Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird je nach Verdienst in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder in Höhe eines Viertels gezahlt. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Grundsätzlich könnte Ihr Rentenversicherungsträger überprüfen, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind.