Ob Teilzeit oder nicht ist keine Frage - solange immer Versicherungspflicht vorgelegen hat. Wenn Sie mit Teilzeit Beschäftigungen meinen, die geringfügig und ohne Versicherungspflicht stattgefunden haben, würden diese Monate nicht 1:1 angerechnet.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen Sie, sobald die letzte der erforderlichen Voraussetzungen eingetreten ist: Das entsprechende Lebensalter oder der 540-ste Monat.
Bevor Sie Ihre Beschäftigung kündigen sollten Sie eine unserer Beratungsstellen aufsuchen und mal den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit sowie das Errechnen des 540. Monats bestätigen lassen.
ergänzung: Bei der Gelegenheit könnten Sie auch gleich den Rentenantrag stellen.