Zitiert von: Lola Lustig
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Würde sich dort die Arbeitslosigkeit von 1985-1989 in irgendeiner Form indirekt auf die Rentenhöhe auswirken?
Wie die/der Expert*in schin schrieb, gibt es bei Anrechnungszeiten keine direkte Auswirkung auf die Rentenhöhe.
Es wird quasi im letzten Schritt der Rentenberechnung noch einmal geschaut, welche Anrechnungszeiten vorliegen und mit welchem Prozentsatz des Gesamtleistungswertes sie berwertet werden können. Ob und in welchem Maße sich dadurch die Rente erhöht, hängt also auch von Gesamtleistungswert (dem Durchschnitt des Versicherungslebens) ab,
Zitiert von: Lola Lustig
bis 1985: Gymnasium (abgebrochen nach der 11. Klasse als volljährige)
... Ausbildungszeit ab dem 17. Lebensjahr bis zum Ende der Schule zählt als Anrechnungszeit
Zitiert von: Lola Lustig
1985-1989: Arbeitlos (ohne Geldleistungen vom Arbeitsamt sondern vom Sozialamt)
Wenn eine Meldung beim Arbeitsamt vorlag (Nachweis?), dann zählt sies (wie schon oben erwähnt) auch als Anrechungszeit, vor dem 25. Lebensjahr muss durch diese Arbeitslosigkeit keie versicherte Beschäftigung unterbrochen werden. Geht diese Zeit über den 25. Geburtstag hinaus, ist nicht der gesamte Zeitraum als Anrechnungszeit zu betrachten.
Zitiert von: Lola Lustig
1989-1990: ABM (Arbeitsbeschaffungsmassnahme in Vollzeit vermittelt vom Arbeitsamt)
Dabei wird es vermutlich einen Lohn (und Beiträge zur Rentenversicherung) gegeben haben, insofern Beitragszeit, aber parallel zur Arbeitslosigkeit (Nachweis?), daher beitragsgeminderte Zeit, d.h. dass der vermutlich geringe Lohn sich nicht negativ auf den Gesamtleistungswert auswirkt.
Zitiert von: Lola Lustig
1990-1992: Arbeitslos (Geldleistungen vom Arbeitsamt)
Nachweis liegt vor? Auch hiervon wurden Rentenbeiträge gezahlt, die Bewertung unterscheidet sich wegen einer Gesetzesänderung je nach Jahr: 1990/91 Anrechnungszeit, 1992 Pflichtbeitragszeit
Zitiert von: Lola Lustig
1992-1994: Umschulung zur Tischlerin (finanziert vom Arbeitsamt)
Kann als Zeit der Arbeitslosigkeit oder Ausbildung parallel zu Beitragszeit (wurden Rentenbeiträge gezahlt?) bewertet werden, hängt von den Unterlagen dazu ab.
Zitiert von: Lola Lustig
1994-heute: Arbeit (Vollzeit)
Pflichtbeitragszeit
Wenn zu den ganzen Alo-Zeiten die passenden Nachweise (Schriftstücke der Agentur für Arbeit) vorliegen, dann kann das denke ich problemlos bearbeitet werden.
Wenn diese Zeiten nicht nachgewiesen werden können, handelt es sich möglicherweise um Lücken im Versicherungsverlauf, die dann den Gesamtleistungswert reduzieren können und dadurch zur geringeren Bewertung nachgewiesener Anrechnugszeiten führen können.
Reicht das als Info nun aus?