Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anonym,
eine Akteneinsicht und deren Umfang im bestehenden Rentenverfahren beantragen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Hallo Anonym,
der Rentenversicherungsträger entscheidet im Einzelfall, ob und inwieweit zur Beurteilung einer Rentengewährung bzw. Verlängerung ein neues oder weiteres Gutachten benötigt wird.
Bitte setzen Sie sich ggf. mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich die Gründe für eine erneute Begutachtung darlegen.
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