Hallo Kartoffel,
vorzeitig mit 62 Jahren in Rente kann nur derjenige, der folgende Vertrauensschutzregelung erfüllt:
1. vom 01.01.1948 bis 31.12.1954 geboren (würde bei Ihnen zutreffen)
u n d
vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart (ob diese Vorauss. zutrifft geht aus Ihren Angaben nicht hervor).
Ansonsten wäre der frühest mögliche Rentenbeginn (mit Abschlägen) wirklich erst das 63. Lebensjahr. Nur wer einen Schwerbehindertenausweis mit 50% GdB besitzt hat noch die Möglichkeit früher in Rente zu gehen.