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Experten-Antwort

Kann der Rententräger nach einer Reha entscheiden ob man gesund oder nicht gesund ist ?

von Kontio29.01.2020 | 13:22
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15 Antworten

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`Hallo... ich muss leider etwas ausholen. Meine Frau war zur medizinischen Reha. Sie wurde dort AU aufgenommen, und auch wieder AU entlassen. Laut Entlassungsbericht könnte sie (wenn sie wieder Gesund wäre) 3-6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein (steht so wörtlich im Bericht drin) Nun gibt es ein Schreiben vom Rententräger an die AFA , dass meine Frau 6 Stunden und mehr arbeiten könnte. Meine Frau ist aber laut Bericht AU entlassen worden, und es ist auch keine signifikante Besserung in Sicht. Nun soll sich meine Frau laut AFA "sofort" um einen Job kümmern , und wurde auch gleich in eine Maßnahme verdonnert. Die AFA hält sich nur an das Schreiben des Rententrägers. Der Rententräger sagt (am Telefon) aber "Wir können doch garnicht beurteilen ob eine Person wieder Gesund ist oder nicht". Das oben genante Schreiben sagt aber was anderes aus, auf das beruft sich auch die AFA. Nun meine Frage: müsste der Rententräger in diesen Fall nicht ein neues Schreiben aufsetzten, aus dem hervorgeht, dass meine Frau immer noch AU ist, und auf absehbare Zeit nicht arbeiten kann ??? Gruß Kontio

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kontio,

beim Begriff Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um einen vorübergehenden Zeitraum, in welchem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Beim Begriff der Erwerbsminderung handelt es sich dagegen um die Feststellung eines zeitlichen Restleistungsvermögens, welches zur Berentung auf Zeit oder auf Dauer führen kann. Eine vom behandelnden Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit, lässt somit keinen Rückschluss auf eine vorliegende volle oder teilweise Erwerbsminderung zu. Die Feststellung, ob eine Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt, trifft der ärztliche Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers.

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14 Antworten

Kontioam 29.01.2020 | 13:27
PS: selbst der Hausarzt war völlig von den Socken, als er das mitbekommen hat. Denn auch nach seinen Unterlagen ist meine Frau immer noch AU
AUam 29.01.2020 | 13:47
Dann soll der Hausarzt sie doch AU schreiben. Weder der Rententräger, eine Reha-Klinik, noch die AfA können eine AU austellen und bescheinigen.
AUam 29.01.2020 | 14:15
Das ist unerheblich, AU ist AU, ob vom Hausarzt, oder von einem Facharzt. Sicher ist es besser, je nach Komplexität der Erkrankung, auch Fachärzte an der Seite zu haben. Oft genug bringen fachärtliche AU-Bescheinigungen aber schon Probleme mit sich, wenn es sich z.B. um psychische Erkrankungen handelt und auf der AU dann der Stempel eines Psychiaters ist. Darüber hinaus ist es besser, alles gebündelt über den Hausarzt laufen zu lassen, vor allem wenn uns um weitere Diagnostik usw. geht.
Kontioam 29.01.2020 | 14:16
Hallo... da liegt ja gerade der Hund begraben. Meine Frau ist mittlerweile seid Sep.2017 AU ( von der KK ausgesteuert). Laut Reha bericht eben eine "mögliche" Leistungsfähigkeit von 3-6 Stunden, NACHDEM sie wieder gesund ist. In diesem ominösen Schreiben des Rententräger an die AFA steht aber drin, dass meine Frau Gesund sei (EMR kommt daher auch nicht in Frage) Laut dem Reha bericht, ist die Empfehlung , dass meine Frau eine Umschulung machen soll. Doch davon will der Rententräger nix mehr wissen. Natürlich hat der Hausarzt meine Frau eine AU ausgestellt, und auch ein Termin beim "Facharzt" ist angesetzt. Ändert aber nix an der Tatsache , dass der Rententräger ein völlig (vom Inhalt her) falsches Schreiben an die AFA aufgesetzt hat. Problem ist, keiner will Schuld sein .... Ich weis , dass man immer alles Schriftlichen machen sollte (was ich ja auch noch getan habe, aber bislang keiner Antwort bekomme ). Aber Telefonisch geht so manches auch schneller ....
SEam 29.01.2020 | 13:59
Die Rehaklinik gibt eine Empfehlung ab. Der behandelte Arzt schreibt dann weiter AU. Besser wäre eine fachärztliche AU. Antrag auf EM gestellt? Mit den div. Stellen telefoniert man nicht. Alle schriftlich geben lassen.
Eigentlicham 29.01.2020 | 14:46
Zitat von Kontio anzeigenausblenden
... sehe ich überhaupt kein Problem. Bei einer Reha erfolgt abschließend eine Leistungsbeurteilung für den allg. Arbeitsmarkt. Diese ist bei Ihrer Frau mit 3-6 Stunden definiert. Akut ist sie arbeitsunfähig. Solange diese besteht, kann die AfA auch momentan nichts auf den Weg bringen. Sie widersprechen sich im Übrigen selbst, wenn Ihre Frau aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurde, kann sie ja kaum als gesund gelten. Die RV wird sowas auch nicht behaupten, sondern der AfA als Ergebnis mitteilen, dass Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Das bedeutet nicht, dass es sofort losgehen kann, da ja im Moment noch arbeitsunfähig ärztlich bescheinigt ist. Das Problem liegt weniger bei der RV, sondern bei der AfA.
Kontioam 29.01.2020 | 15:36
Zitat von Eigentlich anzeigenausblenden
Sie widersprechen sich im Übrigen selbst, wenn Ihre Frau aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurde, kann sie ja kaum als gesund gelten. Die RV wird sowas auch nicht behaupten,
Tja , und genau DAS ist das Problem...Der Rententräger behauptet genau DAS in dem Schreiben an die AFA. Im Reha Bericht ist davon die Rede , dass meine Frau in ihrem alten Job NICHT mehr arbeiten kann.Und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besagte 3-6 Stunden. In dem Schreiben sind es aber ganz plötzlich 6 Stunden und mehr. Nicht ICH widerspreche mich , sondern der Rententräger hat hier einen "Bock" geschossen. Der schiebt den Schwarzen Peter aber auf die AFA.
AUam 29.01.2020 | 16:02
Zitat von Kontio anzeigenausblenden
Sie widersprechen sich im Übrigen selbst, wenn Ihre Frau aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurde, kann sie ja kaum als gesund gelten. Die RV wird sowas auch nicht behaupten,
Tja , und genau DAS ist das Problem...Der Rententräger behauptet genau DAS in dem Schreiben an die AFA. Im Reha Bericht ist davon die Rede , dass meine Frau in ihrem alten Job NICHT mehr arbeiten kann.Und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besagte 3-6 Stunden. In dem Schreiben sind es aber ganz plötzlich 6 Stunden und mehr. Nicht ICH widerspreche mich , sondern der Rententräger hat hier einen "Bock" geschossen. Der schiebt den Schwarzen Peter aber auf die AFA.
Ein Rehabericht ist immer nur eine Momentaufnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Reha. Da dieser nicht 1:1 vom RV-Träger durchgereicht wird, spielen noch andere Faktoren eine Rolle, welche ggf. sozialmedizinisch mit aufgenommen werden. Da keiner hier weiss was alles gelaufen ist, kann Ihnen hier auch keiner weterhelfen. Tipps dazu siehe weiter oben!
Max4.0am 29.01.2020 | 18:43
@Kontio: Vielleicht zitieren Sie die genannte Passage aus dem Schreiben der Rentenversicherung (DRV?) an die AfA; dann sieht man sicherlich klarer. Haben Sie das Schreiben in Kopie bekommen?
Eigentlicham 29.01.2020 | 17:40
Zitat von Kontio anzeigenausblenden
Sie widersprechen sich im Übrigen selbst, wenn Ihre Frau aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurde, kann sie ja kaum als gesund gelten. Die RV wird sowas auch nicht behaupten,
Tja , und genau DAS ist das Problem...Der Rententräger behauptet genau DAS in dem Schreiben an die AFA. Im Reha Bericht ist davon die Rede , dass meine Frau in ihrem alten Job NICHT mehr arbeiten kann.Und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besagte 3-6 Stunden. In dem Schreiben sind es aber ganz plötzlich 6 Stunden und mehr. Nicht ICH widerspreche mich , sondern der Rententräger hat hier einen "Bock" geschossen. Der schiebt den Schwarzen Peter aber auf die AFA.
Was ist denn eigentlich Ihr Begehren? Was wünschen Sie sich für Ihre Frau? EM-Rente? Umschulung? Nur keine Vermittlung, solange es eine Krankmeldung gibt? Liegt Ihnen das besagte Schreiben der RV vor? Wollen Sie den Inhalt anfechten?
Kontioam 29.01.2020 | 19:11
Moin Moin ... da ist das nächste Problem. Wir haben dieses besagte Schreiben nicht ! Es wird mir immer nur vorgelesen. Ich habe mittlerweile 2x beim Rententräger sowie bei der AFA schriftlich um eine Kopie erbitten ! Schweigen im Walde...
Schadeam 29.01.2020 | 20:01
egal wie - im Forum kann das nicht geklärt werden...
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