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Italien

von Lara_lg17.02.2007 | 17:55
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3 Antworten

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Hallo, ich bin selbst Halbitalienerin, mit italienischer Nationalität. Bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Spiele mit den Gedanken nach Italien auszuwandern. Was muss ich hinsichtlich Rente beachten? Habe eine Ausbildung absolviert und danach auf dem 2. Bildungsweg das Abitur nachgeholt. 2 Jahre gejobbt um das Geld für das Studium zusammen zu bekommen und danach studiert. Ich weiß auch nicht was es mit den 5 Jahren auf sich hat und mit der freiwilligen Weiterversicherung. Was muss ich beachten? Vielen Dank. Grüße Lara

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich dem Eintrag von „Schade“ an und schlage vor, dass Sie ZUNÄCHST Ihr Rentenversicherungskonto in Deutschland klären und sich in diesem Rahmen über die Möglichkeit und den Sinn hinsichtlich einer freiwilligen Weiterversicherung in Deutschland individuell beraten lassen. Als Deutsche können Sie zwar grundsätzlich, auch wenn Sie sich in Italien aufhalten und in Deutschland nicht versicherungspflichtig sind, freiwillige Beiträge entrichten. Aber bedenken Sie bitte, dass, wenn Sie in Italien einer Beschäftigung nachgehen, Sie wahrscheinlich bereits nach den italienischen Vorschriften versichert und damit auch in gewisser Weise rentenrechtlich abgesichert sind.

Bei der Frage nach den 5 Jahren gehe ich davon aus, dass Sie diese Frage im Zusammenhang mit einem möglichen deutschen Rentenanspruch stellen. Ein Anspruch auf die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres (Hinweis: Nach dem Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird diese Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.) ist erst gegeben, wenn eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt wurde. Angerechnet werden darauf u.a. Beitragszeiten, also sowohl Pflichtbeitragszeiten als auch freiwillige Beitragszeiten. Aber auch hier ist zunächst einmal wissenswert, welche rentenrechtlichen Zeiten Sie tatsächlich in Deutschland zurückgelegt haben und was Sie gedenken, in Italien zu tun. Nach den europäischen Rechtsvorschriften, den sog. EWG-Verordnungen, sind die in den jeweiligen EU/EWR-Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen zusammenzurechnen.

2 Antworten

bekissam 17.02.2007 | 18:00
Infos zur erforderlichen Wartezeit finden Sie unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die anderen Links hatte ich Ihnen unter http://www.wer-weiss-was.de schon genannt.
Schadeam 19.02.2007 | 13:53
bevor Sie auswandern rate ich Ihnen die Kontenklärung in Deutschland durchzuführen. Dann haben Sie die deutschen Zeiten auf jeden Fall schon mal geklärt und brauchen später nicht mehr mühsam nachzuforschen.
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