Guten Tag OZ,
zunächst ist es wichtig, dass Sie den Rentenversicherungsträger über die Tatsache, dass Sie Einkommen erzielen informiert haben, damit die Hinzuverdienstregelungen geprüft werden können.
Die Überprüfung der Höhe Ihres Hinzuverdienstes erfolgt grds. zum 01.07. des Folgejahres. Ihr Arbeitgeber meldet weiterhin jährlich Ihren Arbeitsverdienst, so dass dieser in Ihrem Versicherungsverlauf ersichtlich ist. Falls die Sozialversicherungsmeldung beim Rentenversicherungsträger nicht eingeht, wird die Sachbearbeitung Ermittlungen einleiten. Daher sollten Sie die Lohnnachweise sowie die Meldung zur Sozialversicherung aufheben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam