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Experten-Antwort

Job in Dänemark - Freiwillige Einzahlung in deutsche Rentenversicherung?

von Deutscher_in_Dänemark17.02.2015 | 16:40
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7 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin deutscher und lebe und arbeite z.Zt. (nach Abschluss des Studiums) in Dänemark, voraussichtlich für weniger als 5 Jahre. Als Ausländer hat man in Dänemark die Möglichkeit, sich die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen (zumindest für die ersten Jahre). Das Einzahlen in die dänische RV lohnt sich nur, wenn man für einen langen Zeitraum bleibt, was bei mir wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Da ich dennoch für das Alter vorsorgen möchte, spiele ich mit dem Gedanken freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Lohnt sich das? Und welche Vor-/Nachteile gibt es gegenüber privaten Rentenversicherungen bzw welche Alternativen gibt es? Ich tue mir sehr schwer, mir einen Überblick zu verschaffen. Ich weiß, dass das Thema durchaus subjektiv sein kann, würde mich aber über Informationen/Meinungen dazu freuen! Herzlichen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Deutscher_in_Dänemark,

nach dem EU-Recht (Art 6 EWGV 883/2004) werden beispielsweise zur Anpruchsbegründung die Zeiten in den einzelnen EU-Ländern zusammen gezählt. Sie könnten dann ggfs. eine Rentenleistung aus den in Dänemark zurückgelegten Zeiten erhalten. Außerdem handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten, die zur Erfüllung versicherungstrechtlicher Voraussetzungen herangezogen werden können. Bei freiwilligen Beiträgen ist dies nur eingeschränkt möglich.

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6 Antworten

Edgar B.am 17.02.2015 | 18:49
Ich würde schauen, daß ich in Dänemark bleiben kann. Die dänische Rentenkasse ist solide, sicherer und kein Selbstbedienungsladen für verlogene Politiker.
W*lfgangam 17.02.2015 | 20:53
Hallo Deutscher_in_Dänemark, zunächst eine allgemeine Information über das EU-Rentenrecht und welche Vorteile damit - auch in der deutschen Rentenversicherung - verbunden sind: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Aktueller Vorteil: Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten, wenn Sie in DK die Pflichtbeiträge laufen und sich später nicht auszahlen lassen. Daneben könnte mal ganz später die Summe aller Pflichtbeitragszeiten entscheidend sein, ob Sie hier einen früheren abschlagsfreien Altersrentenbeginn haben, Stichwort: 45 Pflichtbeitragsjahre/auch aus EU-Zeiten/-Beiträgen. In Ihrem Fall ist es das Beste, Ihr Rentenkonto und gegenwärtige Ansprüche rein spekulativ mit künftigen Rentenerwartungen individuell bei der nächsten Beratungsstelle abzugleichen und dabei auch Ihr geplantes Erwerbsleben bis zur Rente zu berücksichtigen. Gruß w.
FC Phönixam 17.02.2015 | 20:59
Danke für Ihren geistreichen-zielführenden Beitrag.
Paulsam 18.02.2015 | 14:06
Eine gesamtstaatliche Altersvorsorge wird nur dann glaubhaft, wenn alle Bürger in nur einen Altersicherungstopf einzuzahlen. Solange es ein 2-Klassensystem der Altersicherungsysteme, gesetzliche Rente und berufständische Versorgung (Beamten, MdB, Richter, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, ua.) gibt, wird die Rentenversicherung mißbraucht
W*lfgangam 18.02.2015 | 21:09
> Solange es ein 2-Klassensystem der Altersicherungsysteme, gesetzliche Rente und berufständische Versorgung (Beamten, MdB, Richter, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, ua.) gibt, _wird die Rentenversicherung mißbraucht_ ...verstehe ich das so, das die DRV für die 1. Klasse mitzahlt/dahingehend missbraucht wird, obwohl die obere Bande gar nicht einzahlt? Ich muss das erst mal sacken lassen/bin völlig erschüttert. Werde Ihren Einwand an meinen Dienstherren weitergeben, dass er die angesammelten Pensionsrücklagen verbraten kann - zahlt ja neuerdings die DRV ... ;-) Wie stehen Sie eigentlich zur Alterssicherung von Milliardärskindern - sollte man da auch mal Missbrauch der DRV untersuchen? Gruß w. ...wenn die 2. Klasse über die 1. Klasse schwadroniert, weiß man, warum die 2. Klasse nicht die 1. Klasse ist *ichmachmichgeradesehrbeliebt *g
Deutscher_in_Dänemarkam 19.02.2015 | 12:51
Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe mir u.a. Eure Links angesehen, hier ein paar Kommentare bzw. weitere Fragen: Freiwillige Beiträge zur DRV: Wenn ich es richtig interpretiere, gilt: Für Wartezeiten von 5, 15, 20 und 35 Jahren werden freiwillige Beiträge voll angerechnet. Für eine Wartezeit von 45 Jahren werden freiwillige Beiträge nur angerechnet, wenn mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Selbst wenn ich länger in Dänemark bleiben sollte, würde ich spätestens nach 5 Jahren in die Pflichtversicherung einzahlen müssen, d.h. die Auszahlung der Beiträge ist für maximal 5 Jahre möglich. Die 18 Jahre Pflichtbeiträge sollten also kein Problem sein, da ich ja grundsätzlich Pflichtbeiträge zahlen möchte, solange es sich lohnt (in Dänemark für nur 3-5 Einzahlungsjahre in jungem Alter nicht der Fall). Freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung vs. private Altersvorsorge: Wenn ich nicht in die DRV einzahlen muss, würdet ihr dennoch eine freiwillige Einzahlung empfehlen (für einen Zeitraum von 3-5 Jahren)? Oder würdet ihr zur ausschließlich privaten Vorsorge raten? Danke!
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