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Experten-Antwort

Job aufzwingen

von Pierre Maier26.03.2015 | 15:23
4091 Ansichten
33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe schon im Netz gesucht bin aber nicht fündig und hiffe nun hier Hilfe, Infos etc zu bekommen. Folgender Sachverhalt, ich hatte vor einem Jahr einen schweren Bandscheibenvorfall inkl Op und Reha, leider ist bis jetzt keine Besserung eingetreten, ich habe Probleme beim gehen, Treppen steigen etc. Bevor es zu dem Vorfall kam war ich als Revierfahrer im Sicherheitsdienst tätig, in diese Branche ging ich als ich Dank der Wirtschaftskrise arbeitslos wurde, davor habe ich jahrelang als CNC-Fräser gearbeitet und auch eine Ausbildung zum Werkzeugmacher. Dank meiner Beschwerden kann ich in keinem der Berufe weiterarbeiten. Jetzt hatte ich ein Gespräch bei der RENTENVERSICHERUNG und es kam mir so vor als ob die nur sparen wollen. Der erste Antrag wurde ja abgelehnt, ich habe Einspruch erhoben und jetzt wie gesagt das Gespräch. Auf gut deutsch teilte man mir mit ich koenne ja auch als Pförtner weiterarbeiten, Nur will ich das erstens nicht denn das wuerde mir absolut keinen Spass machen zum anderen bin ich ja nur zum Sicherheitsdienst gegangen um nicht arbeitslos zu sein. Jetzt meine Frage dazu... kann die Rentenversicherung mich quasi zu nem Job als Pförtner verdonnern, quasi wieder ablehnen und mich quasi alleine mit dem Problem da stehen lassen oder nicht? Beim Gespräch kamen dann so komische Anmerkungen wie zb ich sei ja schon 40Jahre alt und muesste dann mit 20jährigen mithalten etc. dabei sind die von mir gewünschten Umschulungen etc alle im Bereich in denen ich als CNC-Fräser schon teilweise Erfahrungen und auch Schulungen habe. vielen dank für die evtl Infos ich weiss echt net was ich machen soll. Ich will ja keine Millionen von denen sondern nur ne Chance wieder arbeiten zu koennen in nem Bereich der mir auch Spass macht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.03.2015 | 12:12

Hallo Pierre Maier, trotz vieler Rückfragen bzw. Antworten ist mir der Sachverhalt noch nicht ganz klar. Die Frage ist doch, ob überhaupt eine Ablehnung erfolgte und welche? Davon ausgehend kann man doch erst alle weiteren Schritte einleiten .Haben Sie einen Bescheid von der DRV vorliegen über die grundsätzliche Bereitschaft Ihnen LTA zu gewähren oder erfolgte bereits ein formeller Ablehnungsbescheid? Grundsätzlich empfehle ich die weitere Vorgehensweise wie von ??? ausführlich erläutert. Allerdings sollte dann der Sachverhalt ganz klar sein. Deshalb sollten Sie unbedingt einen persönlichen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.Nehmen Sie bitte den gesamten Schriftverkehr mit. Alles weitere kann man im persönlichen Gespräch wesentlich besser erklären.

32 Antworten

zoranam 26.03.2015 | 17:41
Wenn nach 1.1.61geboren ja die kann.
W*lfgangam 26.03.2015 | 19:31
...für _vor_ 02.01.1961 Geborene werden noch Verweisungstätigkeiten/andere Berufe aufgezeigt. Für ab 02.01.1961 Geborene ist auf alle (leichten/ungelernten) Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes abzustellen. Da Pierre Maier offensichtlich vor 02.01.1961 geboren ist: Ja, die DRV kann - verweisen, aber nicht zu einem neuen Job 'verdonnern' ;-) Dafür ist die Arbeitsagentur/der Versicherte selbst zuständig, sich im Rahmen der festgestellten Erwerbsfähigkeit um einen entsprechenden Job selbst zu bemühen, das ist nicht Aufgabe der DRV. Ob die Feststellung seitens der DRV richtig ist, kann man im Widerspruchs-/anschließenden Klageverfahren nachprüfen lassen - dann besser unter Zuhilfenahme von VdK/SOVD/eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalts. Gruß w.
Pierre Maieram 26.03.2015 | 19:51
kann also die Rentenversicherung mir eine Umschulung bzw eine Qualifizierung verweigern weil ich ja als "Pförtner" arbeiten könnte??? will ja durch eine Umschulung bzw Qualifizierung wieder in meinem alten Berufsfeld tätig werden und nicht irgendwo als Pförtner versauern.
HotRodam 26.03.2015 | 19:53
Das Ziel der DRV ist, die Versicherten an die Arbeitslosenverwahranstalten ab zu schieben. Dort wird man dann zum rechtlosen Bittsteller erniedrigt und mit verfassungswidrigen Sanktionen in menschenünwürdige Jobs gezwungen !
zoranam 26.03.2015 | 20:27
Hallo Wolfgang. Ich habe verstanden er wäre 40 jahre alt. Natürlich kann ihn nicht die RV zwingen. Aber auf einen anderen leistungsgerechten Beruf verweisen und somit eine Rente ablehnen. Jezt richtig? Gruß Zoran
W*lfgangam 26.03.2015 | 20:09
Hallo Pierre Maier, JA, aber, dazu werden Sie weitere Antworten von Experten/Usern erhalten, die sich in dieser Frage mit wesentlich besseren/ausführlicheren Antworten auskennen. Gruß w. ...ach HotDog, legen's doch mal 'ne andere, wenigstens lauwarme Wurst in Ihre Antwort.
HotRodam 26.03.2015 | 20:20
Hier ist sogar eine heiße Wurst, die allerdings nicht jedem schmeckt: Untere Lohngruppe für Arbeit ist 1.975 Euro Netto: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071…
HotRodam 26.03.2015 | 20:43
JA !
Pierre Maieram 26.03.2015 | 20:45
hallo nochmal, also rente moechte ich definitiv beantragen. ich moechte lediglich nicht dafür quasi bestraft werden in den Sicherheitsdienst gegangen zu sein bei damals drohender arbeitslosigkeit und nun kein anrecht auf eine umschulung bzw qualifizierung zu haben und schon gar nicht als pförtner arbeiten nur weil es ja evtl gehen koennte so wie die dame es meinte. hab mich auf jedenfall schonmal mental au nen rechtstsreit eingestellt. denn so wie das sogenannte beratungsgespräch verlaufen ist ist mir jetzt schon klar dass mein antrag wieder abgelehnt wird und ich wieder einspruch erheben werde, kann doch nicht sein dass man im nachhinein die arschkarte hat nur weil man nicht arbeitslos werden wollte.
Herz1952am 26.03.2015 | 21:09
Hallo Pierre Maier, ich hätte folgenden Vorschlag: Da Sie offensichtlich auch nicht auf eine volle EM-Rente aus sind, melden Sie sich doch bei der Arbeitsagentur und beziehen zunächst mal ALGI. Gleichzeitig bewerben Sie sich in einem Beruf bzw. suchen eine Arbeitsstelle, die Sie noch ausfüllen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so viele Unternehmen gibt, die einen Pförtner suchen, wie Arbeitslose. Vielleicht zahlt Ihnen auch die Arbeitsagentur (Agentur für Arbeit) eine Weiterbildung, die Ihrem Beschäftigungswunsch entspricht. Ich frage mich allerdings, ob Sie mit Ihrem Leiden noch 6 bis 8 Std. arbeiten können, aber das interessiert die RV nicht (Gesetzeslage). Manche meinen, diese Jobs wie Pförtner oder bei Rückenleiden Umschulung auf Bürokaufmann, seien eine Art "Ponyhof". Allerdings sind heutzutage Pförtner in großen Firmen (kleine Unternehmen haben das schon nicht mehr) vielleicht gar nicht schlecht bezahlt und auch die Arbeit ist vielfältiger. Sie können natürlich auch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, bzw. einen schriftlichen Bescheid verlangen von der Ablehnung Ihres Widerspruchs. Dann können Sie in dieser Richtung weitermachen. Nur die mündliche Erklärung reicht dazu wohl nicht. Für das Erreichen Ihres Wunschzieles und hoffe dass Ihre eingeschränkte Gesundheit das auch zulässt. Noch ein Tip: Falls es doch auf EM-Rente rauslaufen sollte, werden die letzten 4 Jahre nicht berücksichtigt, falls Krankengeldzahlungen - vielleicht auch dadurch Arbeitslosigkeit - eingetreten ist. Sonst würde sich der Durchschnitt für die EM-Rente evtl. vermindern. Es wird auch eine Vergleichsrechnung gemacht, und das für Sie günstigere Ergebnis genommen. Herz1952
W*lfgangam 26.03.2015 | 20:50
Hallo zoran, 40 Jahre alt reicht _heute_ nicht, er müsste vor '61 geboren sein (also aktuell 54 und älter), nur dann stimmt es mit den 'Verweisungstätigkeiten, wenn der 'alte Vertrauensschutz in die Berufsunfähigkeit' zu prüfen ist. Vielleicht meinen wir beide das Gleiche :) Gruß w. >HotDog: Hier ist sogar eine heiße Wurst, die allerdings nicht jedem schmeckt: (...) ach, die könnten Sie 'ne Std. in die Mikrowelle bei 800 W legen, für die Fragestellung hier wird die nicht mal angetaut.
Pierre Maieram 26.03.2015 | 20:46
ups meinte rente moechte ich definitiv NICHT beantragen!!!
Pierre Maieram 26.03.2015 | 21:28
hallo herz1952, meinen job als revierfahrer habe ich schon krankheitsbedingt verloren, beziehe aber derzeit noch krankengeld von der krankenkasse, mittlerweile wurde auch behindertenantrag gestellt da ich zu dem operierten bandscheibenvorfall auch noch diabetes typ1 habe. die berufe auf die ich umschulen möchte sind keine reinen sitztätigkeiten sondern wechseln ab zwischen gehen, stehen, sitzen. da extrem langes sitzen auch ausfällt habe ich mir zwei berufe ausgesucht die mir eine abwechslung ermöglichen. selbst mein krankenkasseberater versteht die rentenversicherung nicht da es ja gutachten etc über meine gesundheit gibt und diese eine umschulung laut krankenkasse unumgänglich machen, naja wie gesagt ich bon etwas mit der ganzen situation überfordert da ich keinen bekannten habe der in einer solchen situation war und ich bis jetzt eigtl immee am arbeiten war.
Pierre Maieram 26.03.2015 | 21:28
hallo herz1952, meinen job als revierfahrer habe ich schon krankheitsbedingt verloren, beziehe aber derzeit noch krankengeld von der krankenkasse, mittlerweile wurde auch behindertenantrag gestellt da ich zu dem operierten bandscheibenvorfall auch noch diabetes typ1 habe. die berufe auf die ich umschulen möchte sind keine reinen sitztätigkeiten sondern wechseln ab zwischen gehen, stehen, sitzen. da extrem langes sitzen auch ausfällt habe ich mir zwei berufe ausgesucht die mir eine abwechslung ermöglichen. selbst mein krankenkasseberater versteht die rentenversicherung nicht da es ja gutachten etc über meine gesundheit gibt und diese eine umschulung laut krankenkasse unumgänglich machen, naja wie gesagt ich bon etwas mit der ganzen situation überfordert da ich keinen bekannten habe der in einer solchen situation war und ich bis jetzt eigtl immee am arbeiten war.
???am 27.03.2015 | 08:36
Wenn ich das so richtig verstanden habe, ist die DRV bereit, LTA zu zahlen. Sie hätten gerne eine Umschulung und haben sich auch bereits 2 Berufe rausgesucht. Die DRV hält aber von der Umschulung nichts, weil Sie zu alt (?) sind. Beantragen Sie eine (!) Umschulung schrifltich. Sie sollten in diesem Schreiben Ihre Wunsch-Berufe angeben, sich aber nicht zwingend festlegen. Erklären Sie genau, warum Sie grundsätzlich eine Umschulung wünschen und wie Sie konkret auf Ihre Wunsch-Berufe kommen. Bestehen Sie auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Dann können Sie bei einer Ablehnung Widerspruch ... einlegen. Parallel dazu sollten Sie sich aktiv über Ihre Wnschberufe kümmern. Machen Sie entsprechende Praktika, um die Berufe kennenzulernen, suchen Sie sich einen Umschulungsplatz. Spätestens wenn ein Arbeitgeber da ist, gibt die DRV in der Regel nach.
Pierre Maieram 27.03.2015 | 10:26
Hallo??? ja zum einen wurde mein Alter angesprochen da ich ja nach einer Umschulung mit 20 jährigen mithalten muesste und zum anderen kam die Aussage ich koenne ja im Sicherheitsdienst irgendwo als Pförtner arbeiten. Die Zeugnisse u Gesellenbrief die ich zum Gespräch mitbringen sollte wollte die Dame gar nicht sehen bzw hat nicht danach gefragt.
???am 27.03.2015 | 10:41
Mir ist nicht ganz klar, ob über Ihren Widerspruch entschieden wurde. Haben Sie schon einen Bescheid bekommen, in dem steht, dass die DRV Ihnen grundsätzlich LTA bewilligt? Falls ja, bitte wie oben geschildert vorgehen. Falls nein, am besten einen Rechtsbeistand (VdK, Anwalt ...) nehmen, Stellungnahme zum Gespräch an DRV schicken und den Widerspruchsbescheid abwarten. Zu einem konkreten Beruf kann die DRV Sie übrigens nicht zwingen. Sie muss aber auch nichts zahlen, was sie für nicht nötig oder nicht sinnvoll hält.
Pierre Maieram 27.03.2015 | 10:26
Hallo??? ja zum einen wurde mein Alter angesprochen da ich ja nach einer Umschulung mit 20 jährigen mithalten muesste und zum anderen kam die Aussage ich koenne ja im Sicherheitsdienst irgendwo als Pförtner arbeiten. Die Zeugnisse u Gesellenbrief die ich zum Gespräch mitbringen sollte wollte die Dame gar nicht sehen bzw hat nicht danach gefragt.
zoranam 27.03.2015 | 10:38
Hallo Pierre. um zum Abschluss zu kommen. Da Si offensichtlich nach dem 1.1.1961 geboren sind kann Sie die RV auf eine leistungsgerechte Arbeit verweisen. Sie haben keinen Recht nur in Ihrem Beruf verwiesen zu werden. In welchen Job Sie letztendlich arbeiten sollen ist der RV egal. Das ist Sache der Argentur für Arbeit. Gruss Zoran
Pierre Maieram 27.03.2015 | 12:29
Hallo, also meinen ersten Antrag auf LTA wurde abgelehnt, gegen diesen habe ich dann Einspruch erhoben, jetzt wurde ich von der Rentenversicherung zu einem persönlichen Beratungsgespräch aufgrund meine Einspruches eingeladen. Während dieses Gespräches wurde mir in Gesicht gesagt ich sei evtl schon zu alt für eine Umschulung da ich ja danach mit 20 jährigen mithalten muesste, desweiteren wurde mir auch gesagt ich koenne ja als Pförtner oder etwas in der Art machen. Es wurde mir der Eindruck vermittelt dass schon von vorne herrein klar ist dass die RV nichts bezahlen will und mich schon abgeschrieben habe da ua das Gespräch keine 10 Minuten dauerte. Bis jetzt habe ich noch keinen neuen Beschluss darüber ehalten. Ich war nur mit der Angelegenheit überfordert und hoffe dass die mich net zum Pförtner verdonnern. Bis zum Entscheid kann es jetzt wieder ein paar Wochen dauern, vermutlich werde ich auch gegen diesen Einspruch erheben muessen.
Santanderam 27.03.2015 | 12:36
Sie könnten ja auch selber für eine geeignete Arbeit suchen !
Pierre Maieram 27.03.2015 | 13:03
danke für den tip auf den bin ich noch gar nicht gekommen.... ohne worte
=//=am 27.03.2015 | 16:01
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wenn nach 1.1.61geboren ja die kann.
...für _vor_ 02.01.1961 Geborene werden noch Verweisungstätigkeiten/andere Berufe aufgezeigt. Für ab 02.01.1961 Geborene ist auf alle (leichten/ungelernten) Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes abzustellen. Da Pierre Maier offensichtlich vor 02.01.1961 geboren ist: Ja, die DRV kann - verweisen, aber nicht zu einem neuen Job 'verdonnern' ;-) Dafür ist die Arbeitsagentur/der Versicherte selbst zuständig, sich im Rahmen der festgestellten Erwerbsfähigkeit um einen entsprechenden Job selbst zu bemühen, das ist nicht Aufgabe der DRV. Ob die Feststellung seitens der DRV richtig ist, kann man im Widerspruchs-/anschließenden Klageverfahren nachprüfen lassen - dann besser unter Zuhilfenahme von VdK/SOVD/eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalts. Gruß w.
Wenn Pierre Maier 40 Jahre jung ist, kann er wohl schlecht vor 1961 geboren sein. ;-)
=//=am 27.03.2015 | 16:18
Hallo Pierre Maier, die DRV wird Sie NIEMALS in einen Beruf zwingen, den Sie nicht ausüben wollen! Da über das Widerspruchsverfahren wohl noch nicht mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid entschieden wurde, sollten Sie SCHRIFTLICH oder noch besser über einen Sozialverband genauestens ausführen, was Ihnen so vorschwebt. Wenn Sie als CNC-Fräser schon einige Erfahrungen haben, läßt sich in diesem Bereich mit einer Weiterbildungsmaßnahme (KEINE Umschulung!) vielleicht etwas machen. Sie können auch darauf bestehen, zunächst in einem Berufsförderungswerk "getestet" zu werden, was Ihnen beruflich am Meisten liegt bzw. wofür Sie besonders geeignet sind. Vielleicht kommt dabei ein ganz anderer Beruf heraus, als Sie ihn sich jetzt vorstellen. Andererseits gibt es auch andere berufliche Maßnahmen. Zum Beispiel könnte an einen potentiellen Arbeitgeber ein Eingliederungszuschuß gezahlt werden, den Sie sich allerdings selbst suchen müßten. Wenn ein Arbeitgeber Sie trotz Ihrer Handikaps einstellt und Ihnen einen behindertengerechten Arbeitsplatz anbietet, kann diesem dafür ein Zuschuß (quasi als Ansporn) gezahlt werden. Verweisungstätigkeiten werden eigentlich nur bei Ablehnung eines Rentenantrages genannt, wenn der Versicherte vor dem 02.01.1961 geboren ist. Im Rentenverfahren würden Sie bei Ablehnung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen, der ALLE Arbeiten umfaßt.
Pierre Maieram 27.03.2015 | 17:31
hallo = // = ich werde jetzt den nächsten Bescheid abwarten und dann, wie von Ihnen und einigen anderen vorgeschlagen, zusammen mit einem Rechtsbeistand vorgehen sollte es wieder zu einer Ablehnung kommen. Ich erwarte dass schlimmste und hiffe auf das beste. Wie gesagt ich war mit dieser Situation etwas überfordert da mir niemand wirklich mit Tips helfen konnte. Dank dem Forum hier bin ich nun etwas schlauer und mache mir etwas weniger sorgen als Pförtner zu versauern.
Pierre Maieram 27.03.2015 | 17:31
hallo = // = ich werde jetzt den nächsten Bescheid abwarten und dann, wie von Ihnen und einigen anderen vorgeschlagen, zusammen mit einem Rechtsbeistand vorgehen sollte es wieder zu einer Ablehnung kommen. Ich erwarte dass schlimmste und hiffe auf das beste. Wie gesagt ich war mit dieser Situation etwas überfordert da mir niemand wirklich mit Tips helfen konnte. Dank dem Forum hier bin ich nun etwas schlauer und mache mir etwas weniger sorgen als Pförtner zu versauern.
Gackiam 27.03.2015 | 20:23
Bewerbe Dich am besten bei der DRV, dann sitzt du an der Quelle und kannst dir deine Rente und alles andere selbst bewilligen.
Pierre Maieram 27.03.2015 | 22:25
hallo = // = ich werde jetzt den nächsten Bescheid abwarten und dann, wie von Ihnen und einigen anderen vorgeschlagen, zusammen mit einem Rechtsbeistand vorgehen sollte es wieder zu einer Ablehnung kommen. Ich erwarte dass schlimmste und hiffe auf das beste. Wie gesagt ich war mit dieser Situation etwas überfordert da mir niemand wirklich mit Tips helfen konnte. Dank dem Forum hier bin ich nun etwas schlauer und mache mir etwas weniger sorgen als Pförtner zu versauern.
Ich fürchte Du bist auch als Pförtner überfordert.
was für ein heldenhafter kommentar, naja solche muss es auch geben
GroKoam 27.03.2015 | 21:36
Ich fürchte Du bist auch als Pförtner überfordert.
Gackiam 27.03.2015 | 23:05
naja, ob die Alternative als Straßen- oder Kanalreiniger besser ist, wirst du auch erst im Praxistest erfahren!
Gackiam 27.03.2015 | 23:14
Biste sicher?
Pierre Maieram 27.03.2015 | 23:09
bin ich nun etwas schlauer und mache mir etwas weniger sorgen als Pförtner zu versauern.
naja, ob die Alternative als Straßen- oder Kanalreiniger besser ist, wirst du auch erst im Praxistest erfahren!
tja wenn du richtig gelesen hättest kann ich weder das eine noch das andere aus gesundheitlichen gründen, naja hauptsache n kommentar ablassen, solche menschen muss es auch geben dann weiss ich dass ich normal im kopf bin
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