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Experten-Antwort

JC setzt mich unter Druck, soll erneuten Antrag auf LTA stellen, weil ehem. genehmigte LTA im Sep. 2019 ausgelaufen ist.

von Tante Paula18.12.2019 | 19:17
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Hallo, das JC setzt mich jetzt unter Druck, ich solle erneut einen Antrag auf LTA stellen. Die ehemalige Genehmigte LTA von 2018 ist im Sept. 2019 ausgelaufen. Diese konnte ich nicht ausschöpfen, weil ich durchweck seit 2017 AU bin und auch weiterhin Krankgeschrieben bin. Auch gleichzeitig läuft ein Klageverfahren beim SG wegen EMR. Nun wenn ich einen erneuten Antrag stelle wird sich die DRV fragen, was ich will. Entweder möchte ich wieder in Arbeit kommen und bin nicht mehr Krank, oder ich kann nicht und Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen und möchte EMR. Da beißt sich doch was, das ist doch kompletter Blödsin ind engstirnigkeit seitens des JC. Ich denke einmal es geht dem JC nur um die Kohle. Auch würde ich dann vor dem SG in Erklärungsnot kommen, was ich nun wolle, entweder Arbeit, was nicht geht aus gesundheitlichen Gründen oder ich möchte eine EMR. Jetzt sitze ich in der Zwickmühle und weiß nicht was ich machen soll. Was soll ich nun machen? Gruß Tante Paula

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tante Paula,

den Ausführungen von Schade und auch Ihren eigenen Argumenten für die Antwort an das Job-Center schließen wir uns an.

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5 Antworten

Schadeam 18.12.2019 | 19:23
Den gewünschten Antrag zu stellen dürfte zunächst kein Problem darstellen. Und allen Stellen gegenüber mit folgender Sprachregelung zu kommunizieren auch nicht: "ich halte mich für ewerbsgemindert, deshalb kämpfe ich vor dem SG um meine Rente - bin aber durchaus willens an einer Maßnahme mitzumachen, die meiner Gesundheit entspricht und die dazu führen könnte, dass ich wieder in Arbeit komme" Und dann geht "das Spiel" weiter wie schon seit Jahren.....
Tante Paulaam 18.12.2019 | 19:33
habe mir schon folgenden Text überlegt, den ich dann vielleicht schreiben werde. " ......Aufgrund meiner nach wie vor bestehenden Arbeitsunfähigkeit kann das Leistungsziel aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht erreicht werden. Sobald sich mein Gesundheitszustand stabilisiert hat, werde ich diesen Antrag stellen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich z.Z. gesundheitlich nicht in der Lage bin, ein entsprechende Maßnahme zu beginnen. " Das müsste eigentlich erstmal reichen, als Mitwirkungspflicht damit die mir nicht einen Strick drehen.
Cosimaam 19.12.2019 | 11:53
Vielleicht versteifen Sie sich zu sehr auf eine Berentung! Bei der Beantragung prüft die RV stets mit, ob noch andere Maßnahmen, wie bspw. Reha oder LTA greifen könnten. Da Ihnen eine solche bereits bewilligt wurde, scheint da doch etwas möglich zu sein. Sie sehen es anders, aber das Ganze liegt auch nicht grundlos in den Händen der Sozialgerichtsbarkeit! Sie können Ihrem Jobcenter gegenüber schildern, dass Ihr Begehren nicht der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben, sondern eine Berentung ist und dabei über den derzeitigen Sachstand unterrichten(Klage ist anhängig beim SG).
Tante Paulaam 19.12.2019 | 16:46
die LTA wurde eher beantragt gleich nach der Rehamaßnahme. Aber aus der Reha wurde ich AU entlassen und wie gesagt, bin ich schon durchgehend bis jetzt AU. Die Beantragung der EMR erfolgte erst nach der Gehirnoperation und nach der AHB. Diese wurde in erster Instanz abgelehnt und der Widerspruch auch, darum die Klage vorm SG. Die LTA wurde zwar genehmigt, konnte diese aber aus gesundheitlichen Gründen und mit durchlaufender AU nicht ausschöpfen bzw. durchführen. Darum ist diese zum Ende Sept.2019 ausgelaufen. Trotzdem soll ich einen erneuten Antrag stelen, obwohl ich das z.Zt. aus gesundheitlichen Gründen nicht kann.
Schadeam 19.12.2019 | 18:30
Es ist doch alles gesagt - durch Wiederholungen wird sich auch keine andere Antwort ergeben. Wie die Sache letztlich ausgeht kann niemand im Forum vorhersehen.
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