Zitiert von: Jonny
[quote=283205
Nein, das geht nicht. Die Rentenversicherungsträger müssen die erheblichen Tatsachen speichern und bei der Rentenberechnung berücksichtigen.
Das ging aber doch auch nach dem
BSG-Urteil vom 19.4.2011 B 13 R 79/09 R und der Verbindlichen Entscheidung der
DRV-Bund. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das jetzt doch sogar im
EM-Leistungsverbesserungsgesetz klargestellt!
Ist das nicht nur eine Frage des richtigen Auslegens der Vorschrift über die Rentenberechnung?
fragt noch mal
Jonny[/quote]
Ja, da liegt aber ein anderer Sachverhalt vor. Da liegen beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeit wegen sämtlicher Schulausbildung) zeitgleich mit sozialversicherungsPFLICHTIGEN Sozialleistungsbezug vor.
Hingegen sagt § 74 (begrenzte Gesamtleistungsbewertung), dass Zeiten der Fachschule vorrangig der Zeiten der Berufsausbildung zu bewerten sind. Von maximal 36 Kalendermonaten BAB ziehe ich 14 Kalendermonate Fachschule ab und komme so maximal auf 22 Kalendermonate Berufsausbildung, die als beitragsgeminderte Zeit der begrenzten Gesamtleistungsbewertung unterworfen werden können.
Ob das gerecht ist? Das muss jeder für sich selbst wissen. Ich sehe hier aber keinen Spielraum bei den Rentenversicherungsträgern, da der Gesetzgeber das hier eindeutig regelt. Eine Änderung müsste hier also m. E. per Gesetz herbeigeführt werden. Denn eine Fachschulausbildung liegt so oder so vor. Unabhängig davon, ob zeitgleich ALO liegt oder nicht - und ist somit vorrangig vor der BAB zu "bewerten".
Da ich solche Fälle in der Praxis aber selten gesehen habe, sind das besondere Härtfälle im Einzelfall. Im neuen Urteil zum Heranziehen von der Pension des Ehegattens zur Bemessungsgrundlage der freiwilligen Krankenversicherung bei Patchworkfamilien hat das BSG ja eindeutig herausgestellt, dass der Gesetzgeber nur den gesellschaftlichen Standard abbilden und Personen, die vom Mainstream abweichen, nicht zu berücksichtigen braucht und teilweise auch gar nicht kann.
Und das ist meines Erachtens nur richtig so. Sonst haben wir bald noch 1.000 Gesetzbücher mehr. Auch wenn ich selber oft durch das Raster des Gesetzgebers falle.