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Experten-Antwort

Jobben als Student mit EM-Rente

von Daniel S.18.02.2014 | 09:14
2913 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine befristete EM-Rente bis Ende 2014. Da ich Student bin möchte ich gerne in den grossen Semesterferien im Sommer zwei Monate arbeiten gehen. Das ist für Studenten nicht sozialversicherungspflichtig. Kann ich da Probleme bekommen? Muss ich diese Beschäftigung irgendwo anmelden? Oder der Betrieb?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel S.,

zwar können Sie aus versicherungsrechtlicher Sicht in den Semesterferien einen kurzfristigen (max. 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage, regelmäßig ohne Entgeltbegrenzung) Ferienjob ausüben, ohne dass hier eine Versicherungspflicht eintreten würde, weil regelmäßig Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit vorliegt. Aus rentenrechtlicher Sicht könnte dies jedoch zu Problemen führen. Der zulässige Hinzuverdienst bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt bei 450 Euro im Monat. Überschreiten Sie diese Grenze, wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt (Teilrente) oder fällt sogar ganz weg. Darüber hinaus stellt sich – wenn Sie beweisen, dass Sie über zwei Monate einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können – unter Umständen sogar die Frage, ob eine Erwerbsminderung überhaupt noch vorliegt.

Melden müssen Sie den Nebenjob Ihrem Rentenversicherungsträger aufgrund des Rentenbezugs auf jeden Fall (siehe auch Mitteilungspflichten im Rentenbescheid).

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24 Antworten

Rentneram 18.02.2014 | 09:21
Hallo Daniel! Sie beziehen EM-Rente .....wenn Sie also einen Minijob annehmen auf 450 Euro Basis und nicht mehr als 2:59 h pro Tag arbeiten also maximal 14:59 h in der Woche ist das Renten unschädlich! Sie müssen die Annahme eines solchen Jobs an die DRV melden! Der Arbeitgeber meldet den Job an die Bundesknappschaft!
GroKoam 18.02.2014 | 09:22
Ich hätte auch gerne eine EM - Rente bei der Ich nebenher studieren und arbeiten kann.
Rentneram 18.02.2014 | 09:23
Gehen Sie mal hier auf die Suchfunktion und Sie werden sehr viel zu diesem Thema finden!
Rentneram 18.02.2014 | 09:25
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Hallo, ich beziehe eine befristete EM-Rente bis Ende 2014. Da ich Student bin möchte ich gerne in den grossen Semesterferien im Sommer zwei Monate arbeiten gehen. Das ist für Studenten nicht sozialversicherungspflichtig. Kann ich da Probleme bekommen? Muss ich diese Beschäftigung irgendwo anmelden? Oder der Betrieb?
Ich hätte auch gerne eine EM - Rente bei der Ich nebenher studieren und arbeiten kann.
Sie wieder .....aber ich bin in der Tat auch überrascht......studieren und EM-Rente aber laut Experten hier kein Widerspruch schon garnicht wenn die Rente eh befristet ist!!!
Studentam 18.02.2014 | 09:46
Als Student können Sie theoretisch (vielleicht auch praktisch?) in den Semesterferien arbeiten soviel Sie wollen. Der Arbeitgeber stellt Sie für die Dauer der Beschäftigung als Student ein und meldet das normalerweise auch nirgends an. Wird normalerweise stundenweise "Brutto für Netto" bezahlt. Eigentlich ganz schön clever. Aus meiner Sicht aber strafbar wenns rauskommt.
Studentam 18.02.2014 | 10:34
Als Student können Sie theoretisch (vielleicht auch praktisch?) in den Semesterferien arbeiten soviel Sie wollen. Der Arbeitgeber stellt Sie für die Dauer der Beschäftigung als Student ein und meldet das normalerweise auch nirgends an. Wird normalerweise stundenweise "Brutto für Netto" bezahlt. Eigentlich ganz schön clever. Aus meiner Sicht aber strafbar wenns rauskommt.
Quatsch!!! Er ist EM-Rentner da gelten andere Regeln ansonsten verliert er eben seine Rente oder Sie wird gekürzt!! lesen bildet auch Studenten können da noch was lernen!
Seien Sie sich da nicht allzu sicher! Als ordnungsgemäss eingeschriebener Student in einem grundständigen Studium in Deutschland will der Arbeitgeber in den offiziellen Semesterferien nur die Immatrikulationsbescheinigung bei Einstellung sehen. Mehr passiert nicht weil "Brutto für Netto" abgerechnet wird. Auch Rentner können noch dazu lernen.
Darum geht es doch garnicht!! Er ist EM_RENTNER und da gelten REGELN die Sie nicht kennen .....einfach mal nachlesen! Da kann er Student sein solange er will er darf nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen ansonsten wird die Rente gekürzt oder gestrichen aber das steht allles in seinem RENTENBESCHEID! Er muss es nur lesen!!!
Ich habe Sie schon verstanden und stimme Ihnen ja auch zu. Aber aus Sicht des Arbeitgebers ist dieser Mensch nur ein Student der stundenweise arbeitet und abgerechnet wird. Oder glauben Sie, dass bei Einstellung eines Studenten für die Semesterferien die Frage nach einer möglichen EM-Rente gestellt wird? Wohl kaum.. Ich sagte doch bereits, clever aber strafbar.
Rentneram 18.02.2014 | 09:52
Quatsch!!! Er ist EM-Rentner da gelten andere Regeln ansonsten verliert er eben seine Rente oder Sie wird gekürzt!! lesen bildet auch Studenten können da noch was lernen!
Studentam 18.02.2014 | 10:05
Als Student können Sie theoretisch (vielleicht auch praktisch?) in den Semesterferien arbeiten soviel Sie wollen. Der Arbeitgeber stellt Sie für die Dauer der Beschäftigung als Student ein und meldet das normalerweise auch nirgends an. Wird normalerweise stundenweise "Brutto für Netto" bezahlt. Eigentlich ganz schön clever. Aus meiner Sicht aber strafbar wenns rauskommt.
Quatsch!!! Er ist EM-Rentner da gelten andere Regeln ansonsten verliert er eben seine Rente oder Sie wird gekürzt!! lesen bildet auch Studenten können da noch was lernen!
Seien Sie sich da nicht allzu sicher! Als ordnungsgemäss eingeschriebener Student in einem grundständigen Studium in Deutschland will der Arbeitgeber in den offiziellen Semesterferien nur die Immatrikulationsbescheinigung bei Einstellung sehen. Mehr passiert nicht weil "Brutto für Netto" abgerechnet wird. Auch Rentner können noch dazu lernen.
Rentneram 18.02.2014 | 10:27
Quatsch!!! Er ist EM-Rentner da gelten andere Regeln ansonsten verliert er eben seine Rente oder Sie wird gekürzt!! lesen bildet auch Studenten können da noch was lernen!
Seien Sie sich da nicht allzu sicher! Als ordnungsgemäss eingeschriebener Student in einem grundständigen Studium in Deutschland will der Arbeitgeber in den offiziellen Semesterferien nur die Immatrikulationsbescheinigung bei Einstellung sehen. Mehr passiert nicht weil "Brutto für Netto" abgerechnet wird. Auch Rentner können noch dazu lernen.
Darum geht es doch garnicht!! Er ist EM_RENTNER und da gelten REGELN die Sie nicht kennen .....einfach mal nachlesen! Da kann er Student sein solange er will er darf nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen ansonsten wird die Rente gekürzt oder gestrichen aber das steht allles in seinem RENTENBESCHEID! Er muss es nur lesen!!!
Rentneram 18.02.2014 | 10:36
Als Student können Sie theoretisch (vielleicht auch praktisch?) in den Semesterferien arbeiten soviel Sie wollen. Der Arbeitgeber stellt Sie für die Dauer der Beschäftigung als Student ein und meldet das normalerweise auch nirgends an. Wird normalerweise stundenweise "Brutto für Netto" bezahlt. Eigentlich ganz schön clever. Aus meiner Sicht aber strafbar wenns rauskommt.
Quatsch!!! Er ist EM-Rentner da gelten andere Regeln ansonsten verliert er eben seine Rente oder Sie wird gekürzt!! lesen bildet auch Studenten können da noch was lernen!
Seien Sie sich da nicht allzu sicher! Als ordnungsgemäss eingeschriebener Student in einem grundständigen Studium in Deutschland will der Arbeitgeber in den offiziellen Semesterferien nur die Immatrikulationsbescheinigung bei Einstellung sehen. Mehr passiert nicht weil "Brutto für Netto" abgerechnet wird. Auch Rentner können noch dazu lernen.
Darum geht es doch garnicht!! Er ist EM_RENTNER und da gelten REGELN die Sie nicht kennen .....einfach mal nachlesen! Da kann er Student sein solange er will er darf nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen ansonsten wird die Rente gekürzt oder gestrichen aber das steht allles in seinem RENTENBESCHEID! Er muss es nur lesen!!!
Ansonsten ist es SCHWARZARBEIT und er verwirkt seine Rente wenn es rauskommt......aber nur ja viel kann er wohl nicht verliern......die Rente ist eh befristet!
Rentneram 18.02.2014 | 10:39
Eben Student so sehe ich das auch....
GroKoam 18.02.2014 | 11:24
Quatsch!!! Er ist EM-Rentner da gelten andere Regeln ansonsten verliert er eben seine Rente oder Sie wird gekürzt!! lesen bildet auch Studenten können da noch was lernen!
Seien Sie sich da nicht allzu sicher! Als ordnungsgemäss eingeschriebener Student in einem grundständigen Studium in Deutschland will der Arbeitgeber in den offiziellen Semesterferien nur die Immatrikulationsbescheinigung bei Einstellung sehen. Mehr passiert nicht weil "Brutto für Netto" abgerechnet wird. Auch Rentner können noch dazu lernen.
Seien Sie nachsichtig mit dem Rentner der steht öfters auf dem Schlauch.
Der Rentneram 18.02.2014 | 11:58
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Als Student können Sie theoretisch (vielleicht auch praktisch?) in den Semesterferien arbeiten soviel Sie wollen. Der Arbeitgeber stellt Sie für die Dauer der Beschäftigung als Student ein und meldet das normalerweise auch nirgends an. Wird normalerweise stundenweise "Brutto für Netto" bezahlt. Eigentlich ganz schön clever. Aus meiner Sicht aber strafbar wenns rauskommt.
Quatsch!!! Er ist EM-Rentner da gelten andere Regeln ansonsten verliert er eben seine Rente oder Sie wird gekürzt!! lesen bildet auch Studenten können da noch was lernen!
Seien Sie sich da nicht allzu sicher! Als ordnungsgemäss eingeschriebener Student in einem grundständigen Studium in Deutschland will der Arbeitgeber in den offiziellen Semesterferien nur die Immatrikulationsbescheinigung bei Einstellung sehen. Mehr passiert nicht weil "Brutto für Netto" abgerechnet wird. Auch Rentner können noch dazu lernen.
Seien Sie nachsichtig mit dem Rentner der steht öfters auf dem Schlauch.
Groko Das ändert nichts an der Sachlage die bei EM-Rentnern besteht.....wie der Experte ja bestätigt.....
rosebudam 18.02.2014 | 13:20
Die Aussage im oben zitierten Ursprungs-Post von Student, dass "der Arbeitgeber ... das normalerweise auch nirgends an[meldet]", ist falsch. Es erfolgt unter der Versicherungsnummer des beschäftigten Studenten eine normale Anmeldung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens (über die zuständige Einzugstelle). Abweichend sind allein die gemeldeten Beitrags- und Personengruppen-Schlüssel. Der zahlende Rentenversicherungsträger erhält - wie auch bei einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis - eine Meldung zur Beschäftigungsaufnahme!
Herz1952am 18.02.2014 | 14:45
Studentenjobs über 450,-- € mtl. sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Ich weiß allerdings nicht, wie sich das bei EM-Rentnern verhält. Der Arbeitgeber muss auf jeden fall ein Lohnkonto führen. Brutto für Netto ist nur durch einen Minijob möglich, darüber hinaus erfolgt Meldung ans Finanzamt (LSt.-Karten müssten mittlerweile abgeschafft sein). Die tatsächliche Lohnsteuer /mtl. führt der Arbeitgeber ab. Kann beim Jahres Ausgleich natürlich vom Finanzamt erstattet werden. Am besten v o r h e r die Krankenkasse fragen, die müsste bei Studentenjobs auch Bescheid wissen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgesehenen Aufzeichnungen auf dem Lohnkonto zu machen. Sollte er einen Fehler machen, so wird dieser meistens (was Versicherungs-Fragen betrifft) bei einer Betriebsprüfung durch die RV entdeckt und berichtigt. Weitere Informationen über Studentenbeschäftigungen auf der Seite AOK-on.de/ Herz1952
Studentam 19.02.2014 | 08:36
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Es geht hier um Ferienjobs!!! In den Semesterferien kann ein Student, egal ob EM-Rentner oder nicht, ohne Sozialversicherungspflicht stundenweise arbeiten bis er schwarz wird.
=//=am 19.02.2014 | 13:42
Studentenjobs über 450,-- € mtl. sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Ich weiß allerdings nicht, wie sich das bei EM-Rentnern verhält. Der Arbeitgeber muss auf jeden fall ein Lohnkonto führen. Brutto für Netto ist nur durch einen Minijob möglich, darüber hinaus erfolgt Meldung ans Finanzamt (LSt.-Karten müssten mittlerweile abgeschafft sein). Die tatsächliche Lohnsteuer /mtl. führt der Arbeitgeber ab. Kann beim Jahres Ausgleich natürlich vom Finanzamt erstattet werden. Am besten v o r h e r die Krankenkasse fragen, die müsste bei Studentenjobs auch Bescheid wissen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgesehenen Aufzeichnungen auf dem Lohnkonto zu machen. Sollte er einen Fehler machen, so wird dieser meistens (was Versicherungs-Fragen betrifft) bei einer Betriebsprüfung durch die RV entdeckt und berichtigt. Weitere Informationen über Studentenbeschäftigungen auf der Seite AOK-on.de/ Herz1952
Es geht hier um Ferienjobs!!! In den Semesterferien kann ein Student, egal ob EM-Rentner oder nicht, ohne Sozialversicherungspflicht stundenweise arbeiten bis er schwarz wird.
Es geht doch hier überhaupt nicht um die Frage der Versicherungspflicht oder nicht. @Daniel S. ist EM-RENTNER, wurstegal ob dauerhaft oder befristet, und er MUSS seinen Mitwirkungspflichten bei Aufnahme einer Beschäftigung nachkommen und die DRV davon in Kenntnis setzen. Punkt - aus!
rosebudam 19.02.2014 | 14:44
Zitat von rosebud anzeigenausblenden
", ist falsch. Es erfolgt unter der Versicherungsnummer des beschäftigten Studenten eine normale Anmeldung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens (über die zuständige Einzugstelle). Abweichend sind allein die gemeldeten Beitrags- und Personengruppen-Schlüssel. Der zahlende Rentenversicherungsträger erhält - wie auch bei einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis - eine Meldung zur Beschäftigungsaufnahme!
Hallo GroKo, nochmal der obige Hinweis. Der Rentenversicherungsträger erfährt es und prüft dann von Amts wegen die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Also besser Vorsicht bei solchen unüberlegten Tipps!
GroKoam 19.02.2014 | 14:38
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Es geht hier um Ferienjobs!!! In den Semesterferien kann ein Student, egal ob EM-Rentner oder nicht, ohne Sozialversicherungspflicht stundenweise arbeiten bis er schwarz wird.
Es geht doch hier überhaupt nicht um die Frage der Versicherungspflicht oder nicht. @Daniel S. ist EM-RENTNER, wurstegal ob dauerhaft oder befristet, und er MUSS seinen Mitwirkungspflichten bei Aufnahme einer Beschäftigung nachkommen und die DRV davon in Kenntnis setzen. Punkt - aus!
Wo kein Kläger da kein Richter. Schön blöd wenn er den Ferienjob meldet.
GroKoam 19.02.2014 | 15:14
Zitat von rosebud anzeigenausblenden
Die Aussage im oben zitierten Ursprungs-Post von Student, dass "der Arbeitgeber ... das normalerweise auch nirgends an[meldet]", ist falsch. Es erfolgt unter der Versicherungsnummer des beschäftigten Studenten eine normale Anmeldung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens (über die zuständige Einzugstelle). Abweichend sind allein die gemeldeten Beitrags- und Personengruppen-Schlüssel. Der zahlende Rentenversicherungsträger erhält - wie auch bei einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis - eine Meldung zur Beschäftigungsaufnahme!
Hallo GroKo, nochmal der obige Hinweis. Der Rentenversicherungsträger erfährt es und prüft dann von Amts wegen die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Also besser Vorsicht bei solchen unüberlegten Tipps!
Die DEÜV Meldung dient nur der (möglichen) Betriebsprüfung bezüglich Sozialversicherungszahlungen des Arbeitgebers. Lasst den Mann seinen Ferienjob machen.
GroKoam 19.02.2014 | 15:42
Zitat von rosebud anzeigenausblenden
Die DEÜV Meldung dient nur der (möglichen) Betriebsprüfung bezüglich Sozialversicherungszahlungen des Arbeitgebers. Lasst den Mann seinen Ferienjob machen.
Wieder falsch! Der Eingang der Anmeldung löst vollmaschinell schon das Überprüfungsverfahren "Beschäftigungsaufnahme eines Rentners" aus.
Was für eine Blödsinn.
rosebudam 19.02.2014 | 16:05
GroKo, warum so niveaulos? Bei einem Teil Deiner Beiträge könnte man einen intelligenten Foristen vermuten, aber dann fällst Du doch immer wieder auf solche Verhaltensweisen zurück. Wenn Du keine Ahnung von einem Sachverhalt hast, spare Dir doch einfach jede Reaktion und gib den Ratsuchenden nicht falsche Auskünfte!
Herz1952am 19.02.2014 | 19:16
An alle Interessierten, Die Rentenversicherung prüft normalerweise alle Lohn- und Gehaltskonten lückenlos und systematisch. Für Fehler ist sogar der Arbeitgeber finanziell verantwortlich. Es gab eine Zeit in der Studenten in der RV frei waren. Dann kam eine Übergangsregelung. Ich bekam von Prüfer eine "auf den Deckel" und vom Chef natürlich auch, sollten wir die RV nachzahlen müssen. Hier half mir der Student aus der Patsche, der kannte die Regel und die Tatsache, dass es nicht für "Alt-Studenten" galt. Soweit ich mich erinnere legten wir Widerspruch mit der entsprechenden Begründung ein, und die Sache war erledigt. Es gibt natürlich auch die "Nettolohn"-Variante, bei der der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten übernimmt. Bei Schülern und Studenten haben wir generell keine Lohnsteuer übernommen, weil diese in der Regel den Studenten am Jahresende wieder zu erstatten war (vom FA). Aufgrund der EM-Rente kann ich nur zur Vorsicht raten und die Meldepflichten zu beachten. Wenigstens erinnere ich mich auch wieder, dass mein Bodymaßindex etwas hoch ist. Nicht, dass ich zu schwer bin, sondern zu klein. So fünf bis sechs Prüfungen pro Jahr, von verschiedenen Stellen und jedes mal mindestens ein Schlag auf den Kopf - und den Chef noch im Nacken - kann sich jeder Ausmahlen wie es einem "Leidenden" Angestellten erging. Herz1952
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