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Experten-Antwort

Kann ich Antrag auf Rente zurücknehmen?

von Arabella15.04.2012 | 16:31
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo... Ich habe einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung gestellt. Unter Angst nicht mehr Vollzeit arbeiten zu können,in Hinblick auf meine beginnende Rhizarthrose.und Angstzustände. Doch ich glaube,das hat keinen Erfolg,wie ich jetzt einsehen muss. Ich finde es nicht gut,das ich Gutachten von anderen Ärzten haben muss,bei denen ich nie in Behandlung war .Meine Ärzte kennen meine jahrelangen Angstzustände.,Wenn ich jetzt zum Arzt muss und ich habe einen guten Tag fällt das Gutachten gegen mich aus. Auch sollte doch meinen behandelten Arzt Vertrauen geschenkt werden,das das Gutachten in Ordnung ist wegen der Athrose. Ist dieser Stress nötig.ich habe schon wieder leichte Angst,das ich zu voreilig Rente beantragt habe.Ich wusste auch nicht,das es einen so schwer gemacht wird. Ich bekomme sowieso nur eine sehr kleine Rente und das so ein Theater gemacht wird kann ich nicht verstehen Ich hatte nur Angst,auf Grund der Arhrose in Zukunft nicht mehr Vollzeit arbeiten zu können.,bzw der Arge nicht mehr zu vermitteln sein. Meine Frage..kann ich den Antrag zurücknehmen,denn ich glaube das hat keinen Erfolg? Mit freundlichen Gruss Arabella

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arabella,

natürlich können Sie einen Antrag auf Rente auch wieder zurücknehmen. Die Frage ist aber, ob das wirklich sinnvoll ist und "das Beste" für Sie?

Es ist natürlich schwer, Ihnen in diesem Forum einen Rat zu geben, ohne Sie und Ihre gesundheitlichen Probleme genauer zu kennen. Aber Sie haben den Antrag ja aus einem bestimmten Grund gestellt. Sie fühlen sich ja nicht mehr in der Lage, voll zu arbeiten - wäre es dann nicht vielleicht doch sinnvoll, es zumindest zu versuchen? Sie können doch gar nicht wissen, ob Ihr Antrag Erfolg hat oder nicht...

Ich würde Ihnen empfehlen, sich noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen, bevor Sie sich für eine Rücknahme des Antrages entscheiden.

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3 Antworten

Angelika K.am 15.04.2012 | 18:40
Warum wollen Sie den Antrag zurüchnehmen ? Weil Sie glauben das er abgelehnt wird ? Sie können es sich auch ganz einfach machen und zu den Gutachterterminen einfach nicht hingehen, dann wird das Verfahren irgentwann wegen Ihrer Mitwirkungspflicht eingestellt. Und was meinen Sie mit dem Theater machen. Soll die DRV jedem EM Antrag ohne weiteres zustimmen , weil " mein HA mich besser kennt ". Man oh man in welcher Welt leben Sie ? So einfach macht es sich die DRV zurecht Nicht. MFG
AnnaBam 15.04.2012 | 18:55
Angelika K. hat recht. Ich vermute aber, dass Sie ein paar Probleme mit der Arge bekommen könnten, wenn Sie den Antrag nicht weiter verfolgen, aber womöglich dann behaupten, diese oder jene Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht machen zu können. Entweder - oder!
Arabellaam 23.04.2012 | 13:25
Hallo Danke für die Antworten. Eine Frage hätte ich noch,an den Experten. Ist es normal,das ich jetzt zu anderen Ärzten muss? Ich hatte schon ein Termin bei meinen Arzt,der mich behandelt hat,der wurde wegen Befangenheit von der DRV geändert? Muss ich in anderen Städten,die Ärzte in Anspruch nehmen,die mir die DRV mitteilt? Kann ich nichts dagegen machen? Danke für Ihre Antwort. Ich werde aber nochmal eine Beratungsstelle aufsuchen,da ich nicht weiss was ich machen soll. Mit freundlichen Gruss Arabella
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