Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kann ein Antrag auf eine onkologische Reha in eine psychosomatische Reha umgewandelt werden ?

von Tina13.04.2012 | 21:48
2091 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit mehreren Monaten aufgrund der Diagnose Krebs arbeitsunfähig. Nach der OP wurde ich zu einer AHB geschickt. Dort wurde mir gesagt, dass ich Anfang 2012 einen Antrag auf Reha stellen soll. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Eine genaue Begründung konnte ich nicht erlesen, es wurden nur Textpassagen aus den Gesetzen angeführt. Der Widerspruch ist noch nicht bearbeitet, da der Vorgang lt. RV beim MDK liegt. Nun hat die Gynokologin mich an meine Psychaterin verwiesen, weil sie mich aufgrund des onkologischen Befundes nicht mehr krank schreiben kann. Ich leide seit mehreren Jahren an Depressionen, war auch schon mal sehr lange krank geschrieben und in der Reha. Aufgrund des Krebses ist die Depression wieder verstärkt aufgetreten. Anfang des Jahres habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun meine Frage- kann ich den Antrag auf eine onkologische Reha zurückziehen und eine psychosomatische Reha beantragen ? Besteht die Gefahr, dass das sich negativ auf den Rentenantrag auswirkt ? Was würde geschehen, wenn ich jetzt eine Wiedereingliederung machen würde, weil ich diesen Behördenkrieg nicht mehr aushalte ? Mein Krankengeld läuft im August aus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

ich kann Ihre Probleme und Unsicherheiten durchaus nachvollziehen. Jedoch werden sich diese im Rahmen dieses Forums leider nicht auflösen lassen. Insoweit kann auch ich Ihnen nur empfehlen, sich in einem persönlichen Gespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Ihre Schuld?am 13.04.2012 | 22:33
Zitat von Schade anzeigen
Hallo Schade, ich glaube wir haben hier ein typisches Vermittlungsproblem, wie Sie es sicherlich aus Ihrer Beratungspraxis kennen. Wenn aus allen Broschüren und - vor allem - aus den Formularen alles so klar erkennbar wäre, wie Sie es schaffen, in kurze Worte zu fassen, hätte keine Behörde mehr Verständigungsprobleme. Ich sehe in diesem Fall es so: Für die Frau waren die Folgen Ihres Tuns nicht ersichtlich. Und mal ehrlich: Aus den Formularen geht das auch nicht wirklich klar hervor. Die Rentenversicherung müsste sich besser erklären und in solchen Fällen (Ablehnung Reha) ein persönliches Gespräch anbieten. Vor allem dann, wenn vom Versichterten so konträre Zeichen gesendet werden. Ich denke, die Rentenversicherung würde dadurch sogar sparen. Denn jetzt sind drei Sachbearbeiter in drei Bereichen daran, sich zu synchronisieren. @Tina: Schnell ein Beratungsgespräch vereinbaren und sich selbst (evtl. mit der Hilfe der Psychologin) über die eigenen Ziele bewusst werden. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen und wünsche gute Besserung, gute Besserung und nochmal gute Besserung.
Schadeam 13.04.2012 | 22:13
Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie an diesem "Behördenkrieg" auch Ihren Anteil haben. Einerseits legen Sie gegen eine abgelehnte Reha Widerspruch ein - das heißt, dass Sie der Meinung sind, dass Ihnen eine Reha helfen kann wieder in Arbeit zu kommen, weil eine Reha eine Rente verhindern soll. Andererseits beantragen Sie Rente, was heißt, dass Sie glauben nicht mehr arbeiten zu können. Woher soll eigentlich jemand bei der DRV wissen, was Sie anstreben - Reha oder Rente? Und mit einem Wunsch die Reha nun plötztlich aus anderen Gründen zu wollen, tragen Sie auch nicht gerade zur Klarheit bei. Wiedereingliederung würde heißen, dass Sie sich zutrauen über kurz oder lang wieder wie bisher zu arbeiten - das wäre dann der 3. Wunsch, der in eine noch andere Richtung geht. Was wollen Sie denn wirklich? So gesehen ist es kein Wunder, dass alles dauert
Tinaam 16.04.2012 | 07:25
Zur Beantragung der Reha wurde ich von der KK aufgefordert. Den Antrag auf EU-Rente empfahl mir die Sozialarbeiterin im Krankenhaus. Mir geht es darum, dass ich durch die Reha psychisch stabiler werde. Ich will ja gar keine volle EU-Rente, sondern nur eine Teilweise EU-Rente. Doch leider kann man das ja nirgends auf dem Antragsformularen zum Ausdruck bringen. Ich bin der Ansicht, dass ich nicht mehr vollzeit arbeiten gehen,aber ein paar Stunden werde ich doch hoffentlich schaffen. Zudem war ich der Ansicht, dass Moto REHA vor Rente gilt auch heute noch. Mich macht diese Warterei einfach fertig. Daher kam der Gedanke , mit der Wiedereingliederung anzufangen. Allerdings habe ich bedenken, dass ich die nervliche Belastung bei Vollzeitarbeit nicht standhalte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026