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Experten-Antwort

Jahresurlaub bereits genommen, EM-Rente rückwirkend bewilligt

von Silvia11.08.2016 | 16:19
1137 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, eine EM Rente wurde mir rückwirkend zum 01.03.2016 bewilligt. Den Antrag hatte ich am 06.04.2016 gestellt, den EM-Rentenbescheid mit der Mitteilung einer unbefristeten vollen EM-Rente erhielt ich Mitte Juli 2016, die erste reguläre Rentenzahlung erfolgt denn ab September 2016. Nun meine Frage: Muß ich den Geldwert meines bereits überzählig genommenen Jahresurlaub, genommen im Jan. und Feb. 2016, an den Arbeitgeber zurückzahlen? Mit "überzählig" meine ich, da ich nicht bis Ende des Jahres gearbeitet hatte, hatte ich ja nur Anrecht auf die jeweiligen monatsanteiligen Urlaubstage. Hier noch eine weitere Hintergrundinformation: Im Februar und März 2016 war ich noch arbeiten und erhielt Gehalt, im April und bis einschl. 17. Mai 2016 erhielt ich Lohnfortzahlung, anschließend Krankengeld. Eine ähnliche Frage gilt noch dem Guthaben auf meinem Gleitzeitkonto. Hier stehen auch noch 3 Tage als Gleitzeitguthaben. Kann der AG diese mit dem bereits genommen Jahresurlaub verrechnen? Oder muß der Arbeitgeber mir die positive Gleitzeitstundenzahl in Geldwert auszahlen? Noch eine weitere Frage: Der Arbeitgeber möchte von mir, daß ich ihm schriftlich mitteile, "dass ich meine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und daher mein Arbeitsverhältnis mit Inkraftreten meines Rentenbescheits endet." Ist dies rechtens? Vielen Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Silvia,

wie von den anderen Usern bereits bemerkt, handelt es sich bei den gestellten Fragen um Sachverhalte, die mehr das Arbeitsrecht betreffen. Sie sollten daher mit einer zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen, die sich mit diesen Themen vorrangig beschäftigt. Prüfen Sie, ob es im Internet vielleicht ein Forum gibt, welches sich mit Arbeitsrecht befasst oder ggf. ziehen Sie den Betriebsrat oder Arbeitsrechtler zu Rate. Stellen Sie Ihre Fragen dort nochmals.

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2 Antworten

Schadeam 11.08.2016 | 16:27
Das sind alles Fragen des Arbeitsrechtes, die Ihnen die DRV nicht beantworten wird.
senf-dazuam 11.08.2016 | 16:30
Hallo Silvia! Das sind eher arbeitsrechtliche Themen, zu denen hier nichts konkretes gesagt werden kann. Es kann sein, dass in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ein Ende des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer vollen EM-Rente vorsieht. Um das Thema Urlaub zu bewerten, müsste nun geklärt sein, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht, was aufgrund des letzten Abschnitts zu vermuten ist. Vielleicht wäre Bundesurlaubsgesetz § 5 hier zutreffend, dort steht im Absatz 3 "Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden." Die Fragen beantwortet vermutlich besser ein Arbeitsrechtsanwalt oder der Betriebs- oder Personalrat.
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