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Experten-Antwort

Jetzt Alg2 und nun EM-Rente

von Jürgen28.09.2012 | 11:09
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, was mich seit geraumer Zeit beschäftigt ist, wir (2 Erw. + 2 Kinder) erhalten Alg2. Nun steht fest, das ich Rückwirkend zum 31.07.11 mir die volle EM-Rente zusteht und der Rentenbeginn der. 01.02.12 ist. Meine Frage nun.....welcher Teil vom Alg2 wird mit der Rente verrechnet und machen die das untereinander oder muss ich da was machen? Würde mich über eine Antwort freuen. Gruß Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

prinzipiell wickeln die Sozialleistungsträger die Erstattungsanspruche ohne Ihr weiteres Zutun selbst untereinander ab – zumindest, wenn Sie den ALG-II-Bezug beim Rentenversicherungsträger angegeben haben. Dennoch sollten Sie Ihr zuständiges Jobcenter auch selbst über die Rentengewährung informieren, um Ihren Mitwirkungs- und Informationspflichten nachzukommen. Wie und in welcher Höhe die Rente letztlich auf das ALG II angerechnet wird, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrem Jobcenter in Verbindung setzen.

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11 Antworten

???am 28.09.2012 | 11:14
Die Verechnung erfolgt zwischen der DRV und dem JobCenter. Wenn Sie den Alg II-Bezug im Rentenantrag angegeben haben, müssen Sie gar nichts tun. Nachdem Sie als Familie Alg II beziehen. wird vermutlich nicht alzuviel von Ihrer Rentennachzahlung übrig bleiben. Es wird die komplette Alg II-Leistung (also für alle 4 Personen) vom JobCenter zurückgefordert. Es kann nur dann etwas für Sie übrig bleiben, wenn Ihre Rente höher ist als das, was Sie vier an Alg II bezogen haben.
Sozialrechtleram 28.09.2012 | 11:28
Den obigen Ausführungen kann zugestimmt werden!
...am 28.09.2012 | 11:48
Den oben genannten Ausführungen kann nur bedingt zugestimmt werden. Ein paar Schlagwörter: Reha-Entlassungsbericht; Datenschutz; Keine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht !!!!! @Sozialrechtler (sofern sie der "echte" sind) : jetzt bin ich aber wirklich enttäuscht...
Sozialrechtleram 28.09.2012 | 14:22
Da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, (das EM-Rentenverfahren ist bereits abgeschlossen), wurde die pauschale Schweigepflichtsentbindung offenbar schon erteilt. Deshalb würde mein umfangreiches Fachwissen dem Fragenden leider nichts mehr nützen.
egalam 28.09.2012 | 19:11
Das ist ja wieder toll dieses Insiderwissen. Es ist ja nicht so, dass es dem geneigten Antragssteller nicht auffällt, dass medizinische Daten einfach an andere Sozialleistungsträger weitergegeben werden. So kann mir zum Beispiel niemand seriös erklären, warum etwa die vom JC über Krankheiten des Antragsstellers bescheid wissen müssen! Denn "was erforderlich ist", lässt sich wunderbar aushebeln. Stimmt man nicht zu, wird gleich drauf hingewiesen, dass die Leistung versagt oder entzogen werden kann. Was hat man denn da für eine Alternative? Genau, keine!
Alltagsbegleiteram 29.09.2012 | 03:30
Nein, das Jobcenter darf nicht seine gesamten gezahlten Leistungen für den Zeitraum der rückwirkend bewilligten Rente zurückfordern. Laut § 105 SGB XII (Kostenersatz bei Doppelleistungen - nicht erstattungsfähige Unterkunftskosten) gilt: Wenn die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter (und nicht etwa Wohngeld) bezogen wurden, unterliegen 56 % der Bruttokaltmiete nicht der Rückforderung (betrifft also nicht die Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung). Allerdings wird dies unzulässigerweise nicht immer angewandt.
an egalam 29.09.2012 | 13:22
Warum muss das Jobcenter über Krankheiten des Arbeitslosen Bescheid wissen? Weil es die ureigenste Arbeit der Kollegen des Jobcenters ist, den Arbeitslosen in Arbeit zu bringen. Nimmt man diese Aufgabe ernst muss man als Berater/Vermittler schon wissen, für welche Arbeiten der Arbeitslose aus gesundheitlichem Grund geeignet ist oder nicht.
Alltagsbegleiteram 29.09.2012 | 17:58
Nein, da liegt offenbar ein Irrtum vor. Sie schreiben: „Warum muss das Jobcenter über Krankheiten des Arbeitslosen Bescheid wissen?“ Jobcentermitarbeiter sind keinesfalls berechtigt, Einblick in eingereichte medizinische Unterlagen von Leistungsberechtigten zu nehmen. Sie müssen also nicht „über Krankheiten von Arbeitslosen Bescheid wissen“. Sollten sie sich eigenmächtig Einblick in Krankenakten verschaffen, so liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kunden vor. Sollte Klärungsbedarf bezüglich der Leistungsfähigkeit, bzw. der Erwerbsfähigkeit von Jobcenterkunden bestehen, so ist zwingend der medizinische Dienst des Arbeitsamtes einzuschalten. Von dort erhält das Jobcenter dann lediglich eine Leistungsbeurteilung des Probanden, die keine Diagnosen dort enthalten darf. Das vollständige Gutachten kann vom Probanden selbst angefordert werden, nicht aber von Jobcentermitarbeitern. Lediglich berufliche Einschränkungen bzw. die Leistungsfähigkeit der betreuten Personen ist leistungsrelevant. Die Diagnosen selbst unterliegen komplett dem Datenschutz. Krankenakten dürfen selbstverständlich nicht in der Akte des Leistungsberechtigten abgeheftet werden. Mitarbeiter des Jobcenters sind keine Mediziner und weder fachkundig noch berechtigt, Urteile über Krankheitsbilder zu fällen.
Alltagsbegleiteram 29.09.2012 | 21:55
Zunächst, ich selbst beziehe keine Sozialleistungen nach dem SGB II. Vielmehr berate ich Personen, in diversen bürokratischen und sozialrechtlichen Fragen. Wie sie sicher wissen, enthalten Krankenakten (z.B. Klinikentlassungsberichte) üblicherweise anamnestisch die gesamte Krankengeschichte, also Aufzählungen sämtlicher medizinisch relevanter Daten von Patienten. Dies sind durchaus auch Fakten, die nicht mit der akut behandelten Erkrankung in Zusammenhang stehen. Sicher können Sie nachvollziehen, dass Jobcenterkunden, die z. B. nach einer Bandscheibenoperation noch nicht voll belastungsfähig sind, es vorziehen, dass Jobcentermitarbeiter nicht erfahren, dass sie zudem unter Inkontinenz leiden, dass sie früher einmal abgetrieben haben, unter Essstörungen litten, einen Suizidversuch hinter sich haben, in der Jugend vergewaltigt wurden… etc. Nicht alle Menschen sind derart robuster Natur, dass sie diese Erfahrungen hemmungslos der öffentlichen Diskussion überlassen würden. Anders als Sie vermuten, sind derartige Fakten durchaus immer wieder Thema des Korridorgetratsches von Jobcentermitarbeitern geworden.
R.A.am 29.09.2012 | 20:08
Zitat von Alltagsbegleiter anzeigenausblenden
Wer so argumentiert wie Sie, will seinen Arbeitsvermittler offenbar ganz bewußt und massiv an der Ausübung seines Jobs - nämlich: den Arbeitslosen möglichst schnell in Arbeit zu vermitteln -, hindern. Jeder ernsthaft an Arbeit interessierte hat im Regelfall nicht das geringste Problem damit, seine gesundheitlichen Einschränkungen zu erwähnen. Meine Güte, was ist denn so schlimm daran, wenn mein Gegenüber erfährt, welche Krankheiten mir das Leben schwer machen? Glauben Sie etwa, dass sich irgendjemand außer Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihren Ärzten für Ihre Krankheiten interessiert? Von mir aus dürfte die Blöd-Zeitung meine gesamte Krankenakte der Welt zugänglich machen. Allerdings dürfte die sich kaum dafür interessieren. Warum wohl nicht?
R.A.am 30.09.2012 | 02:43
Zitat von Alltagsbegleiter anzeigenausblenden
Mein Nachbar bekommt regelmäßig Inkontinenzvorlagen per Paketdienst geliefert. Und zwar in Originalverpackung des Herstellers. Wenn der Nachbar nicht zuhause ist, nehme ich die Sendungen an. Es weiß also nicht nur der Paketzusteller etwas von dem Inkontinenzproblem meines Nachbarn, sondern ich und meine Familie ebenfalls. (Andere Nachbarn vermutlich auch!) Nach Ihrer These hätte der Lieferant also gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, weil er diie Artikel nicht neutral verpackt hat? Wer das glaubt wird seelig! Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich des Betroffenen, den Lieferanten zu einer neutralen Lieferung zu veranlassen, wenn er Wert darauf legt. Schließlich sind Inkontinenzartikel ganz normale Dinge des Alltags, über die gewöhnlich nicht auf den Fluren getratscht wird!
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