Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Januar 2016 habe ich den „Nachweis über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung“ – („Jahresmeldung“) von meinem Arbeitgeber erhalten.
In diesem Nachweis steht für das Jahr 2015 ein Betrag in EURO der nur lapidar als Entgelt bezeichnet wird.
Nun habe ich in diesem Jahr das Problem, dass dieser Entgelt-Betrag nicht mit den Angaben in meiner Gehaltsmitteilung in Übereinstimmung zu bringen ist.
Für mich wäre es nun sehr wichtig zu wissen was genau die Rentenversicherung unter dem Begriff Entgelt versteht, bzw. welcher Betrag vom Arbeitgeber übermittelt werden muss.
Auf meiner Gehaltsmitteilung vom Dezember 2015 finde ich die Jahressummen für
Stpfl. Brutto (steuerpflichtiges Brutto)
SV Brutto (sozialversicherungspflichtiges Brutto)
ZV Brutto (Zusatzversorgung Brutto)
Welche von diesen Jahressummen versteht die Rentenversicherung unter Ihrer Bezeichnung Entgelt, oder wird noch eine andere Jahressumme ermittelt die für die Rentenversicherung maßgeblich ist?
Mit freundlichen Grüßen