Hallo, aufgrund eines Jobwechsels habe ich eine 14-tägige Unterbrechung (15.11.-30.11) meiner Berufstätigkeit. Bei der Krankenversicherung bin ich für diese Zeit bei meiner Frau untergebracht (Familienversicherung). Muss ich mich wegen der Rentenversicherung für diesen Zeitraum arbeitslos melden?
12.11.2009, 22:44
von
ja ja
hallo, es macht für sie bestimmt keinen sinn, auch wenn sie 100 jahre alt werden.
... und warum habe sie die sachlage so doof angestellt, auf ein alg, was sie in ein paar tagen bekommen würden zu verzichten
das arbeitslosegeld könnten dann sie noch ausgeben, nicht ihre erben
in diesen sinne weiter so
13.11.2009, 09:32
von
Komisch
Endlich mal ein Schmarotzer der dem Staat nicht auf der Tasche liegt,und da wird er direkt beleidigend angegangen.
Armes Deutschland.
13.11.2009, 09:44
von
B´son
Hallo Matili,
aus Sicht der Rentenversicherung ist es nicht erforderlich, dass sich sich für die 2 Wochen arbeitslos melden. Eine Lücke entsteht ihnen nicht, da ja für den November bereits ein Pflichtbeitrag gezahlt wurde.
Schönes Wochenende
13.11.2009, 12:08
Experten-Antwort
Zwar ist "B´son" beizupflichten dass rentenrechtlich keine Lücke entsteht, aber jeder unterbliebene Beitrag, der fehlt, wird die künftigen Rentenansprüche, in diesem Fall vermutlich nur marginal, aber auf jeden Fall mindern.
13.11.2009, 16:12
von
Matili
Irgendwo habe ich mal gehört, dass man erstmal kein ALG bekommt, wenn man selbst gekündigt hat.
Ansonsten Danke!
13.11.2009, 16:15
von
Matili
Herzlichen Dank für die Antworten.
Grüße Matili
16.11.2009, 12:13
Experten-Antwort
Hallo Matili,
das stimmt grundsätzlich, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen. Da die Lücke sich eventuell gar nicht vermeiden ließ, kann es sein, dass die Agentur für Arbeit keine Sperre verhängt. Bitte dies mit der Agentur für Arbeit abzuklären.