Hallo Chris, bei der sogenannten Arbeitsmarktrente gilt der Teilzeitarbeitsmarkt (regional) als verschlossen. Vielleicht werden Sie deshalb beim Jobcenter für die Dauer des Bezuges der Erwerbsminderungsrente nicht mehr als arbeitssuchend geführt, weil dies ja gerade die Voraussetzung für die Arbeitsmarktrente ist? Nachteile ergeben für Sie ergeben sich aus meiner Sicht nicht! Für eine Teilzeitstelle stehen Ihnen doch diverse Internetportale zur Verfügung. Lassen Sie sich gegebenenfalls vom Jobcenter nochmals erläutern, weshalb Sie dort nicht mehr als arbeitssuchend geführt werden können.