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Experten-Antwort

Jährliche Überprüfung des Hinzuverdienstes bei voller Erwerbsminderungsrente

von OZ01.06.2021 | 12:34
166 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich beziehe seit letzen Jahres ab August eine volle EWR. Wie läuft so eine jährliche Überprüfung des Hinzuverdienstes durch die DRV ab? Ich war teilweise geringfügig beschäftigt. Sollte ich die Lohnnachweise aufheben? Schreibt die DRV den Arbeitgeber an? Vielen Dank für eine Rückinfo.... Grüße

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag OZ,

zunächst ist es wichtig, dass Sie den Rentenversicherungsträger über die Tatsache, dass Sie Einkommen erzielen informiert haben, damit die Hinzuverdienstregelungen geprüft werden können.

Die Überprüfung der Höhe Ihres Hinzuverdienstes erfolgt grds. zum 01.07. des Folgejahres. Ihr Arbeitgeber meldet weiterhin jährlich Ihren Arbeitsverdienst, so dass dieser in Ihrem Versicherungsverlauf ersichtlich ist. Falls die Sozialversicherungsmeldung beim Rentenversicherungsträger nicht eingeht, wird die Sachbearbeitung Ermittlungen einleiten. Daher sollten Sie die Lohnnachweise sowie die Meldung zur Sozialversicherung aufheben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo OZ,

die Zahlung einer Übungsleiterpauschale für nebenberuflich Beschäftigte (§3 Nr. 26 EStG) stellt keinen Hinzuverdienst für die Rentenversicherung dar.

Ich unterstelle, dass Sie die Beschäftigung nebenberuflich ausüben und den Übungsleiterfreibetrag nicht überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

OZam 01.06.2021 | 13:14
Vielen Dank für die Rückinfo. Den Rententräger hatte ich letztes Jahr schon über alles informiert. Das Beschäftigungsverhältnis lief nur von September - Dezember 2020. Noch eine Frage: Ab Februar 2021 habe ich eine Beschäftigung auf Übungsleiterpauschale angenommen, wird dort auch geprüft? Oder zählt die Ü.Pauschale nicht als Hinzuverdienst.. Vielen Dank nochmal Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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