Hallo Silvana Panzer,
hinsichtlich der Frage zur Überbrückung verweise ich auf die Antworten von „Onkel Otto“ und „W*lfgang“.
Zur Abrechnung der Nachzahlung ist aus meiner Sicht noch zu sagen, dass das Jobcenter über den Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger prinzipiell alle die Leistungen zurückfordern kann, die es bei (rechtzeitiger) zeitgleicher Zahlung der Rente nicht zu leisten gehabt hätte. Im Zweifel sollten Sie sich hierzu nochmals an Ihr zuständiges Jobcenter wenden und sich hier die Aufstellung des Erstattungsanspruchs erläutern lassen.