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Experten-Antwort

Jahresentgeltgrenze

von Angestellter12.06.2016 | 18:14
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich blick grad nicht mehr durch, wie das mit der Jahresentgeltgrenze zu verstehen ist, vielleicht kann mir jemand helfen? Von Jan - April (und davor) war ich bei der PKV versichert, Brutto 5400/Monat = 21.600€ Seit Mai in der GKV, brutto 3800/Monat bis 09/16 = 19.000€ gesamt bis dahin 40600 € brutto Ab Oktober neuer Job, brutto monatlich 5000€ = 15000 € Gesamtjahresbrutto in 2016 = 55.600 € Damit liege ich noch für 2016 650€ unter des JEG von 56250€ Aber für 2017 werden dann 60.000€ erwartet, auch wenn in 2017 die JEG steigt, liege ich vielleicht darüber. Ich will gesetzlich krankenversichert bleiben (dann freiwillig). Muss ich bei meiner Verdienstkonstellation zurück in die PKV? Ich blick nicht durch, wegen drei verschiedener Monatsgehälter in 2016 und laufender GKV-Mitgliedschaft seit Mai d. J und der Frist, dass man mindestens ein Jahr unter der JEG bleiben muss. Gilt bei mir dann 01 - 12/2016 oder 05/16 - 04/17? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angestellter,

W*lfgang und Schießl Konrad haben es bereits ausführlich dargelegt. Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und lassen sich auch dort informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 12.06.2016 | 18:42
Hallo Angestellter, unabhängig von den verschiedenen _Jahres_-Grenzwerten, müssen Sie niemals zwangsweise in die PKV (zurück)wechseln – ein Zurück ist erst ab Alter 55 aus der PKV in die GKV ausgeschlossen. Wenn Sie die JAV der GKV überschreiten, bleibt Ihnen immer die Option, weiterhin in der GKV freiwilliges Mitglied zu bleiben. Ihre KK wird Sie rechtzeitig (?) informieren, wenn Sie aus der Pflichtversicherung rausfallen sollten/Option ziehen, die freiwillige GKV zu wählen. Natürlich können Sie mit denen auch vorher mal Kontakt aufnehmen ;-) Gruß w.
Robam 13.06.2016 | 08:22
Im Mai hat sich Ihr Einkommen verringert. Der Arbeitgeber musste zu diesem Zeitpunkt eine neue Beurteilung Ihres Versicherungsverhältnisses vornehmen. Vorausschauend betrachtet liegen Sie mit Ihrem Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (12 * 3800 EUR). Deshalb sind Sie ab Mai in der GKV versichert. Ab Oktober ist wieder eine neue Beurteilung vorzunehmen (12* 5000 EUR). Jetzt überschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder und wohl auch die für 2017. Daher können Sie zum 01.01.2017 in die PKV wechseln oder freiwillig in der GKV versichert bleiben.
Schießl Konradam 13.06.2016 | 09:41
Welche Voraussetzung erforderlich ist, wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, haben Sie ja schon praktiziert, Natürlich können Sie bei mehr als 56.250 Brutto im Jahr in der Gesetzlichen verbleiben.Verdienen Sie aber nach einer Wartezeit im Jahr über 56.250- gilt für 2016-, der Wechsel zur PKV ist möglich. Bleiben Sie in der Gesetzlichen sind Sie , über 4237,50 Monatsverdienst freiwillig in der Gesetzlichen versichert, bedenken Sie aber innerhalb der Bemessungsgrenze sind auch Beiträge für Mehr-Zinsen und Mieteinnahmen beitrags- pflichtig
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