Hallo Kontio,
beim Begriff Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um einen vorübergehenden Zeitraum, in welchem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Beim Begriff der Erwerbsminderung handelt es sich dagegen um die Feststellung eines zeitlichen Restleistungsvermögens, welches zur Berentung auf Zeit oder auf Dauer führen kann. Eine vom behandelnden Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit, lässt somit keinen Rückschluss auf eine vorliegende volle oder teilweise Erwerbsminderung zu. Die Feststellung, ob eine Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt, trifft der ärztliche Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers.