Guten Morgen Kali !
Wie die Vorredner schon ausgeführt haben, gelten für Sie ab 01.01.2022 keine Hinzuverdienstregelungen mehr.
Wie sich eine mögliche Selbstständigkeit auf Ihre KVdR auswirkt, kann Ihnen Ihre Krankenkasse darlegen. Sollte diese Prüfung dazu führen, dass Sie sich für die Dauer der Selbstständigkeit freiwillig in der KVdR versichern müssen, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zahlen.
Sobald Sie sich freiwillig krankenversichernversichern müssen, sollten Sie bei einer Beratungsstelle oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de >> Online-Dienste einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung