Die Bescheinigung sollten Sie umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger weiterleiten.
Bei der Erwerbsminderungsrente werden alle Beiträge bis zum Leistungsfall bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Sind nach dem Leistungsfall Beiträge im Versicherungskonto enthalten, werden diese bei der anschließenden Altersrente berücksichtigt.