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KAL: Zusatzleistung vom Staat

von lobb02.03.2010 | 17:21
1232 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, meine Frage: bin Bezieher von Knappschaftsausgleichsrente (KAL), seit 3 Jahren geschieden. Meine Ex-Frau bekommt Unterhalt und später auch Rente von mir. Muß ich bis zur Rente mit dem Selbstbehalt (1000€) auskommen- auch wenn ich eine neue Ehe eingehe (Europäerin ohne Arbeit mit minderj. Kind) oder kann ich Zusatzleistung vom Staat beantragen? für Antworten bin ich sehr dankbar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie von "-_-" bereits erwähnt, können wir uns zu Fragen des Unterhaltsrechts nicht weiter positionieren. Insbesondere sollten Sie sich erkundigen, ob bei Heirat bzw. beim Zusammenziehen mit Ihrer neuen Partnerin der Selbstbehalt in der bisherigen Höhe unverändert weiter gilt. Eventuell finden Sie auch auf der Web-Seite des OLG Düsseldorf unter folgendem Link, http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/ weitere Hinweise.

2 Antworten

-_-am 02.03.2010 | 18:06
Das sind Fragen des Unterhaltsrechts und des allgemeinen Sozialrechts. Diese sind nicht Gegenstand des Forums. Das Expertenforum beschränkt sich auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen. Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen.
lobbam 03.03.2010 | 15:25
vielen Dank für die Information
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