Hallo Jürgen,
prinzipiell wickeln die Sozialleistungsträger die Erstattungsanspruche ohne Ihr weiteres Zutun selbst untereinander ab – zumindest, wenn Sie den ALG-II-Bezug beim Rentenversicherungsträger angegeben haben. Dennoch sollten Sie Ihr zuständiges Jobcenter auch selbst über die Rentengewährung informieren, um Ihren Mitwirkungs- und Informationspflichten nachzukommen. Wie und in welcher Höhe die Rente letztlich auf das ALG II angerechnet wird, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrem Jobcenter in Verbindung setzen.