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Experten-Antwort

Kann eine bewilligte Erwerbsminderungsrente in eine Tweilerwerbsminderungsrente umgewandelt werden?

von Kai Pahl26.06.2015 | 10:51
1134 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mir wurde eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Diese reicht trotz der Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro bei mir nicht aus. Generell würde ich gern 4 Stunden täglich bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten, dies würde jedoch die Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Kann die Erwerbsminderungsrente in eine Teilerwerbsminderungsrente umgewandelt werden oder laufe ich Gefahr, dass die Rente mir ganz gestichen wird? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird je nach Verdienst in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder in Höhe eines Viertels gezahlt. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Grundsätzlich könnte Ihr Rentenversicherungsträger überprüfen, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind.

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4 Antworten

Q.am 26.06.2015 | 12:20
Lesen sie sich mal Ihren Rentenbescheid durch. Anlage 19 + 21. Da steht drin bei welchem Hinzuverdienst Sie in welche Teilrente (3/4, 1/2, 1/4, Null) rutschen würden. Die Hinzuverdienstgrenzen der Teilrenten sind individuell. Des Weiteren wird der Rentenversicherungsträger sich fragen: Wenn Kai eine volle Erwerbsminderungsrente erhält (also nicht in der Lage ist 3 Stunden täglich auf dem allg. Arbeitsmarkt zu arbeiten), wie kann er dann einen 4-Stunden-Job annehmen ? Da sollten wir mal prüfen, ob die Voraussetzungen der bisherigen (vollen) Erwerbsminderungsrente überhaupt noch gegeben sind. Ggf. rutschen Sie dadurch in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Service-Berateram 26.06.2015 | 20:34
Grundsätzlich dürfen und sollen Sie so viel arbeiten wie Sie können. Die DRV prüft dann automatisch, ob und wie weit Ihre Rente gekürzt wird. Diese Serviceleistung ist für Sie völlig kostenlos. Frohes Schaffen!
Herr Z.am 26.06.2015 | 20:59
von Herr Z. RE: nochmal Hinzuverdienstgrenzen 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
Rentenzombieam 26.06.2015 | 21:08
Generell würde ich gern 4 Stunden täglich bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten, dies würde jedoch die Hinzuverdienstgrenze überschreiten.
von Herr Z. RE: nochmal Hinzuverdienstgrenzen 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
schau mal im Lexikon unter >ARBEIT< nach, das tut sogar dir gut
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