Hallo Bill,
so kompliziert ist das gar nicht. Urlaubsabgeltung ist einmaliges Arbeitsentgelt und damit grundsätzlich Hinzuverdienst.Wichtig für die Anrechnung als Hinzuverdienst ist dabei, ob die Beschäftigung aus der die einmalige Leistung resultiert vor oder nach dem Rentenbeginn beendet wurde
Wurde das Arbeitsverhältnis vor dem Rentenbeginn beendet (so habe ich das in ihrem Fall verstanden) ist die Urlaubsabgeltung kein anrechenbarer Hinzuverdeinst. Bestand das Beschäftigungsverhältnis nach dem Rentenbeginn noch, dann ist es Hinzuverdienst.