Die Aussage im oben zitierten Ursprungs-Post von Student, dass "der Arbeitgeber ... das normalerweise auch nirgends an[meldet]", ist falsch. Es erfolgt unter der Versicherungsnummer des beschäftigten Studenten eine normale Anmeldung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens (über die zuständige Einzugstelle). Abweichend sind allein die gemeldeten Beitrags- und Personengruppen-Schlüssel. Der zahlende Rentenversicherungsträger erhält - wie auch bei einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis - eine Meldung zur Beschäftigungsaufnahme!
Hallo GroKo, nochmal der obige Hinweis. Der Rentenversicherungsträger erfährt es und prüft dann von Amts wegen die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Also besser Vorsicht bei solchen unüberlegten Tipps!