Hallo Geschäftsführer,
wird eine Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt, so ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und den vorherigen Beschäftigungen ausschließlich nach deutschen Rechtsvorschriften zu prüfen, ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Die Versicherungspflicht für eine abhängige Beschäftigung tritt in Deutschland immer ein, wenn Sie in einem Unternehmen mehr als geringfügig (> 400 Euro/ mtl.) beschäftigt sind.
Ein Rentenanspruch aus der deutschen Rentenversicherung besteht, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllt haben. Die Erfüllung dieser Wartezeit ist gegeben, wenn unter Zusammenrechnung von deutschen und amerikanischen Beitragszeiten mindestens 5 Beitragsjahre vorliegen.