Hallo Silence,
wenn Ihr Mann leistungsgemindert ist, kann die Agentur für Arbeit ihn auffordern, einen Reha-Antrag oder einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Kommt Ihr Mann dieser Aufforderung nicht nach, kann die Agentur die Zahlung von Arbeitslosengeld einstellen.
Hat eine Reha-Maßnahme oder eine Maßnahme zur Teilhabe keine Erfolgsaussichten, gilt der Antrag als Rentenantrag. War eine Reha-Maßnahme oder eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolglos, gilt der Antrag ebenfalls als Rentenantrag. Insofern fordert die Agentur für Arbeit Ihren Mann – indirekt – mit dem Reha-Antrag bzw. dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auch zur Rentenantragstellung auf.
Allerdings trifft die Feststellung, ob Erwerbsminderung vorliegt, immer der Rentenversicherungsträger.