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Experten-Antwort

Kann die DRV eine bereits bewilligte Reha zurückziehen?

von Hanna U.29.05.2018 | 18:22
1359 Ansichten
7 Antworten

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Patient beantragt eine Reha aufgrund Wirbelsäulenbefunde. Unter anderen aber auch, weil der Patient Erwerbsminderungsrenge beantragen will. Und Reha ja vor Rente geht. Die Reha wird bewilligt, der Termin und die Klinik steht fest. Die Reha- Klinik erhält die Befunde und ist der Meinung, dass eine Reha nichts bringt, erst müsste operiert werden. Die Rehabewilligung wird von der DRV zurückgezogen. Das kann doch gar nicht korrekt sein? Oder doch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanna U.,

den bereits gegebenen Antworten kann ich mich anschließen. Ich verweise hierbei insbesondere auch auf die von „Schorsch“ und „W*lfgang“ gegebenen Hinweise.

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6 Antworten

Schorscham 29.05.2018 | 18:30
Doch, das ist korrekt! Wenn sich nach einer Reha-Bewilligung Erkenntnisse ergeben, dass eine Reha-Maßnahme nicht sinnvoll ist, muss die DRV die Bewilligung sogar zurückziehen, weil eine sinnlose Reha rausgeschmissenes Geld wäre. Sollten Sie jedoch die Ansicht vertreten, dass die Meinung der Reha-Ärzte falsch ist, können Sie gegen den Rückziehungsbescheid Widerspruch einlegen. MfG
Hannaham 29.05.2018 | 20:23
Ok..... Aber was ist denn mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente, dafür ist doch eine Reha nötig.
W*lfgangam 29.05.2018 | 20:34
Nein Hannah, die Reha kann Aufschluss über das soz.med. Leistungsvermögen geben, eine Grundvoraussetzung für eine EMRT ist sie nicht. Das Ziel einer Reha ist doch, Leistungseinschränkungen zu beheben oder zu erwartende zu vermeiden - wenn die Klinik meint, ohne vorangehende OP bringt es gar nichts die Reha-Schiene zu reiten, weil keine Erfolg durch eine Reha zu erwarten ist, dann wird die Bewilligung eben zurückgezogen. Wie von @Schorsch angeregt, können Sie natürlich im Rahmen eines Widerspruch/oder folgend Klage, Ihre Sichtweise zur Bewilligung einer Reha-Maßnahme prüfen/gerichtlich feststellen lassen. Das EMRT-Verfahren dürfte nunmehr davon unabhängig weiter von der DRV zu geprüft sein. Gruß w.
Nein,am 29.05.2018 | 20:34
das ist nicht zwingend notwendig, wird aber meist so gehandhabt, nach dem Motto Reha vor Rente. Aber mit Rücken-Au gibt es so gut wie zu 100 % keine EM-Rente.Zumal es ja anscheinend möglich ist, durch eine OP eine Verbesserung zu erzielen
KSCam 29.05.2018 | 20:38
Dass die Reha für eine EM Rente immer notwendig wäre ist ebenso Blödsinn. Es gibt Situationen in denen jemand ein klarer Rentenfall und daran würde eine Reha nichts ändern - z.B. wenn ein 60 jähriger Feinmechaniker erblindet - dann wäre die Reha totaler Quatsch. Denn nach der Reha kann dieser Mensch immer noch nicht sehen und mit 60 ist der ein klarer Rentenfall
KSCam 29.05.2018 | 20:55
Ergänzung: Und genauso gibt es krankheiten die man mit einer Reha nicht mildern/heilen kann, die aber dennoch nicht zur EM Rente führen. Z.B. Diabetes, etc. Ob im konkreten Fall die Wirbelsäuelnproblematik zur Berentung führt weiß keiner, derzeit scheint lediglich festzustehen dass eine Reha nicht viel bringt, weil zunächst eine OP nötig ist. Wie es dann nach der OP aussieht, ist eine Frage die sich erst zu gegebener Zeit stellt. Schon die Ausgangssituation, nämlich die Reha nur deshalb zu beantragen weil man hinterher Rente beantragen will, war von der Logig her nicht sehr durchdacht, um nicht zu sagen das war relativ unüberlegt gehandelt.
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