Mit Ihrer Einwilligung und der Entbindung der entsprechenden Stellen (hier Agentur für Arbeit) von der Schweigepflicht, kann die Deutsche Rentenversicherung sich medizinische Unterlagen zur Beurteilung der Reha-Bedürftigkeit anfordern. Im Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geben Sie an, welche Stellen Sie in den letzten 12 Monaten begutachtet haben. Sie geben mit Ihrer Unterschrift auch eine Einwilligungserklärung, dass die Rentenversicherung alle ärztlichen und psychologischen Untersuchungsunterlagen anfordern darf. Diese fließen dann in die Entscheidung über Ihren Antrag mit ein. Untersuchungen, welche während des Verfahrens stattfinden, sind dem Rententräger mitzuteilen.
Die Entscheidungen anderer Leistungsträger sind jedoch für die Rentenversicherung nicht bindend. Teilen Sie also der Rentenversicherung alle medizinischen Untersuchungen mit.