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Jahresmeldung des sv-pflichtigen Bruttoentgelts

von Altersteilzeiterin02.04.2008 | 18:46
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3 Antworten

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Ich bin nun im 7. Jahr in Altersteilzeit, 6 Jahre lang konnte ich auf meinen Paisy-Abrechnungen unter dem kummulieren Sv-pfl. Brutto, nach dem sich später meine Rente berechnet, meinen ungekürzten Bruttoverdienst vorfinden. Nun hat mein Arbeitgeber die Software gewechselt und plötzlich finde ich an dieser Stelle nur noch 50 % meiner Vergütung vor. Nun befürchte ich, dass später meine Rentenansprüche sich nach diesen geminderten SV-Einkünften berechnen. Das würde ja zu einer nochmaligen Verringerung meines Rentenanspruchs führen, der ja ohnehin von meinem Arbeitgeber nur auf 90 % aufgestockt wird. Meine Frage ist, muss nicht mein Vollzeitverdienst gemeldet werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "Wolfgang Amadeus" und "Schade" ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Wolfgang Amadeusam 02.04.2008 | 20:27
Hallo Altersteilzeiterin, die aktuelle Regelung ist, dass der tatsächliche Bruttoverdienst (entspricht 50 % des vollen Verdienstes) um 80 % aufgestockt wird, was 90 % des vollen Verdienstes ergibt; Höchstbetrag sind allerdings 90 % der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Die ergebenden Beträge sind der Rentenversicherung zu melden. Die Rentenversicherungsbeiträge, die sich aus der Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlichen Verdienst (also 50 % des Vollverdienstes) ergeben, muss der Arbeitgeber übernehmen, dürfen sich also nicht als Abzüge auf Deiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung befinden. Ich glaube nicht, nur weil Dein Arbeitgeber die Software gewechselt hat, dass die Beiträge jetzt falsch berechnet werden. Aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nicht bei jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung läßt sich das kontrollieren, Du solltest einmal überprüfen, ob Du auf Deiner Abrechnung einer der folgenden Posten findest: Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung (die müßten um 80 % höher sein als die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung). Rentenversicherungspflichtiger Verdienst oder RV-Brutto (müßte um 80 % höher sein als das tatsächliche Brutto oder das Arbeitslosenversicherungs-Brutto).
Schadeam 03.04.2008 | 06:54
wenn im 7. Jahr der AT in der Jahresmeldung ein viel niedrigerer Betrag steht als in den Jahren vorher, sollten Sie Ihren AG darauf ansprechen und sich die Beträge erklären lassen. Wenn Sie in den monatlichen Abrechnungen einzelne Posten von früher nicht mehr finden, muss das noch nicht bedeuten, dass die Jahresmeldung falsch wird. Aber auch das sollte Ihnen Ihre Personalabteilung erklären können.
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