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Experten-Antwort

ist Widerspruch gegen Irena möglich?

von Sandos08.01.2011 | 22:10
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7 Antworten

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Bei meinem Reha-Entlassungsgespräch habe ich den behandelnden Arzt nach Reha Sport gefragt. Er hat mich dann blanko Vordrucke von Irena unterschreiben lassen. Im nachhinein sah ich,dass dies nichts mit Reha Sport zu tun hat. Es wurde Wassergymnastik vorgeschlagen obwohl ich schon in der Reha wegen bekannten Asthmaanfälle durch Clorgeruch an Bädern gar nicht teilnehmen konnte. Ich hatte eine orthop. Reha, nun wurde ohne mit mir zu sprechen noch Psychotherapie angekreuzt noch dazu als Gruppentherapie. Der Arzt hat mich keineswegs in diese Verordnungen mit einbezogen, er hatte einige Probleme mit der deutschen Sprache. Die Formulare musste ich im Flur im Stehen unterschreiben - als Reha sport Meine Frage: Kann ich diesem Irena Programm durch Widerspruch in dieser Form widersprechen? Ich fühle mich getäuscht. Mfg Sandos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Irena und Reha-Sport sind freiwillige zusätzliche Gesundheitsangebote der DRV. Sie müssen sie nicht annehmen und haben auch keine Nachteile z.B. durch nicht Befolgen. Klären Sie mit Ihem Arzt was für Sie das Beste ist und versuchen diese evtl. Kosten von der KK oder RV erstatet zu bekommen.

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6 Antworten

Sandosam 08.01.2011 | 23:54
Danke für die schnelle Antwort. Vertrauen ist gut stimmt, ich wusste allerdings nicht was Irena bedeutet. Es wurde mir als Reha Sport verkauft, ich fragte ja gezielt nach Reha Sport. Welche Konsequenz hat es für mich wenn ich so wie es in Ihrem Link steht Irena nicht antrete und die DRV wie beschrieben informiere. Ich wurde noch AU entlassen. Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen? Ich würde auch Irena in Anspruch nehmen aber nicht in der Form die angekreuzt wurde, wie kann ich etwas verändern? Mfg Sandos
Nixam 09.01.2011 | 11:09
Hallo Sandos! Die Teilnahme an den sogenannten "Nachsorgeleistungen" wie Irena oder Reha-Sport ist freiwillig. Sollten Sie an einer dieser Leistungen nicht teilnehmen, entstehen Ihnen keinerlei rechtliche Nachteile. Wenn Sie mit dem ausgeschriebenen IRENA nicht einverstanden sind, brauchen Sie daran auch nicht teilnehmen. Schreiben Sie die Klinik an und bitten Sie, Ihnen den Reha-Sport zu verschreiben. Merke: Auch dieser muss innerhalb von 3 Monaten angetreten werden. Ich selbst halte von diesen ganzen Nachsorgeleistungen überhaupt nichts. Sie sollen lediglich den Versicherten ermuntern, selbst mehr Sport zu treiben. Mehr ist das nicht. Sollten Sie also keinen Erfolg mit der angestrebten Umschreibung in Rehasport haben, dann nehmen Sie es bitte nicht so tragisch. Melden Sie sich auf Ihre eigenen Kosten in einem Fittnesstudio an oder kaufen Sie sich eine Dauerkarte im Schwimmbad an machen Sie Ihren Sport. Vielfach bieten auch Krankenkassen gewissen ambulante Behandlungsprogramme an. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse darüber. Dem IRENA-Sport widersprechen brauchen Sie nicht, weil es dem RV-Träger egal ist, ob Sie daran teilnehmen oder nicht, zumal Ihnen keinerlei rechtliche Nachteile daraus erwachsen. Viele Grüsse und einen schönen Sonntag! Nix
gast 123am 09.01.2011 | 13:09
Warum unbedingt Reha-Sport und nicht IRENA? Ich selbst habe nach orth. Reha während IRENA die Übungen festigen können, wurde von Fachpersonal in der Durchführung immer wieder überprüft und bekam auch neue Übungen gezeigt. Kann nur Positives berichten!
Christian Mollam 09.01.2011 | 18:27
Reha-Sport können Sie doch auch direkt über ihren behandelnden Orthopäden beantragen. Dazu brauchen Sie weder die Rehaklinik und schon gar nicht die Rentenversicherung aks Kostenträger. Sagen Sie diese IRENA Sache einfach bei der RV ab und beantragen Sie bei ihrer Krankenkasse dann über den Orthopäden ( Formulare hat er da ) den von ihnen gewünschten Reha-Sport.
Sozialrechtleram 08.01.2011 | 22:52
Zitat von Sandos anzeigenausblenden
Hier wird Ihre Frage beantwortet. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Ansonsten dumm gelaufen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser vor jeder Unterschrift. "Der Arzt hat mich keineswegs in diese Verordnungen mit einbezogen, er hatte einige Probleme mit der deutschen Sprache." Das wird die von der DRV wohl kaum interessieren. Manchmal geschehen aber auch Wunder.
Sozialrechtleram 09.01.2011 | 10:22
Zitat von Sandos anzeigenausblenden
Nun ist auch klar, weshalb Sie den Arztbericht haben wollen. Bei der Arztgläubigkeit der DRV dürfte es jedoch schwierig werden, die Leistung, die ja seitens der DRV-Bund "freiwillig" ist, Ihrerseits die Inanspruchnahme, abzuändern. Versuch macht klug. Die Ablehnung ist m.E. keine Mitwirkungspflichtverletzung, kann sich also nicht nachteilig auswirken. Wenn Ihre Angaben bzgl. des Arztes richtig sind, ist das ein klasse Beispiel dafür, wie sinnvolle Maßnahmen ins Gegenteil verkehrt werden können, wie kompetent die Ärzte in den Reha-Einrichtungen sind und wie "zutreffend" die Arztberichte sein können.
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