Teilzeit mit 23h/wö. - aus meinem Vollzeitvertrag habe ich noch Urlaubsansprüche aus 2014 (15 Tage) und 2015 (30 Tage), die Urlaubsvergütung bei der Abgeltung dieses Urlaubes wird dementsprechend auch in Höhe des damaligen Vollzeitgehaltes gezahlt. Nun meine Fragen. Ist diese Urlaubsvergütung Zuverdienst? Zum ersten sind die 15 Tage Anspruch auf Urlaub aus 2014 vor Rentenbeginn am 01.02.15 entstanden. Zum zweiten hat mein Arbeitsverhältnis bereits am 01.02.15 (Beginn der Rente) geruht. Nachdem was ich so als Laie recherchiert habe, ist dies dann kein Zuverdienst, auch nicht die Urlaubsvergütung von 2015. Wer kann mir helfen? Gruß aus Berlin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Urlaubsvergütung/-abgeltung aus 2014 ist nur dann nicht als Hinzuverdienst zu werten, wenn das Beschäftigungsverhältnis

- zum Rentenbeginn beendet war oder

- aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen infolge der Rentenbewilligung ruhte.

Da ein nach Rentenbeginn noch bestehendes Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich auch dann vorliegt, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht (zum Beispiel bei Krankengeldbezug), sind beide Voraussetzungen bei Ihnen nicht erfüllt.

Damit ist Ihre Urlaubsvergütung/-abgeltung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

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9 Antworten

Berlinam 03.06.2016 | 14:56
Beachte: Fließen dem Versicherten nach Rentenbeginn Einmalzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis zu und ruht dieses Arbeitsverhältnis aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns, sind diese Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen [>>](ISRV:NI:AGHZVG 1/2013 2). Die RV-Träger folgen damit den Urteilen des BSG vom 10.07.2012 (Az: B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R). Der von der AGHZVG entwickelte Vordruck enthält dazu entsprechende Abfragen [>>](ISRV:NI:AGHZVG 2/2013 6). Danach wäre es aber kein Zuverdienst? Mein Arbeitsverhältnis hat am 01.02.15 geruht aufgrund Tarifrecht, also bereits vor Beginn der Rente.
Glimpnickelam 04.06.2016 | 06:04
Haut ab ihr schmierigen Forentrolle, trollt euch woanders hin. Es ist unverschämt, solch einen Dreck zu trollen. Haut ab in die Verwesergrube und lasst euch in diesem ernsthaften Forum nie wieder blicken. Es reicht, ich hole das Insektensrpray, ich mach euch fertig! Haut auch den Schmierenkomödianten eins aufs Maul. Diesen Jazz-Deppen in den Biergärten! Die sind unerträglich! Prügelt die Trolle!
Berlinam 04.06.2016 | 07:56
Ich habe mich das erste Mal an dieses Forum gewandt, um eine Antwort auf eine für mich wichtige Frage zu erhalten. Ich muss gestehen, ich bin entsetzt, dass mit solch "Gülle" kommentiert wird. Aber augenscheinlich brauchen auch solche Menschen eine Plattform.
W*lfgangam 04.06.2016 | 19:08
Hallo Berlin, bleiben Sie in diesem Fall bitte locker ...das Forum ist moderiert, allerdings nicht am WE. Die 'bemerkenswerten' Ergüsse dtsch. Kultur finden sich daher regelmäßig ab Freitag Nachmittag und sprechen schon für sich bzw. sind die bekannten Trolle :-) (wenn man öfter mal hier mitliest) Das Forum ist bewusst einfach gehalten/keine Anmeldung/Registrierung, um allen einen leichten Zugang zu bieten - der Rotz unter der Nase wird regelmäßig am Montag entfernt. Zur Ihrer Ausgangsfrage: könnte ich sie fachlich spontan beantworten, täte ich es ...ist aber nicht so mein Gebiet - auch wenn ich das Thema hier schon mal mit entsprechenden Quellen belegt hatte/man legt sich nicht jeden Link ab ;-) Gefühlt könnten Sie Recht haben, was faktisches Tarif-Arbeitsende - trotz ruhendem Beschäftigungsverhältnis - betrifft. Das Gefühl stammt wohl aus den von Ihnen zitierten DRV-Arbeitsanweisungen. Warten Sie die Expertenantwort zum Wochenstart ab. Gruß w.
Gackiam 04.06.2016 | 20:01
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Herrjeh, dann putz dir mal deinen krummen Zinken, wie läufst du denn rum, in deinem Alter? Weniger Sabbeln, dafür mehr das Riechorgan säubern, könnte helfen! Dann siehst du auch nicht aus wie ein rotzverschmiertes Kleinkind.
Berlinam 04.06.2016 | 20:55
Hallo w., zum ersten bin ich jetzt erst einmal beruhigt, dass ich mich nicht länger über solche Menschen, die über sehr wenig Hirn verfügen, aufregen muss. Danke. Ich hoffe jetzt mal auf eine Antwort, die mir weiterhilft. Gruß Berlin
W*lfgangam 05.06.2016 | 19:12
Hallo w., zum ersten bin ich jetzt erst einmal beruhigt, dass ich mich nicht länger über solche Menschen, die über sehr wenig Hirn verfügen, aufregen muss.
Ja schon, aber wer oder was könnten denn nur solche üblen Tröpfe sein, frage ich mich?
...einfache Antwort: meiden Sie Reflektierendes jeglicher Art. Gruß w.
Garstigam 05.06.2016 | 21:12
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ja schon, aber wer oder was könnten denn nur solche üblen Tröpfe sein, frage ich mich?
...einfache Antwort: meiden Sie Reflektierendes jeglicher Art. Gruß w.
Jawohl, sofort: Achtung liebes Forum, ich melde den w.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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