Jetzt noch Rente zahlen???

von
Geschäftsführer

Hallo

ich bin jetzt 45 Jahre alt und hab immer in den USA gewohnt - also nie Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Ich schaffe die Wartezeit hier doch eh' nicht. Muss ich trotzdem Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich jetzt erstmals sozialversicherungspflichtig werde??

von
Beitrag

Das sagt das Wort schon. SozialversicherungsPFLICHTIG!! Wenn Sie also derart beschäftigt sind, MÜSSEN Sie in die RV einzahlen.

Und bis Sie 67 sind vergehen noch über 20 Jahre, um auch hier die Wartezeit von 5 Jahren zu erfüllen.

Im übrigen werden die Zeiten in den USA und in D bei der Prüfung von Rentenansprüchen durch das SV-Abkommen addiert. Insofern können Sie durch weitere Beitragzeiten in D auch die 35 JAhre schaffen, um bereits ab 63 in Rente gehen zu können. Sie bekämen in jedem Fall immer 2 Renten.

MfG

von
Slawutitsch

Wieso MÜSSEN? Sie dürfen. Darauf haben Sie einen gestzl. verbrieften Rechtsanspruch!!!

von
Chef

Ob sie die Wartezeiten erfüllen,ist völlig uninteressant.Wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen,sind sie beitragspflichtig
Ihre individuelle Situation geniesst keinerlei Relevanz.

Experten-Antwort

Hallo Geschäftsführer,

wird eine Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt, so ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und den vorherigen Beschäftigungen ausschließlich nach deutschen Rechtsvorschriften zu prüfen, ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Die Versicherungspflicht für eine abhängige Beschäftigung tritt in Deutschland immer ein, wenn Sie in einem Unternehmen mehr als geringfügig (> 400 Euro/ mtl.) beschäftigt sind.
Ein Rentenanspruch aus der deutschen Rentenversicherung besteht, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllt haben. Die Erfüllung dieser Wartezeit ist gegeben, wenn unter Zusammenrechnung von deutschen und amerikanischen Beitragszeiten mindestens 5 Beitragsjahre vorliegen.

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