In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das sogenannte Rentenbeginnsprinzip, das zum Rentenbeginn geltende Recht findet Anwendung. Durch gesetzliche Änderungen (z.B. Bewertung beitragsfreier Zeiten) könnte sich die in der Renteninformation aufgezeigte Rentenhöhe verändern. Durch eine Schutzklausel ist es ausgeschlossen, dass sich der aktuelle Rentenwert (jährliche Anpassung zum 01.Juli) reduziert. Beruht der bereits erworbene Rentenanspruch ausschließlich auf Beitragszeiten, können Sie damit rechnen, dass sich dieser bis zum Zeitpunkt der abschlagsfreien Inanspruchnahme nicht verringert. Berücksichtigen Sie, dass der in der Renteninformation angegebene Wert ein Bruttobetrag darstellt. Nicht zu vergessen ist die Auswirkung der Inflation. Ob die Rentenanpassungen diese auffangen kann Ihnen niemand seriös vorhersagen.