Folgender Fall:
Ehefrau ist 2004 verstorben, hatte außer den KEZ für 3 Kinder (alle vor 1992 geboren), keine weiteren Beitragszeiten - deshalb damals auch kein Anspruch auf Witwerrente.
Besteht nun ab 01.07.14, auf Grund der jetzt zusätzlich anrechenbaren KEZ, Anspruch auf eine Witwerrente?
Danke!