Jahrgang 50

von
erika

Hallo

ich (weiblich) geb. Februar 1950 wollte wissen,wann ich abschlagsfrei in Rente kann.

habe 46 jahre durchgehend in Teilzeit gearbeitet.

von
Reinhardt

Sofort , wenn 45 Beitrags Jahre anerkannt sind

von
erika

danke für die schnelle antwort

Experten-Antwort

Ob Teilzeit oder nicht ist keine Frage - solange immer Versicherungspflicht vorgelegen hat. Wenn Sie mit Teilzeit Beschäftigungen meinen, die geringfügig und ohne Versicherungspflicht stattgefunden haben, würden diese Monate nicht 1:1 angerechnet.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen Sie, sobald die letzte der erforderlichen Voraussetzungen eingetreten ist: Das entsprechende Lebensalter oder der 540-ste Monat.
Bevor Sie Ihre Beschäftigung kündigen sollten Sie eine unserer Beratungsstellen aufsuchen und mal den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit sowie das Errechnen des 540. Monats bestätigen lassen.
ergänzung: Bei der Gelegenheit könnten Sie auch gleich den Rentenantrag stellen.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.01.2015, 08:32 Uhr]

von
SaschaK

Unter folgenden Voraussetzungen käme auch die Altersrente für Frauen (ungekürzt ab dem 01.03.2015) in Frage:

Wenn Sie als Frau vor 1952 geboren sind und folgende Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf die Altersrente für Frauen:
1.Sie haben mindestens 15 Jahre Versicherungszeit und
2.nach Ihrem 40. Lebensjahr liegen mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge.

Zu den für Ihre Versicherungsdauer bedeutsamen Zeiten gehören auch Phasen, in denen Sie zum Beispiel eine Sozialleistung erhalten, eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig gepflegt, Kinder erzogen oder Pflichtbeiträge aus aufgestockten Minijobs gezahlt haben.

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