Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Harvey,
inwieweit ein Verschieben des Beginns der Zahlung des Arbeitslosengeldes zulässig und möglich ist, müssten Sie bei der Arbeitsverwaltung (= Agentur für Arbeit) abklären.
Hallo Harvey,
entschuldigen Sie bitte, wenn ich Ihre Frage falsch verstanden habe.
Von der DRV werden Sie nicht gezwungen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage. Problematisch könnte allenfalls ein Verzicht auf ein bereits beantragtes und festgestelltes Arbeitslosengeld sein. Nach § 46 Abs. 2 SGB I ist ein Verzicht unwirksam, wenn ein anderer Leistungsträger belastet würde.
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