jetzt Anspruch auf Witwerrente?

von
oy

Folgender Fall:
Ehefrau ist 2004 verstorben, hatte außer den KEZ für 3 Kinder (alle vor 1992 geboren), keine weiteren Beitragszeiten - deshalb damals auch kein Anspruch auf Witwerrente.

Besteht nun ab 01.07.14, auf Grund der jetzt zusätzlich anrechenbaren KEZ, Anspruch auf eine Witwerrente?

Danke!

von
Jonas

Hallo oy,

wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie Anspruch auf Witwerrente ab dem 01.07.2014, da die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren jetzt erfültt ist.

Den Antrag müssen Sie bis zum 31.10.2014 stellen, damit Sie rückwirkend ab dem 01.07.2014 einen Anspruch haben.

Ob die Rente tatsächlich zur Auszahlung kommt, hängt natürlich auch von Ihren eigenen Einkünften ab (nur als Hinweis gedacht).

MfG

Jonas

Experten-Antwort

Jonas hat Ihre Frage schon richtig beantwortet. Die zusätzlichen Kindererziehungszeiten werden unabhängig vom Todestag bei der Wartezeit von fünf Jahren berücksichtigt. Wichtig ist nur, dass Sie einen Antrag stellen.
Zu beachten ist allerdings - wie von Jonas schon angesprochen -, dass es ggf. zur Einkommensanrechnung kommt, sofern Sie eigene Einkünfte haben.

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