Kann die FZR als Zusatzrentenversorgung angesehen und damit die JEP berücksicht werden?
Kann die FZR als Zusatzrentenversorgung angesehen und damit die JEP berücksicht werden?
Nur wenn SWF/RP, SWF/BW und VOX zustimmen und der RVL den aktuellen WSW nicht übersteigt.
Hallo,
Zeiten des Beitritts zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) zählen nicht als Zeiten in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem.. Diese Systeme sind in den Anlagen 1 und 2 des AAÜG aufgeführt, die FZR findet man dort nicht.
Somit können Sie nicht vom Urteil des BSG zu den Jahresend- und sonstigen Prämien provitieren.
Weitere Infos hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_256AR3.1
und hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Themen/01_rente/downloads/02_vor_der_rente/06_sonder_zusatzversorgung/flyer_jahrespraemie_2008.html
MfG
zelda
Danke an Zelda
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K St
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K St
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