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Experten-Antwort

Kann die RV einen Bescheid zurückziehen/stornieren?

von anonym0318.03.2012 | 13:43
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bekomme seit 2010 eine Rente wg. voller Erwerbsminderung. Diese war zunächst befristet bis Mitte 2012. Ich habe Verlängerung beantragt und währe (ehrlich gesagt) schon froh über 1 weiteres Jahr Verlängerung gewesen... Nun kam der Bescheid: UNBEFRISTET!! Ich war natürlich von den Socken, damit habe ich nie und nimmer gerechnet... Ich bin erst 33... meine Erkrankung war natürlich schlimm aber nun gelte ich von ärztlicher Seite als geheilt und brauche nichts mehr zu befürchten. Dennoch habe ich natürlich (wenn auch kleine) Einschränkungen zurückbehalten. Aber ich habe NIE, aber wirklcih NIE auch nur annähernd daran gedacht, die EU-Rente UNbefristete zu bekommen... und so "problemlos"... Ich habe nun echt Angst, dass die RV da einen Fehler gemacht hat und übermorgen die "Stornierung" des Bescheides im Briefkasten liegt... Gibt es sowas?? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach der Überprüfung Ihres Antrages auf Verlängerung ( Weitergewährung ) Ihrer Zeitrente wurde anerkannt, dass Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung unbefristet weiterhin zu leisten ist.

Auch im Falle der Gewährung einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente kann die Deutsche Rentenversicherung ein sogenanntes Rentenkontrollverfahren einleiten, sofern die Notwendigkeit besteht feststellen zu müssen, ob die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente auch weiterhin vorliegen. Der Anlass für ein solches Rentenkontrollverfahren könnte beispielsweise die Wiederaufnahme einer ( auch selbständigen Tätigkeit ) sein, aber auch eine Überprüfung der vorhandenen medizinischen Unterlagen unter der Berücksichtigung neuer ( Fach-, medizinischer ) Erkenntnisse durch den sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung.

Die Ergebnisse einer solchen Rentenkontrolle wirken jedoch immer nur für die Zukunft.

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12 Antworten

Zitterbackeam 18.03.2012 | 14:18
Hallo, natürlich freu ich mich für Sie,aber Sie sind wieder gesund und bekommen die Rente jetzt unbefristet?Wie geht das denn?Waren Sie nicht beim Gutachter? Wenn es meine Behinderung zulassen würde,hätte ich bei diesem Bescheid "Luftsprünge"gemacht.Ich beziehe seit 2007 eine EM-Rente,immer weiter befristet für 1 Jahr,obwohl es statt besser leider immer schlimmer wird. Jedes Jahr im August muß ich einen Antrag auf Weitergewährung stellen.Mal zum Gutachter,mal wird nach Akteneinsicht verlängert,dann mal wieder zum Gutachter.DAS zerrt ziemlich an den Nerven und fördert mit Sicherheit nicht die Genesung. Natürlich wäre ich liebendgern gesund und könnte meiner alten Tätigkeit nachgehen-auch aus finanziellen Gründen.Aber es geht nunmal nicht. Ich hoffe in meinen Bescheid steht dies Jahr auch :UNBEFRISTET,damit sich wenigstens die Nerven wieder beruhigen können. Ihnen wünsche ich alles Gute
Tante Kätheam 18.03.2012 | 14:01
Seien Sie froh und schweigen sie. Auch gegenüber ihren Nachbarn.
Krämersam 18.03.2012 | 14:31
Um einen " Irrtum " seitens der RV wird es sich bei dieser Bescheiderteilung sicher nicht handeln. Offensichtlich gibt es doch med. Gründe die für eine unbefr. Rente sprechen. Da können Sie sicher von ausgehen. Insofern wird es seitens der RV keinen Grund geben den Bescheid jetzt naträglich noch wieder aufzuheben. Grundsätzlich aber wird der Rentenbescheid erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 1 Monat rechtskräftig. Aber auch danach kann eine unbfr. EM-Rente JEDERZEIT erneut überprüft werden ( was oft der Fall ist ) und letztlich auch durch ein sog. Rentenentziehungsverfahren wieder aberkannt werden ( was jedoch sehr selten der Fall ist ) .
anonym03am 18.03.2012 | 14:39
Ja, schweigen werde ich... Ausser meiner Familie wird davon keiner was erfahren. Leider gibt es ja zuviele "Neider", wobei sicher keinen von denen diese schlimme Erfahrung durchmachen möchte, die ich machen musste @zitterbacke: Ich hab ja auch nicht gesagt, dass ich "gesund" bin. Meine Erkrankung war im Gehirn.. muss ich dazu noch mehr sagen !?! Ich bin ausser Gefahr sozusagen, aber sowas hinterlässt Spuren... die mit Sicherheit viel schwerwiegender hätten ausfallen können. Beim Gutachter war ich bei der 1. Antragsstellung. Diesmal musste ein detaill. Bericht des Hausarztes erstellt werden und ich hatte noch ein psych. Bericht...
Rentenüberprüferam 18.03.2012 | 14:47
Zitat von Krämers anzeigenausblenden
So, wie "selten" kommst so etwas denn vor? Selbst wenn es nur in einem Fall von zehntausend Fällen vorkommen sollte, könnte das denjenigen, den es "erwischt" hat, völlig egal sein! Tatsache ist nun mal, dass JEDE Rentenüberprüfung das Risiko birgt, dass die Rente, aus welchen Gründen auch immer, wieder entzogen werden kann. Wahrscheinlichkeitsberechnungen ändern an diesem fakt nicht das Geringste!
Zitterbackeam 18.03.2012 | 15:28
Ich wollte Sie in keinster Weise angreifen.Im Gegenteil,ich fin es immer toll,wenn Jemand seine schlimmer Erkrankung überstanden hat. Mein "gesund"bezog sich auf Ihren Satz "aus ärztlicher Sicht als geheilt". Neidisch bin ich auch nicht,ganz bestimmt nicht.Nur manchmal sehr verzweifelt wie Sie bestimmt auch. Alles Gute für Sie,dass es weiter bergauf geht
Sozialröchler?am 18.03.2012 | 15:33
Zitat von Krämers anzeigenausblenden
Hier irrt Krämers! Der Bescheid wird gegenüber dem Berechtigten sofort mit seiner Bekanntgabe wirksam. Die Monatsfrist bis zur Rechtskraft bezieht sich nur auf das umgekehrte Verhältnis (des Berechtigten gegenüber dem Leistungsträger), da dem Berechtigten selbstverständlich eine Reaktionszeit eingeräumt werden muss, sollte er mit dem Bescheid nicht einverstanden sein. Ein möglicher Fehler des Leistungsträgers ist nach der Bekanntgabe der Entscheidung nur im formellen Verfahren (z. B. §§ 45, 48 SGB 10) korrigierbar. Insofern kann der Fragesteller ruhig schlafen. Je besser sein Gesundheitszustand bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer unbefristeten Rente ist, umso schwerer dürfte es dem Leistungsträger später fallen, noch eine (weitere) wesentliche Besserung, wie sie nach § 48 SGB 10 zwingend erforderlich wäre, nachzuweisen. Die gewährte Leistung zu verschlechtern, also nachträglich zu befristen, zu vermindern oder zu entziehen, dürfte daher ziemlich ausgeschlossen sein, gerade weil dem Berechtigte bei gefestigtem Befinden und geringem Lebensalter nunmehr eine unbefristete Leistung zusteht. Mit Auskünften über die Tatsache der Gewährung einer Dauerrente in diesem Lebensalter sparsam umzugehen, kann man nur sehr anraten! Neider und Missgünstige gibt es überall. Was keiner weiß, macht keinen heiß.
anonym03am 18.03.2012 | 15:52
Hier irrt Krämers! Der Bescheid wird gegenüber dem Berechtigten sofort mit seiner Bekanntgabe wirksam. Die Monatsfrist bis zur Rechtskraft bezieht sich nur auf das umgekehrte Verhältnis (des Berechtigten gegenüber dem Leistungsträger), da dem Berechtigten selbstverständlich eine Reaktionszeit eingeräumt werden muss, sollte er mit dem Bescheid nicht einverstanden sein. Ein möglicher Fehler des Leistungsträgers ist nach der Bekanntgabe der Entscheidung nur im formellen Verfahren (z. B. §§ 45, 48 SGB 10) korrigierbar. Insofern kann der Fragesteller ruhig schlafen. Je besser sein Gesundheitszustand bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer unbefristeten Rente ist, umso schwerer dürfte es dem Leistungsträger später fallen, noch eine (weitere) wesentliche Besserung, wie sie nach § 48 SGB 10 zwingend erforderlich wäre, nachzuweisen. Die gewährte Leistung zu verschlechtern, also nachträglich zu befristen, zu vermindern oder zu entziehen, dürfte daher ziemlich ausgeschlossen sein, gerade weil dem Berechtigte bei gefestigtem Befinden und geringem Lebensalter nunmehr eine unbefristete Leistung zusteht. Mit Auskünften über die Tatsache der Gewährung einer Dauerrente in diesem Lebensalter sparsam umzugehen, kann man nur sehr anraten! Neider und Missgünstige gibt es überall. Was keiner weiß, macht keinen heiß. Zitieren DANKE :)
anonym03am 19.03.2012 | 07:40
Mein "gesund"bezog sich auf Ihren Satz "aus ärztlicher Sicht als geheilt".
Wenn das ein Neurochirurg gesagt hat: Die meinen das immer, sobald nichts mehr blutet, selbst wenn man es alleine kaum zum Bäcker schafft. Leidvolle Erfahrung...
So ist es Erna...
anonym03am 19.03.2012 | 07:40
Mein "gesund"bezog sich auf Ihren Satz "aus ärztlicher Sicht als geheilt".
Wenn das ein Neurochirurg gesagt hat: Die meinen das immer, sobald nichts mehr blutet, selbst wenn man es alleine kaum zum Bäcker schafft. Leidvolle Erfahrung...
So ist es Erna...
Tippi Dirnelcham 20.03.2012 | 23:44
Zitat von Zitterbacke anzeigenausblenden
@ user "Zitterbacke! :) Auch für Sie doch alles Gute und das es mit Ihnen weiter "bergauf" geht.. :) Mein Motto für Sie: Positiv(es) Denken, denn das zieht Glück an! Vieel Glück wünscht... ....Tippi :)
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