Ich schließe mich dem Eintrag von „Schade“ an und schlage vor, dass Sie ZUNÄCHST Ihr Rentenversicherungskonto in Deutschland klären und sich in diesem Rahmen über die Möglichkeit und den Sinn hinsichtlich einer freiwilligen Weiterversicherung in Deutschland individuell beraten lassen. Als Deutsche können Sie zwar grundsätzlich, auch wenn Sie sich in Italien aufhalten und in Deutschland nicht versicherungspflichtig sind, freiwillige Beiträge entrichten. Aber bedenken Sie bitte, dass, wenn Sie in Italien einer Beschäftigung nachgehen, Sie wahrscheinlich bereits nach den italienischen Vorschriften versichert und damit auch in gewisser Weise rentenrechtlich abgesichert sind.
Bei der Frage nach den 5 Jahren gehe ich davon aus, dass Sie diese Frage im Zusammenhang mit einem möglichen deutschen Rentenanspruch stellen. Ein Anspruch auf die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres (Hinweis: Nach dem Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird diese Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.) ist erst gegeben, wenn eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt wurde. Angerechnet werden darauf u.a. Beitragszeiten, also sowohl Pflichtbeitragszeiten als auch freiwillige Beitragszeiten. Aber auch hier ist zunächst einmal wissenswert, welche rentenrechtlichen Zeiten Sie tatsächlich in Deutschland zurückgelegt haben und was Sie gedenken, in Italien zu tun. Nach den europäischen Rechtsvorschriften, den sog. EWG-Verordnungen, sind die in den jeweiligen EU/EWR-Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen zusammenzurechnen.