Ich bin seit mehreren Monaten aufgrund der Diagnose Krebs arbeitsunfähig. Nach der OP wurde ich zu einer AHB geschickt. Dort wurde mir gesagt, dass ich Anfang 2012 einen Antrag auf Reha stellen soll. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Eine genaue Begründung konnte ich nicht erlesen, es wurden nur Textpassagen aus den Gesetzen angeführt. Der Widerspruch ist noch nicht bearbeitet, da der Vorgang lt. RV beim MDK liegt. Nun hat die Gynokologin mich an meine Psychaterin verwiesen, weil sie mich aufgrund des onkologischen Befundes nicht mehr krank schreiben kann. Ich leide seit mehreren Jahren an Depressionen, war auch schon mal sehr lange krank geschrieben und in der Reha. Aufgrund des Krebses ist die Depression wieder verstärkt aufgetreten. Anfang des Jahres habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Nun meine Frage- kann ich den Antrag auf eine onkologische Reha zurückziehen und eine psychosomatische Reha beantragen ? Besteht die Gefahr, dass das sich negativ auf den Rentenantrag auswirkt ?
Was würde geschehen, wenn ich jetzt eine Wiedereingliederung machen würde, weil ich diesen Behördenkrieg nicht mehr aushalte ? Mein Krankengeld läuft im August aus.
Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie an diesem "Behördenkrieg" auch Ihren Anteil haben.
Einerseits legen Sie gegen eine abgelehnte Reha Widerspruch ein - das heißt, dass Sie der Meinung sind, dass Ihnen eine Reha helfen kann wieder in Arbeit zu kommen, weil eine Reha eine Rente verhindern soll.
Andererseits beantragen Sie Rente, was heißt, dass Sie glauben nicht mehr arbeiten zu können.
Woher soll eigentlich jemand bei der DRV wissen, was Sie anstreben - Reha oder Rente?
Und mit einem Wunsch die Reha nun plötztlich aus anderen Gründen zu wollen, tragen Sie auch nicht gerade zur Klarheit bei.
Wiedereingliederung würde heißen, dass Sie sich zutrauen über kurz oder lang wieder wie bisher zu arbeiten - das wäre dann der 3. Wunsch, der in eine noch andere Richtung geht.
Was wollen Sie denn wirklich? So gesehen ist es kein Wunder, dass alles dauert
Hallo Schade,
ich glaube wir haben hier ein typisches Vermittlungsproblem, wie Sie es sicherlich aus Ihrer Beratungspraxis kennen. Wenn aus allen Broschüren und - vor allem - aus den Formularen alles so klar erkennbar wäre, wie Sie es schaffen, in kurze Worte zu fassen, hätte keine Behörde mehr Verständigungsprobleme.
Ich sehe in diesem Fall es so: Für die Frau waren die Folgen Ihres Tuns nicht ersichtlich. Und mal ehrlich: Aus den Formularen geht das auch nicht wirklich klar hervor. Die Rentenversicherung müsste sich besser erklären und in solchen Fällen (Ablehnung Reha) ein persönliches Gespräch anbieten. Vor allem dann, wenn vom Versichterten so konträre Zeichen gesendet werden. Ich denke, die Rentenversicherung würde dadurch sogar sparen. Denn jetzt sind drei Sachbearbeiter in drei Bereichen daran, sich zu synchronisieren.
@Tina: Schnell ein Beratungsgespräch vereinbaren und sich selbst (evtl. mit der Hilfe der Psychologin) über die eigenen Ziele bewusst werden. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen und wünsche gute Besserung, gute Besserung und nochmal gute Besserung.
Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie an diesem "Behördenkrieg" auch Ihren Anteil haben.
Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie an diesem "Behördenkrieg" auch Ihren Anteil haben.
Einerseits legen Sie gegen eine abgelehnte Reha Widerspruch ein - das heißt, dass Sie der Meinung sind, dass Ihnen eine Reha helfen kann wieder in Arbeit zu kommen, weil eine Reha eine Rente verhindern soll.
Andererseits beantragen Sie Rente, was heißt, dass Sie glauben nicht mehr arbeiten zu können.
Woher soll eigentlich jemand bei der DRV wissen, was Sie anstreben - Reha oder Rente?
Und mit einem Wunsch die Reha nun plötztlich aus anderen Gründen zu wollen, tragen Sie auch nicht gerade zur Klarheit bei.
Wiedereingliederung würde heißen, dass Sie sich zutrauen über kurz oder lang wieder wie bisher zu arbeiten - das wäre dann der 3. Wunsch, der in eine noch andere Richtung geht.
Was wollen Sie denn wirklich? So gesehen ist es kein Wunder, dass alles dauert
Nun mal Langsam es stimmt schon das eine Reha hauptsächlich durchgeführt wird um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu sichern das übernimmt meistens die DRV.
Allerdings wenn eine Reha massnahme eine Erwerbsminderung nicht mehr abgewendet werden kann kann sie dennoch erforderlich sein um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden und somit zb. Pflegebedürftigkeit abzuwänden.
Dafür trägt dann die KK die Kosten.
Somit ist ein REHA und ein EM Antrag erstmal nichts wiedersprüchliches.
Zur Beantragung der Reha wurde ich von der KK aufgefordert. Den Antrag auf EU-Rente empfahl mir die Sozialarbeiterin im Krankenhaus.
Mir geht es darum, dass ich durch die Reha psychisch stabiler werde. Ich will ja gar keine volle EU-Rente, sondern nur eine Teilweise EU-Rente. Doch leider kann man das ja nirgends auf dem Antragsformularen zum Ausdruck bringen.
Ich bin der Ansicht, dass ich nicht mehr vollzeit arbeiten gehen,aber ein paar Stunden werde ich doch hoffentlich schaffen.
Zudem war ich der Ansicht, dass Moto REHA vor Rente gilt auch heute noch.
Mich macht diese Warterei einfach fertig. Daher kam der Gedanke , mit der Wiedereingliederung anzufangen. Allerdings habe ich bedenken, dass ich die nervliche Belastung bei Vollzeitarbeit nicht standhalte.
Hallo Tina,
ich kann Ihre Probleme und Unsicherheiten durchaus nachvollziehen. Jedoch werden sich diese im Rahmen dieses Forums leider nicht auflösen lassen. Insoweit kann auch ich Ihnen nur empfehlen, sich in einem persönlichen Gespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten zu lassen.
Woher soll eigentlich jemand bei der DRV wissen, was Sie anstreben - Reha oder Rente?
Und mit einem Wunsch die Reha nun plötztlich aus anderen Gründen zu wollen, tragen Sie auch nicht gerade zur Klarheit bei
@Schade
Aus eigener Erfahrung: So einfach ist es leider nicht immer. Wenn jemand sehr plötzlich krank wurde, kann es dauern, bis man akzeptiert, dass es mit Arbeiten nichts mehr wird.
Bei mir war da die" Reha-Aufforderung" der Kasse ganz hilfreich, da die DRV den Antrag ablehnte und mir direkt (sogar unbefristet) EM-Rente zubiligte. Reha gab es dann, bereits in Rente, von der Kasse, zur Vermeidung weiterer Verschlechterung - das geht auch.