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Experten-Antwort

Jahresmeldung Tatbestände Sozialversicherung

von Wolfgang S.04.02.2016 | 13:08
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Sehr geehrte Damen und Herren, Im Januar 2016 habe ich den „Nachweis über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung“ – („Jahresmeldung“) von meinem Arbeitgeber erhalten. In diesem Nachweis steht für das Jahr 2015 ein Betrag in EURO der nur lapidar als Entgelt bezeichnet wird. Nun habe ich in diesem Jahr das Problem, dass dieser Entgelt-Betrag nicht mit den Angaben in meiner Gehaltsmitteilung in Übereinstimmung zu bringen ist. Für mich wäre es nun sehr wichtig zu wissen was genau die Rentenversicherung unter dem Begriff Entgelt versteht, bzw. welcher Betrag vom Arbeitgeber übermittelt werden muss. Auf meiner Gehaltsmitteilung vom Dezember 2015 finde ich die Jahressummen für Stpfl. Brutto (steuerpflichtiges Brutto) SV Brutto (sozialversicherungspflichtiges Brutto) ZV Brutto (Zusatzversorgung Brutto) Welche von diesen Jahressummen versteht die Rentenversicherung unter Ihrer Bezeichnung Entgelt, oder wird noch eine andere Jahressumme ermittelt die für die Rentenversicherung maßgeblich ist? Mit freundlichen Grüßen

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang S.,

maßgebend ist das sozialversicherungspflichtige Brutto.

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5 Antworten

Konrad Schießlam 04.02.2016 | 14:42
Habe hier schon einmal mitgeteilt, bei einer meiner Töchter sind unterschiedlich 3 Summen als Jahresmeldung vorhanden. Maßgebend ist der bestätigte Betrag 28703- Bescheinigung Sozialversicherung für 2014. Auf der Lohnbescheinigung sind 28.211,12 aufgeführt und als AN Beitrag 2678,51 bei 9,45% Hälftesatz für 2014.. Aber 2678,51 : 9,45 x 100 ergeben als Gegen- rechnung Euro . 28344,02. Soweit erinnerlich, der Duktus der Experten fehlte, dort bin ich zu gut angeschrieben. MfG.
Kathaam 04.02.2016 | 13:31
Für die Rentenversicherung ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt maßgebend.
Herz1952am 04.02.2016 | 13:32
Die Rentenversicherung benötigt nur das "Sozialversicherungspflichtige" Brutto. Dies ist das Entgelt für das auch die Rentenversicherungsbeiträge berechnet worden sind. Mit ZV-Brutto ist wohl nur das Entgelt gemeint aus dem Beiträge für eine (betriebliche) Zusatzversorgung berechnet wurden. Das hat dann mir der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun. Dieses SV-Brutto müsste mit dem Entgelt auf Ihrer Jahresmeldung übereinstimmen. Abweichungen vom Steuer Brutto könnten entstehen, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung überschritten haben. Dann wäre dieses höher als das RV-Brutto. Beim ZV-Brutto bin ich mir jetzt nicht sicher, ob es steuerpflichtig oder steuerfrei ist/sein kann.
Schadeam 04.02.2016 | 13:57
Da hätte man auch selbst draufkommen können, dass die DRV als Sozialversicherungsträger im Nachweis über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung das sozialversicherungspflichtigen Brutto benötigt. War nicht ganz so schwer Narri narro
W*lfgangam 04.02.2016 | 19:49
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
...entscheidend ist hier schon der Vorname, solange man sie noch unterschieden kann - da gibt es schon die ersten Abweichungen, nicht nur in der Brutto-Fleischeinwaage ;-) Die Beträge werden üblicherweise als ST-Brutto RV/AV-Brutto KV/PV-Brutto ZV-Brutto dargestellt, da für die einzelnen Brutto-Beträge/deren Höhe unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gelten – somit Abweichungen üblich sind. > Wolfgang S. > In diesem Nachweis steht für das Jahr 2015 ein Betrag in EURO der nur lapidar als Entgelt bezeichnet wird. Wie sollte es für die DRV sonst genannt werden, es ist der SV-Entgeltnachweis schlechthin. Der Inhalt der SV-Meldung ist gesetzlich vorgegeben. Gruß w.
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