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Experten-Antwort

Kann die DRV med. Berichte von der Agentur anfordern?

von SimoneE10.12.2012 | 20:37
3796 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe morgen einen Termin bei der DRV zur Akteneinsicht weil mir mein Antrag auf Leistungen am Arbeitsleben abgelehnt wurde. Inzwischen gibt es aber neue Befunde und auch eine Stellungnahme vom psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit. Die neuen Befunde werde ich morgen auf alle Fälle mitnehmen. Bei der Stellungnahme sieht es allerdings etwas anders aus. Mein Rehaberater von der AfA meinte das es angeblich vom psychologischen Dienst nichts schriftliches gebe. Das kann ich mir aber kaum vorstellen. Nun war meine Überlegung die DRV von der Schweigepflicht für diese Stellungnahme zu entbinden. Bringt das eigentlich etwas oder akzeptiert die DRV solche Stellungnahmen nicht? Denn das meinte mein SB. Danke schon mal Simone

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit Ihrer Einwilligung und der Entbindung der entsprechenden Stellen (hier Agentur für Arbeit) von der Schweigepflicht, kann die Deutsche Rentenversicherung sich medizinische Unterlagen zur Beurteilung der Reha-Bedürftigkeit anfordern. Im Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geben Sie an, welche Stellen Sie in den letzten 12 Monaten begutachtet haben. Sie geben mit Ihrer Unterschrift auch eine Einwilligungserklärung, dass die Rentenversicherung alle ärztlichen und psychologischen Untersuchungsunterlagen anfordern darf. Diese fließen dann in die Entscheidung über Ihren Antrag mit ein. Untersuchungen, welche während des Verfahrens stattfinden, sind dem Rententräger mitzuteilen.

Die Entscheidungen anderer Leistungsträger sind jedoch für die Rentenversicherung nicht bindend. Teilen Sie also der Rentenversicherung alle medizinischen Untersuchungen mit.

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2 Antworten

Klaus-Peteram 11.12.2012 | 12:04
Sicherlich KANN die DRV solche Gutachten der Agentur für Arbeit anfordern und würde Sie dann natürlich auch bekommen. Ob Sie das aber überhaupt tut und ob diese Unterlagen dann überhaupt hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit - und nur darum geht es ! - aussagekräfitg sind steht auf einem ganz anderen Blatt. Sollte das Gutachten auch " nur " von einem Psychologen ( also keinem Arzt ) stammen kann man es im Prinzip gleich vergessen. Wichtig und entscheidend für die DRV sind nur Berichte von Ärzten und Psychologen sind in dem meisten Fällen eben keine Ärzte..
SimoneEam 11.12.2012 | 15:08
Danke für die Antworten. War jetzt zur Akteneinsicht und habe da alles mit hingenommen was ich hier hatte. Die Sachbearbeiterin war sehr freundlich. Bei mir ist das Problem das viele nichts mit meinen Beruf anfangen können und daher nicht wissen was für Tätigkeiten man da ausführen muss. Hatte zwar eine genaue Tätigkeitsbeschreibung mit eingereicht aber die wurde wohl übersehen. Mal sehen wie es jetzt weiter geht.
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