Studentenjobs über 450,-- € mtl. sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Ich weiß allerdings nicht, wie sich das bei EM-Rentnern verhält.
Der Arbeitgeber muss auf jeden fall ein Lohnkonto führen. Brutto für Netto ist nur durch einen Minijob möglich, darüber hinaus erfolgt Meldung ans Finanzamt (LSt.-Karten müssten mittlerweile abgeschafft sein). Die tatsächliche Lohnsteuer /mtl. führt der Arbeitgeber ab. Kann beim Jahres Ausgleich natürlich vom Finanzamt erstattet werden.
Am besten v o r h e r die Krankenkasse fragen, die müsste bei Studentenjobs auch Bescheid wissen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgesehenen Aufzeichnungen auf dem Lohnkonto zu machen. Sollte er einen Fehler machen, so wird dieser meistens (was Versicherungs-Fragen betrifft) bei einer Betriebsprüfung durch die RV entdeckt und berichtigt.
Weitere Informationen über Studentenbeschäftigungen auf der Seite
AOK-on.de/
Herz1952