Guten Tag,
kann das Jobcenter bei der DRV eine ausführliche Rentenauskunft über mich anfordern?
Falls ja, geht das nur mit meiner schriftlichen Genehmigung?
Guten Tag,
kann das Jobcenter bei der DRV eine ausführliche Rentenauskunft über mich anfordern?
Falls ja, geht das nur mit meiner schriftlichen Genehmigung?
kann das Jobcenter bei der DRV eine ausführliche Rentenauskunft über mich anfordern?
Falls ja, geht das nur mit meiner schriftlichen Genehmigung?
Prinzipiell ist dies wohl möglich, denn das Jobcenter kann, wenn Sie das mögliche Alter erreicht haben, Sie zum Rentenantrag auffordern
Mehr dazu hier:
https://www.rentenfuchs.info/jobcenter-zwang-zum-rentenantrag-unbilligkeitsverordnung/
Sie können aber auch selbst eine Rentenauskunft anfordern (gleich direkt hier online):
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
und diese dann dem Jobcenter vorlegen (machen Sie zuvor eine Kopie davon).
So zeigen Sie auch Ihren Mitwirkungswillen und der Sachbearbeiter bleibt freundlich, wenn Sie aus welchem Grund auch immer dann doch versuchen, die Rente (mit Abschlägen) so lange wie möglich hinauszuzögern.
Viel Erfolg und alles Gute!
dass Arbeitslose mit Rentenabzug Zwangsverrentet werden.
Die DRV findet dies normal. Ähnlich geht es wohl auch zu, wenn jemand krank ist ?
Das System der DRV ist pervertiert.
Wenn in den Gesetzen zum ALG 2 steht dass eine Rente mit 63 Vorrang hat, dann interessiert es niemanden "wie die DRV das findet".
Dann kann und wird das JC den Arbeitslosen Kunden auffordern die Rente zu beantragen und wenn der 35 Versicherungsjahre aufweist wird die DRV diesen Antrag dann positiv bescheiden. er bekommt antragsgemäß seine Rente.
In diesem Fall verstehe ich Ihr "DRV bashing" überhaupt nicht, wir haben da doch gar nichts falsch gemacht.
Wenn Sie das sagen?! Vermutlich liegt dies Pervertierung aber eher bei Ihnen.
Hallo Expertin/Experte,
da ich keine Zustimmung erteilt habe, darf also das Jobcenter, eine Rentenauskunft nicht direkt beim Rentenversicherungsträger anfordern.
@ OPEC hat jedoch auf Ihre Antwort "ganz anders" geantwortet:
Zitatanfang
Das deckt sich nicht mit meinem Wissensstand, denn das Jobcenter kann die DRV anschreiben unter Hinweis des § 69 SGB X und der Anmerkung, dass die/der Versicherte nicht mitgewirkt und keine Rentenauskunft an das Jobcenter geschickt hat.
Dann schicken die das auch i.d.R. dorthin...
Zitatende
Nun weiss ich nicht was richtig ist und möchte daher die Expertin/den Experten höflich bitten, zu überprüfen, ob die Antwort von @ OPEC verkehrt ist, und es dann dabei bleibt, dass das Jobcenter, ohne meine Zustimmung, eine Rentenauskunft nicht direkt beim Rentenversicherungsträger anfordern darf.
Für Ihre Bemühungen dankend, auch an die anderen User, verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.
Etwas Literatur
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/keinen-rentenantrag-gestellt-jobcenter-muss-zunaechst-weiterzahlen/details/anzeige/
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen