Hallo Kämpferin,
bei einer Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente wird der Bescheid über die Vorrente aufgehoben. Sie werden darüber informiert, dass die bereits gezahlten Rentenbeträge ab Beginn der vollen Erwerbsminderungsrente saldiert und die überzahlten Beträge ggf. zurückgefordert werden. Durch die Zahlung der vollen Erwerbminderungsrente entfällt der Anspruch auf die teilweise Rente.
Bei Zahlung von Krankengeld hat die Krankenkasse Anspruch auf die Erstattung des Differenzbetrags beider Renten. Die Krankenkasse hat nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2010 aber auch die Möglichkeit, den Erstattungsanspruch aus der vollen Rente geltend zu machen. In diesem Fall ist die Erstattungsforderung höher als die zu Verfügung stehende Nachzahlung. Hierbei wird der Differenzbetrag vom Rentenversicherungsträger zurückgefordert.