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Experten-Antwort

Jobs für EM-Rentner

von Ratloser31.07.2020 | 12:47
868 Ansichten
28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wo können voll Erwerbsgeminderte können Jobs finden bzw. gibt es eine Stelle die bei der Jobsuche behilflich seien kann? DL

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratloser,

KSC hat schon die zutreffende Antwort gegeben.

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26 Antworten

KSCam 31.07.2020 | 13:02
Sie können sich in Zeitungsinseraten, Aushängen an Geschäften "suche Aushilfe",etc. informieren und selbst solche Anzeigen schalten (Rentner sucht Nebenjob). In vielne größeren Läden gibt es Pinwände auf denen man alles mögliche veröffentlichen kann. Blindbewerbungen bei Firmnen sind ebenso möglich. Eine staatliche Stelle die Jobs an Rentner vermittelt kenne ich nicht. Das dürfte keine primäre Aufgabe eines Staates sein dafür zu sorgen dass Rentner einen Job finden (und dann noch EM Rentner, die doch zu krank zum arbeiten sind).
Ratloseram 31.07.2020 | 12:52
Hallo, Tippfehler: Wo können voll Erwerbsgeminderte Jobs finden bzw. gibt es eine Stelle die bei der Jobsuche behilflich seien kann? DL
Ratloseram 31.07.2020 | 15:58
(und dann noch EM Rentner, die doch zu krank zum arbeiten sind).
@ KSC BRAVO Sehr gut, endlich einmal Klartext bei diesem leidigen Thema. Vor allem der letzte Halbsatz in Klammern zeigt die "Problematik" und zugleich Einstellung vieler Leute auf! Nochmals Bravo.
EM-Rentner dürfen und können, sicherlich auch teilweise, bis zu 3 Stunden oder bis zu 6 Stunden täglich arbeiten (vollständig erwerbsgemindert oder teilweise erwerbsgemindert). Entsprechenden Job suche ich entsprechend der Antwort.
Klartextam 31.07.2020 | 20:56
Zitat von Ratloser anzeigenausblenden
@ KSC BRAVO Sehr gut, endlich einmal Klartext bei diesem leidigen Thema. Vor allem der letzte Halbsatz in Klammern zeigt die "Problematik" und zugleich Einstellung vieler Leute auf! Nochmals Bravo.
EM-Rentner dürfen und können, sicherlich auch teilweise, bis zu 3 Stunden oder bis zu 6 Stunden täglich arbeiten (vollständig erwerbsgemindert oder teilweise erwerbsgemindert). Entsprechenden Job suche ich entsprechend der Antwort.
Wenn Sie auf diese Ideen nicht selbst gekommen sind, wird das auch mit einem Job wohl nichts werden.
Ratloseram 01.08.2020 | 11:02
Zitat von Klartext anzeigenausblenden
(und dann noch EM Rentner, die doch zu krank zum arbeiten sind).
@ KSC BRAVO Sehr gut, endlich einmal Klartext bei diesem leidigen Thema. Vor allem der letzte Halbsatz in Klammern zeigt die "Problematik" und zugleich Einstellung vieler Leute auf! Nochmals Bravo.
EM-Rentner dürfen und können, sicherlich auch teilweise, bis zu 3 Stunden oder bis zu 6 Stunden täglich arbeiten (vollständig erwerbsgemindert oder teilweise erwerbsgemindert). Entsprechenden Job suche ich entsprechend der Antwort.
Wenn Sie auf diese Ideen nicht selbst gekommen sind, wird das auch mit einem Job wohl nichts werden.
Peter T.am 01.08.2020 | 15:20
Sie können auch nur meckern... Ich glaube nicht das es viele Länder gibt, wo man eine EM-Rente bekommt. Also kann man sich da nicht beschweren. Und die neuen Zurechnungszeiten stellen einen Rentner besser, als manch Altersrente, der die Rente für besonders langfristige AN nimmt. Wenn man wenig verdient hat, wird man natürlich auch nicht viel als Rentner bekommem. Aber wegen des "arbeiten gehen trotz EM-Rente, haben hier auch einige ein falsches Bild. Es ist ganz klar erlaubt, innerhalb der Zeiten (unter 3 bzw. unter 6 Stunden) arbeiten zu gehen. Natürlich nicht auf dem Bau aber halt eine geeignete Arbeit. Es ist sogar so, wenn man Verpflichtungen z. B. nicht mehr nachkommen kann, wird man vom Staat verpflichtet, noch innerhalb der Hinzuverdienstgrenze arbeiten zu gehen. Es gibt dazu auch ein Bundesgerichtsurteil, wo eine voll EM-geminderte Frau arbeiten gehen müsste, um ihrem Kind Unterhalt zu zahlen. Das finde ich wiederum ziemlich krass, zeigt aber auf, wie das rechtlich aussieht...
Peter T.am 01.08.2020 | 15:34
Hier ist ein Link, wo es erklärt wird und auch Bezug zu dem Gerichtsverfahren genommen wird. https://rentenbescheid24.de/unterhaltspflicht-trotz-erwerbsminde…
Peteram 01.08.2020 | 16:31
Maxam 01.08.2020 | 20:52
Hallo zusammen! Hallo Peter! Dieses Urteil vom BGV ist wohl ein Witz.....man wird dazu verpflichtet....einen Minijob anzunehmen! Von der DRV wurde ich mit einer unbefristeten EU-Rente über viele Jahre hinweg überpürft.......man nannte das Nachprüfung der weiteren Rentenpürunf....man musste also jedesmal einen Fragebogen ausfüllen....über medizinsche Dinge.....und eben ob ein Minijob angenommen wurde.....mit der Gefahr das eben Aufgrund des Minijobs....die Rente entzogen werden könnte....wohl ein Witz.....wohlgemerkt "Mit einer unbefristeten Rente".....nun wurde das wohl eingestellt...damals stand dann immer in dem Schreiben das dies bei allen EU-Rentern gemacht werde....wobei ich damals schon hier im Forum gelesen habe ...das dies eben bei anderen Rententrägern nicht der Fall war! MaX
Maxam 01.08.2020 | 20:56
Nachprüfung der weitern Rentenberechtigung....nannten die das! Nur für diejenigen die das nicht wissen! Max
Rutham 01.08.2020 | 22:42
Hallo, wo können voll Erwerbsgeminderte können Jobs finden bzw. gibt es eine Stelle die bei der Jobsuche behilflich seien kann? DL
https://www.arbeit-plus-rente.de Gruß Peter
Danke Peter Gruß Ruth
Maxam 02.08.2020 | 08:28
Hallo zusammen! Hallo Peter! Dieses Urteil vom BGV ist wohl ein Witz.....man wird dazu verpflichtet....einen Minijob anzunehmen! Von der DRV wurde ich mit einer unbefristeten EU-Rente über viele Jahre hinweg überpürft.......man nannte das Nachprüfung der weiteren Rentenpürunf....man musste also jedesmal einen Fragebogen ausfüllen....über medizinsche Dinge.....und eben ob ein Minijob angenommen wurde.....mit der Gefahr das eben Aufgrund des Minijobs....die Rente entzogen werden könnte....wohl ein Witz.....wohlgemerkt "Mit einer unbefristeten Rente".....nun wurde das wohl eingestellt...damals stand dann immer in dem Schreiben das dies bei allen EU-Rentern gemacht werde....wobei ich damals schon hier im Forum gelesen habe ...das dies eben bei anderen Rententrägern nicht der Fall war! MaX
Dort ging es ja um Kindesunterhalt und die Feststellung, dass erwerbsgemindert eben nicht (mehr) erwerbsunfähig bedeutet. Jetzt müssen noch die Ämter auf diesen Zug aufspringen und HLU und GruSi verwehren,respektive Zuarbeit fordern. Warum hat man nur die EU-Renten abgeschafft....?
Klären Sie mich bitte auf Fritz.....!
sturkoppam 02.08.2020 | 10:22
Zitat von Max anzeigenausblenden
nicht generell, es gilt für Kinder bis 18J. (mit Einschränkungen für Kinder bis 21 J.). Man muss auch nicht in jedem Fall einen Job annehmen, muss aber folgendes beachten: Der Bundesgerichtshof sagte zur Sache: Wer sich auf den Wegfall seiner Erwerbsobliegenheit wegen der Erwerbsminderung beruft, muss umfangreich darlegen und beweisen, auf Grund welcher Krankheit und welcher Leiden er nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Dann muss er auch noch darlegen, wie sich die Krankheit auf seine Erwerbsfähigkeit auswirkt.
Aberam 02.08.2020 | 11:20
Die Unterhaltspflicht basiert auf dem Restarbeitsvermögen von unter 3 Stunden. Es ist zum Wohl des Kindes selbstverständlich, dass dies berücksichtigt wird und die Mutter nachweisen muss, dass sie ggf. 0 Stunden arbeiten kann. Dies ist anscheinend nicht passiert.
sturkoppam 02.08.2020 | 14:32
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Peter T. schrieb

Ich habe das Urteil mal gepostet, um zu zeigen das es kein Problem ist, einen Minijob mit unter 3 Stunden täglich anzunehmen. Auch wenn es hier einige immer wieder vorbeten, dies nicht zu tun oder Bemerkungen "wie soll man arbeiten, wenn man eigentlich zu krank dafür ist" ect...

Eine volle EM Rente bedeutet nur, man kann nicht mehr 3 Stunden oder mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt TÄGLICH einer Arbeit nachgehen. Und wenn man nicht nachweisen kann, dies geht auch nicht, muss man auch mit einer vollen EM-Rente in dem Bereich unter 3 Stunden arbeiten gehen, um z.B. Verpflichtungen wie Unterhalt zahlen nachzukommen.

Ich gehe auch mit einer vollen EM-Rente an 3 Tagen 2 Stunden arbeiten. Bei keiner Verlängerung wurde etwas geprüft, keine weiteren Gutachten oder Anhörungen. Ich habe die Zeiten bzw. meinen Arbeitsvertrag mit den Zeiten mitgeschickt und gut war.

Leider kommen hier jede Woche Fragen, "kann ich an 2 Tagen 6 Stunden ect.arbeiten gehen. Die werden dann auch sicherlich ihre EM-Rente in Frage gestellt bekommen, was ich auch okay finde.

Zum Thema Deutschland, Rente, selbst bezahlt oder so reich es sich leisten zu können...

Ich habe meine Rente schon weit unter 40 jahren bewilligt bekommen, also mit den alten Zurechnungszeiten.Auch wenn es nur etwa die Hälfte meines alten Gehalts war, kann ich damit leben (muss ich ja auch). Der Zuverdienst ist bei mir nicht der Hauptgrund, sondern um noch etwas am Leben teilnehmen zu können, in meinem alten gewohnten Umfeld, meinen Kollegen.

Bei sehr hohen EM-Renten würde es mehr Begehrlichkeiten wecken, denn jetzt überlegt man sich, ob man wirklich so krank ist, um Abstriche beim Geld zu machen und eine volle EM-Rente beantragt.

Dies wird sicher auch als Diskussionsstoff dienen...

Und mit weit unter 40, habe ich ganz sicher nicht das Geld eingezahlt, also für meine Versicherung bezahlt. Denn es wurden einfach mal fast 30 Jahre als Zurechnungszeit angerechnet.

Und es gibt hier welche die gerade mal 5 Jahre gearbeitet haben aber über 1500,- € als EM-Rente bekommen, weil sie gleich am Anfang ein hohes Gehalt hatten.

Ich frage mich da, wie wiele Länder machen so etwas? Die USA ganz sicher nicht. Da bekommt man nicht mal eine Krankenversicherung, besonders spannend wenn man halt z.B: chronsich krank ist und regelmäßig Medikamente und Krankenhausaufenthalte für etliche Tausend € im Jahr braucht.

Es ist hier sicher noch nicht perfekt, aber man hat trotzdem ein Netz, was einen auffängt.Darüber nin ich froh.

sie nehmen hier einen Beschluss aus einem Zivilrechtsstreit und transportieren diesen ins Sozialrecht, sehr mutig.
Peter T.am 02.08.2020 | 14:12
Ich habe das Urteil mal gepostet, um zu zeigen das es kein Problem ist, einen Minijob mit unter 3 Stunden täglich anzunehmen. Auch wenn es hier einige immer wieder vorbeten, dies nicht zu tun oder Bemerkungen "wie soll man arbeiten, wenn man eigentlich zu krank dafür ist" ect... Eine volle EM Rente bedeutet nur, man kann nicht mehr 3 Stunden oder mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt TÄGLICH einer Arbeit nachgehen. Und wenn man nicht nachweisen kann, dies geht auch nicht, muss man auch mit einer vollen EM-Rente in dem Bereich unter 3 Stunden arbeiten gehen, um z.B. Verpflichtungen wie Unterhalt zahlen nachzukommen. Ich gehe auch mit einer vollen EM-Rente an 3 Tagen 2 Stunden arbeiten. Bei keiner Verlängerung wurde etwas geprüft, keine weiteren Gutachten oder Anhörungen. Ich habe die Zeiten bzw. meinen Arbeitsvertrag mit den Zeiten mitgeschickt und gut war. Leider kommen hier jede Woche Fragen, "kann ich an 2 Tagen 6 Stunden ect.arbeiten gehen. Die werden dann auch sicherlich ihre EM-Rente in Frage gestellt bekommen, was ich auch okay finde. Zum Thema Deutschland, Rente, selbst bezahlt oder so reich es sich leisten zu können... Ich habe meine Rente schon weit unter 40 jahren bewilligt bekommen, also mit den alten Zurechnungszeiten.Auch wenn es nur etwa die Hälfte meines alten Gehalts war, kann ich damit leben (muss ich ja auch). Der Zuverdienst ist bei mir nicht der Hauptgrund, sondern um noch etwas am Leben teilnehmen zu können, in meinem alten gewohnten Umfeld, meinen Kollegen. Bei sehr hohen EM-Renten würde es mehr Begehrlichkeiten wecken, denn jetzt überlegt man sich, ob man wirklich so krank ist, um Abstriche beim Geld zu machen und eine volle EM-Rente beantragt. Dies wird sicher auch als Diskussionsstoff dienen... Und mit weit unter 40, habe ich ganz sicher nicht das Geld eingezahlt, also für meine Versicherung bezahlt. Denn es wurden einfach mal fast 30 Jahre als Zurechnungszeit angerechnet. Und es gibt hier welche die gerade mal 5 Jahre gearbeitet haben aber über 1500,- € als EM-Rente bekommen, weil sie gleich am Anfang ein hohes Gehalt hatten. Ich frage mich da, wie wiele Länder machen so etwas? Die USA ganz sicher nicht. Da bekommt man nicht mal eine Krankenversicherung, besonders spannend wenn man halt z.B: chronsich krank ist und regelmäßig Medikamente und Krankenhausaufenthalte für etliche Tausend € im Jahr braucht. Es ist hier sicher noch nicht perfekt, aber man hat trotzdem ein Netz, was einen auffängt.Darüber nin ich froh.
Peter T.am 02.08.2020 | 14:48
Lesen Sie den Langtext, dann werden sie u.a. auch erfahren: "Erfüllt der Unterhaltspflichtige die Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, so ergibt sich daraus mithin, dass er nicht drei Stunden oder mehr arbeitstäglich erwerbstätig sein kann und dass er einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung steht. Eine vollständige Unfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten, etwa im Geringverdienerbereich, ergibt sich daraus indessen noch nicht. Das stimmt mit der vom Gesetz für Renten wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe vorgesehenen Hinzuverdienstgrenze nach § 96 a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI (entsprechend der Geringverdienertätigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; derzeit 450 €) überein." Ich z.B. brauche ja auch bloß auf meinen Rentenbescheid schauen, da steht es auch schwarz auf weiss... 2. musste ich meinen Arbeitgeber am Anfang auch "zwingen", da auch Sozialgerichte entschieden haben, das Ruhendstellen des Arbeitsvertrages bei einer vollen EM-Rente verstößt gegen höherrangiges Recht, wenn der AN Schwerbehindert ist. Da die volle EM arbeiten unter 3 Stunden zulässt und damit einem Teilzeitverlangen bei zugrunde liegenden Vorraussetzungen zugestimmt werden muss.
sturkoppam 02.08.2020 | 15:00
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
ich habe ihnen doch nicht widersprochen. Sie leiten nur jegliche rechte aus einem Zivilprozess ins Sozialrecht über, das halte ich für gefährlich. Zivilbeschlüsse sind immer Einzelfallentscheidungen.
Peter T.am 02.08.2020 | 15:11
Es wurde von allen 3 Gerichten bis zum Bundesgericht so entschieden. Und es wird in dem Verfahren natürlich auf die rechtliche Situation auch in Hinsicht auf das Sozialrecht genommen. Daher kann man hier auch von einem Grundsatzurteil sprechen, an dem sich andere Gerichtsverfahren orientieren, bzw. da es schon von einem Bundesgericht entschieden wurde, auch als Entscheidung zum Grundsatz nehmen.
Peter T.am 02.08.2020 | 15:47
P. S. Muss aber natürlich nicht, da nur der BGH Urteile mit teils Gesetzgebung schafft. Und es sollte nur aufzeigen, Hinzuverdienst im Rahmen nicht schädlich und entlastet auch u. A. Das Amt für Grundsicherung, wenn die EM nicht reicht.
Siehe hieram 02.08.2020 | 15:52
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Grundsatzurteil für ähnlich gelagerte, zivilrechtlich zu entscheidende Fälle. Also wenn (auch) eine Erwerbsgeminderte Person die (zwar in der Lage ist, die Mutter mit drei Stunden täglich pflegend zu betreuen aber) es versäumt nachzuweisen, dass die sonstige Erwerbsfähigkeit (bis zu drei Stunden) nicht ausreicht, den Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihrem minderjährigen Kind nachzukommen. Oder im umgekehrten Fall ein erwerbsgeminderte Vater. Ganz deutlich geht auch gerade dieses Versäumnis der Mutter aus dem Urteil hervor, das mit zur Entscheidung geführt hat. Und im Sinne des unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes wurde also berechtigt zu dessen Gunsten entschieden. Wenn damit aber ein voll Erwerbsgeminderter, der keine Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen hat, dennoch gezwungen werden könnte, eine Arbeit bis zu drei Stunden aufnehmen zu müssen, würde damit ein grundlegender Teil des SGB in Frage gestellt.
Peter T.am 02.08.2020 | 16:30
Das kann man auch nur hoffen. Denn Minijob, die mit z. B. mit meinen Einschränkungen machbar sind, sind sicherlich sehr wenig vorhanden. Und ich konnte nur durch die Schwerbehinderung eine Stundenreduzierung und Weiterbeschäftigung durchsetzen. Einen neuen Job hätte ich sicher auch nicht gefunden bzw. auch nicht bewerkstelligen können... Grundsätzlich kann auch bei einer vollen Rente das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, da die Rente den Anspruchsinhaber finanziell "unabhängig" stellen soll. Leider klappt dies gerade bei wenig Verdienst oder lückenhaftem Versicherungsverlauf oftmals nicht und es muss zusätzlich zum Amt gegangen werden.
Ratloseram 03.08.2020 | 16:42
Hallo, wo können voll Erwerbsgeminderte können Jobs finden bzw. gibt es eine Stelle die bei der Jobsuche behilflich seien kann? DL
https://www.arbeit-plus-rente.de Gruß Peter
Lieber Peter, ich wohne leider nicht im Hohenlohekreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall. Gruß Ratloser
Peteram 03.08.2020 | 18:46
Hallo DL, dann vielleicht so, hoffe es hilft ;-) www.google.de und hier nach frankfurt job rentner googeln, franfurt wunschgemäß anpassen evtl. noch Umkreis erweitern Gruß, Peter
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