Hallo Abbi,
eine rein schulische Ausbildung/Anrechnungszeit zählt bei den 35 Jahren mit = Altersrente für langjährig Versicherte. Eine berufliche Ausbildung/Pflichtbeitragszeit zählt auch bei den 45 Jahren für die Altersrente an besonders langjährig Versicherte mit. Für die EM-Rente zählte jede Ausbildung natürlich auch so oder so mit.
> und wie wird die Rente hochgerechnet bis 62
vereinfacht gesagt, aus dem Durchschnittswert all Ihrer Rentenzeiten bis Feststellung der Erwerbsminderung/Datum der Renteninformation – dann bis 62 weiter.
Wo Sie momentan stehen, welche Wartezeiten erfüllt sind, welche Rentenarten für Sie möglich sind, erfahren Sie aus einer aktuellen Rentenauskunft, hier anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Daraus ersehen Sie auch, wie Ihre Ausbildungszeiten in die Rentenberechnung einfließen, oder lassen es sich in der nächsten Beratungsstelle erläutern.
Gruß
w.